AW: E-Mail über Kontaktformular auf www.bundestag.de - Kontaktformular des Deutschen Bundestages
Anhänge:
Impfpflicht.pdf
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie Ihre Haltung zur geplanten Impfpflicht zum Ausdruck bringen. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens an E-Mails zu diesem Thema können wir leider nicht alle Anfragen individuell beantworten. Deshalb haben wir dieser E-Mail das Positionspapier der AfD beigefügt, dessen Inhalt auch die Ansichten von MdB René Bochmann widerspiegelt.
Darüber hinaus können Sie die Positionen von Herrn Bochmann, insbesondere zum Thema der Corona-Impfung, in den sozialen Netzwerken sowie auf Telegramm stets verfolgen:
Facebook (https://www.facebook.com/René-Bochmann-108300184853403/
Website (http://rene-bochmann.de)
Telegram: (https://t.me/renebochmann)
Seien Sie versichert, dass Herr Bochmann im Deutschen Bundestag gegen jegliche COVID-19-Impfpflicht stimmen wird.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort, die Ihre Position bestätigt und unterstützt, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
E. Radtke
Büro René Bochmann, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227- 75571
Rene.bochmann@bundestag.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: briefkasten@dbt-internet.de [mailto:briefkasten@dbt-internet.de]
Gesendet: Donnerstag, 17. März 2022 20:14
An: Bochmann René
Betreff: E-Mail über Kontaktformular auf www.bundestag.de - Kontaktformular des Deutschen Bundestages
Betreff Fragen zum SARSCovImpfG 1/3
Nachricht Referenz: /bt1/bochmann_rene-860294 Sehr geehrter Herr Bochmann, hiermit informiere ich Sie über folgende Sachverhalte: S1: das BMG hat am 21.4.2021 mit der MAKV die Anwendung und Abrechnung von monoklonalen Antikörper Arzneimitteln am rückwirkend zum 1.1.2021 geregelt S2: das BMG hat am 20.4.2021 mit der "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper [...]" die Voraussetzungen für deren Anwendung geregelt: Registrierung beim BMG und monatliche Meldung der Anwendungszahlen an das PEI S3 laut Bericht von Stern am 1.12.2021 S3.1: wurden bis zum 19.11.2021 nur 8.000 (!!) Awendungen verabreicht S3.2: 68.000 Anwendungen drohten zu verfallen und wurden entwender an andere Staaten verschenkt oder vernichtet S3.3: die Erfolgsquote liegt bei bis zu 90% vor Intensivstation und somit Tod zu bewahren S3.4: sind monoklonale Antikörper sehr gut verträglich S3.5: das Mittel mit dem Risikopatienten als erstes behandelt werden sollten S3.6: ist das größte Problem der behandelnden Ärzte das Patienten diese zu spät aufsuchen S3.7: gibt es keine Informationskampagnen seitens der Exekutive die eine rechtzeitige Behandlung nahelegt S4: die "Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte" definiert die Risikopatieten die für eine "Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper" infrage kommen. Z.b. laut denen vom 20.10.2021 JEDER AB dem 50. Lebensjahr S5: im Zeitraum 1.1.2021 bis 30.1.2022 verstarben laut RKI 84.101 Menschen an SARS-Cov-2 S6: jeder dieser Menschen hätte theoretisch mit monoklonalen Antikörpern behandelt werden können, wenn es (politisch) gewollt gewesen wäre - somit bis zu 75.960 (Stand 30.1.2022) Menchenleben gerettet werden können S7: am 7.12.2021 waren laut der vom RKI veröffentlichten, auf freiwilliger Teilnahme beruhenden Liste verabereichender Krankenhäuser des Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V., nur 124 Krankenhäuser gelistet. Diese Liste enthält somit noch nicht einmal alle verabreichenden Krankenhäuser S8: am 12.11.2021 konnte der Vertreter des BMG auf der BPK auf Frage des Ärztenachrichtendienst keine "konkrete Menge" der verabreichten monoklonalen Antikörpermittel nennen, sagte jedoch das diese "breit" angewendet werden S9: die Drucksache 20/899 (SARSCovImpfG) argumentiert mit S3.6 verschweigt jedoch die Ursachen und somit Verantortlichen dafür WARUM Patienten sich zur spät zur Behandlung begeben, erweckt somit den Eindruck dieses sei das alleinige Verschulden der Patienten Beantworten Sie folgende Fragen damit die Öffentlichkeit Ihr Handeln nachvollziehen kann:
Name, Vorname Keller, Michael
Straße Hausnr. Voglersheck 15
PLZ, Ort 35753, Greifenstein
Land Bundesrepublik Deutschland
E-Mail
Telefon
Datenschutzhinweis gelesen und akzeptiert
Die E-Mail wurde unter der Nummer 499206 erfasst.
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