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Was sollten die Bundestagsabgeordneten machen die das Terror-Regime beschließen

wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, das die Verletzungmöglichkeiten von Wohnung und Körper als nicht wirklich mit dem Grundgesetz vereinbar sind?

Die Bundestagsabgeordneten waren zwar NUR ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet - aber WIE soll ein Bundesbürger dem so der Krieg erklärt wurde es mit SEINEM Gewissen vereinbaren die ihm kriegserklärenden Abgeordneten weiterhin zu finanzieren?

Da wäre dann wohl folgendes angesagt:

- sofortige Niederleung von Mandat und ggf. Funktionen

- falls vorhanden - Verzicht auf Pensionsansprüche

- Verzicht auf die Ausübung des passiven Wahlrechts

Genau das wird NICHT passieren - da ist sich die Pattexfront aber sowas von einig.

Sprich: das deutsche Volk wird wohl nicht umherkommen via Nürnberg 2.0 ein Zeichen zu setzen.

Das "Tolle" an Nürnberg 1.0 war ja - da wurden Deutsche nach Gesetzen verurteilt die zum Zeitpunkt und Ort des Verbrechens garnicht gegollten haben.

Und wenn das einmal in Deutschland möglich war - dann gibt es kein Recht der Welt das uns Deutschen eine Wiederholung dessen verbieten kann.
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