Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Verordnung des BMG “zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MKAV)” vom 21.4.2021 habe ich folgende Fragen an Sie: - ist Ihre Klinik für die Anwendung registriert? Wenn Ja seit wann, wenn Nein warum nicht? - wieviele Anwendungen wurden vorgenommen bzw. an das PEI gemeldet? - ist eine ausreichende Bevorratung gesichert? - gibt es einen Unterschied bzgl. der Anwendung zwischen Privat und Gesetzlich Versicherten? D.h. wird eine Gruppe bevorzugt? - ab wieviel Tagen Intensivstation die durch eine Anwendung hätte verhindert werden können wäre die Anwendung günstiger? Ich hoffe Sie können meine Fragen zufriedenstellend und zeitnah beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen Vorname Nachname Postalische Anschrift