Fragen zum SARSCovImpfG


Referenz: /bt1/fahimi_yasmin-857316

Sehr geehrte Frau Fahimi,

hiermit informiere ich Sie über folgende Sachverhalte:

S1: das BMG hat am 21.4.2021 mit der MAKV die Anwendung und Abrechnung von monoklonalen Antikörper Arzneimitteln am rückwirkend zum 1.1.2021 geregelt

S2: das BMG hat am 20.4.2021 mit der "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper [...]" die Voraussetzungen für deren Anwendung geregelt: Registrierung beim BMG und monatliche Meldung der Anwendungszahlen an das PEI

S3 laut Bericht von Stern am 1.12.2021
S3.1: wurden bis zum 19.11.2021 nur 8.000 (!!) Awendungen verabreicht
S3.2: 68.000 Anwendungen drohten zu verfallen und wurden entwender an andere Staaten verschenkt oder vernichtet
S3.3: die Erfolgsquote liegt bei bis zu 90% vor Intensivstation und somit Tod zu bewahren
S3.4: sind monoklonale Antikörper sehr gut verträglich
S3.5: das Mittel mit dem Risikopatienten als erstes behandelt werden sollten
S3.6: ist das größte Problem der behandelnden Ärzte das Patienten diese zu spät aufsuchen
S3.7: gibt es keine Informationskampagnen seitens der Exekutive die eine rechtzeitige Behandlung nahelegt

S4: die "Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte" definiert die Risikopatieten die für eine "Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper" infrage kommen. Z.b. laut denen vom 20.10.2021 JEDER AB dem 50. Lebensjahr

S5: im Zeitraum 1.1.2021 bis 30.1.2022 verstarben laut RKI 84.101 Menschen an SARS-Cov-2

S6: jeder dieser Menschen hätte theoretisch mit monoklonalen Antikörpern behandelt werden können, wenn es (politisch) gewollt gewesen wäre - somit bis zu 75.960 (Stand 30.1.2022) Menchenleben gerettet werden können

S7: am 7.12.2021 waren laut der vom RKI veröffentlichten, auf freiwilliger Teilnahme beruhenden Liste verabereichender Krankenhäuser des Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V., nur 124 Krankenhäuser gelistet. Diese Liste enthält somit noch nicht einmal alle verabreichenden Krankenhäuser

S8: am 12.11.2021 konnte der Vertreter des BMG auf der BPK auf Frage des Ärztenachrichtendienst keine "konkrete Menge" der verabreichten monoklonalen Antikörpermittel nennen, sagte jedoch das diese "breit" angewendet werden

S9: die Drucksache 20/899 (SARSCovImpfG) argumentiert mit S3.6 verschweigt jedoch die Ursachen und somit Verantortlichen dafür WARUM Patienten sich zur spät zur Behandlung begeben, erweckt somit den Eindruck dieses sei das alleinige Verschulden der Patienten

Beantworten Sie folgende Fragen damit die Öffentlichkeit Ihr Handeln nachvollziehen kann:

F1: Sind Ihnen die oben genannte Sacheverhalte bekannt, wenn ja seit wann? Jeweils für (S1, S2, S3.1 - S3.5, S4 - S9) angeben.

F2: Haben Sie öffentlich dazu aufgefordert das zumindest Risikopatienten rechtzeitig eine Klinik zur Behandlung mit monoklonalen Antikörpern aufsuchen? Wenn ja - wann und wo?

F3: Wieviele Krankenhäuser in Ihrem Wahlkreis
F3.1: verfügen über Intensivbetten?
F3.2: wieviele von diesen (F3.1) behandeln seit wann mit monoklonalen Antikörpern?

F4: Wenn entsprechende Sachverhalte (S1-S7) bekannt waren und nicht ALLE Krankenhäuser mit Intensivbetten in Ihrem Wahlkreis mit monoklonalen Antikörpern behandeln, was haben sie wann unternommen um dies sicherzustellen?

F7: können Sie AUSSCHLIESEN das Menschen unnötig gestorben sind weil Krankenhäuser mit Intensivbetten NICHT mit monoklonalen Antikörpern behandelten und/oder die Behörden NICHT entsprechend (vor allem Risikopatienten) darauf hingewiesen haben?

F8: dem BMG wurden am 9.3.2022 zwei Anträge zur Beantwortung von Fragen zugestellt und via dritten Antrag dazu aufgefordert Sie sowohl über den Eingang als auch Inhalt der beiden Anträge zu informieren [1]. Hat das BMG sie informiert, wenn ja wann?

F10: Zu der Tatsache das Patienten sich zu spät in Behandlung (S3.6, S9) begeben:
F10.1: tragen hierfür diese Patienten die ALLEINIGE Verantwortung?
F10.2: könnte ein BEHÖRDENVERSAGEN vorliegen?
F10.3: könnten Straftaten begangen worden sein?
F10.4: sollte die Staatsanwaltschaft ermitteln, insbesondere um eine ggf. vorhandene Motive herauszufinden die dann z.B. zu Mordanklagen führen könnten?

F11: werden Sie Strafanzeige stellen damit die Staatsanwaltschaft ermittelt (S6)?

F12: hätte eine wirklich "breite" Behandlung mit monoklonalen Antikörpern stattgefunden, wären ALLE "Corona-Maßnahmen" inkl. des nun geplanten SARSCovImpfG
F12.1: notwendig gewesen?
F12.2: politisch möglich gewesen?

F13: werden Sie bis die Staatsanwaltschaft(en) ermitteln im Bundestag solche Ermittlungen einfordern?

F14: werden Sie das SARSCovImpfG oder andere Gesetze die allgemeine Impfpflichten jedweder Art enthalten ablehnen?

F15: wenn Sie FÜR das SARSCovImpfG oder andere Gesetze die allgemeine Impfpflichten jedweder Art enthalten abstimmen und das BVerfG diese später für (auch teilweise) verfassungswidrig erklärt, werden Sie Ihr Bundestagsmandat niederlegen?

F16: in einem Deutschland das sich verschrieben hat das sich Geschichte nicht wiederholt, sollten am Ende Verantwortliche wg. (politischen) Mord verurteilt werden, wäre dann für das Geschehene - angesichts der Undenkbarkeit - der Begriff "Coronacaust" angebracht?

Hinweise zur Beantwortung:

Beachten Sie das ausschlieslich Antworten veröffentlicht werden die von Ihrer @bundestag.de Mail-Adresse an mdb-antwortet@allein-unter-welpen.de zugestellt werden. Es steht Ihnen dabei frei teilweise und mehrmals zu antworten. Ihre Antwort(en) werden - wie dieses Schreiben - zeitnah auf https://allein-unter-welpen.de/bt1/fahimi_yasmin-857316 veröffentlicht.

Geben Sie bitte an falls Sie einer Veröffentlichung der verwendeten E-Mail-Adresse zustimmen.

Sollten Sie nicht innerhalb von 24 Stunden eine Kopie Ihrer E-Mail als Eingangsbestätigung erhalten, mailen Sie diese erneut zu.

Ein Formular die eine möglichst automatisierte Auswertung und somit zeitnahe Veröffentlichung Ihrer Antwort ermöglichen soll finden Sie unter https://allein-unter-welpen.de/bt1/offline-formular.html . Bitte verwenden bei jeglicher Kommunikation die am Anfang genannte Referenz um Ihre Antwort fehlerfrei zuordnen zu können. Danke!

Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland

Web: https://allein-unter-welpen.de


[1] https://allein-unter-welpen.de/html/2022-03-05-antraege-bmg.html