Am 31.1.2022 veröffentliche ich auf meiner Webseite den Post mit dem Titel 'Bis zu 75.690 unnötige Corona-Tote - in Deutschland' und Subtitel: 'Unfähigkeit, unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord?' ( siehe https://allein-unter-welpen.de/post/2022-01-31-coronacaust/ ).
Danach verfasste ich über meinen Twitter-Account @welpe_mk drei Tweets in denen ich auf diesen Post verlinkte:
- '#Coronacaust - Bis zu 75.690 unnötige Corona-Tote - in Deutschland ?!? -> '
- als Antwort auf einen anderen Tweet: '@AbelTorsten Ja. Mit Strafanzeigen fangen wir an. #Coronacaust . '
- unter Verwendung der zu dem Zeitpunkt 'trendigen' Wortkombination 'Anständige Bürger': 'Anständige Bürger erstatten Strafanzeige angesichts von bis zu 75.690 unnötigen Corona-Toten in Deutschland. Unfähigkeit, unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord? DAS ermittelt in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft. #Coronacaust'
Mein Twitter-Account wurde daraufhin gesperrt mit der - jeweils gleichlautenden Begründung für alle aufgeführten Tweets - 'Violating the policy on spreading misleading and potentially harmful information related to COVID-19.' ( https://help.twitter.com/rules-and-policies/medical-misinformation-policy ). Wie sowohl aus den Tweets selbst als auch aus dem verlinkten Content leicht ersichtlich ist diese Begründung irrwitzig nicht-zutreffend.
Bei meinem nächsten Twitter-Login am 2.2.2022 wurde mir die Möglichkeit für alle drei Tweets gegeben diese zu Löschen oder Einspruch einzulegen. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt und zusätzlich als Freitext angegeben:
'
- leugnet Twitter den #Coronacaust und will ein rechtsstaatliches Verfahren zur Aufklärung verhindern?
- wie konnte es zur Sperrung der Tweets überhaupt kommen?
'
Weder wurde mein Einspruch via E-Mail bestätigt noch wurde dieser bearbeitet und mein Account ist immer noch gesperrt. Beim jedem Login wird mir weiterhin die oben beschriebene Möglichkeiten präsentiert. Ich habe den Einspruch am 6.2.2022 wiederholt eingereicht.
BESCHWERDEN:
1) Verstoss gegen Impressumspflicht nach §5 TMG, §18 MStV: die Seite die ich nun bei Aufruf von Twitter angezeigt bekomme enthält keinen Link zum Impressum.
2) Verstoss gegen Transparenzpflicht nach §93 MStV: die Seite auf die Twitter im Impressum ( https://legal.twitter.com/de/imprint ) verweist ( https://help.twitter.com/de/using-twitter/twitter-timeline ) enthält keinerlei Hinweise nach welchen Kriterien Inhalte auf Twitter verbleiben.
3) die E-Mail die bei Sperrung von Twitter mit zugestellt wurde enthält als Angabe zum rechtlichen Verantwortlichen "Twitter, Inc. 1355 Market Street, Suite 900 San Francisco, CA 94103" statt dem im Impressum angegebenen Verantwortlichen "Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07, Ireland". Offensichtlich enthält somit das Impressum falsche, irreführende Angaben die den Eindruck erwecken sollen das Twitter sich an EU-Recht halten würde.
Hiermit fordere ich Sie ausdrücklich auf:
- mich über den Eingang und Fortgang der Beschwerden in Kenntnis zu setzen.
- über den anfangs erwähnten Sachverhalt der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord an bis zu 75.690 Menschen in Deutschland durch Nicht-Behandlung mit monoklonalen Antikörpern den zuständigen Dienstherrn - sowie - falls nicht deckungsgleich - das Justizministerium in Kenntnis zu setzen sowie mich von dem erfolgten Vorgang in Kenntniss zu setzen.
- aufgrund der Tatsache Twitter undemokratische bis faschistische, totalitäre Zensur in Sachen Strafverfolgung von Coronacaust betreibt die Bundesinnenministerin Faesler über den oben geschilderten Vorgang in Kenntnis zu setzen sowie mich von dem erfolgten Vorgang in Kenntniss zu setzen.