Von: FV-RAT@zdf.de
An: michael.keller@allein-unter-welpen.de

Sehr geehrter Herr Keller,

Ihre Eingabe wurde vom ZDF-Zuschauerdienst an die Geschäftsstelle des Fernsehrates weitergeleitet. Im Auftrag der Fernsehratsvorsitzenden können wir Ihnen wie folgt antworten.

Der Fernsehrat ist u.a. für die Beratung von Programmbeschwerden zuständig, die von Zuschauern an ihn gerichtet werden (§ 21 Abs. 2 ZDF-Satzung). Damit eine Eingabe als Programmbeschwerde angenommen werden kann, sind jedoch gewisse Voraussetzungen und Fristen einzuhalten. So ist hinsichtlich einer konkreten Sendung ein Verstoß gegen Programmrichtlinien darzulegen. Programmbeschwerden können innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Ausstrahlung der Sendung bzw. der Entfernung aus der ZDF-Mediathek eingelegt werden. Näheres zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Homepage des Fernsehrates:
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-100.html

Sie haben in Ihrer Eingabe nicht näher dargelegt, in welcher ZDF-Sendung welcher Programmgrundsatz aus den ZDF-Richtlinien für Sendungen und Telemedien verletzt sein soll. Der private Twitter-Account von Herrn Böhmermann ist nicht Gegenstand der Programmbeobachtung des Fernsehrates. Für die den WDR betreffenden Monita bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen WDR-Gremien zu wenden.
Wenn Sie eine Programmbeschwerde gegen eine Sendung von Jan Böhmermann im ZDF einlegen möchten, können Sie das unter Beachtung der oben dargestellten Vorgaben tun.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsstelle Fernsehrat
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ZDF
55100 Mainz
Deutschland

Web: www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de

Mit dem Zweiten sieht man besser