Am 31.1.2022 veröffentliche ich auf meiner Webseite den Post mit dem Titel 'Bis zu 75.690 unnötige Corona-Tote - in Deutschland' und Subtitel: 'Unfähigkeit, unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord?' ( siehe https://allein-unter-welpen.de/post/2022-01-31-coronacaust/ ).

Danach verfasste ich über meinen Twitter-Account @welpe_mk drei Tweets in denen ich auf diesen Post verlinkte:

- '#Coronacaust - Bis zu 75.690 unnötige Corona-Tote - in Deutschland ?!? -> '
- als Antwort auf einen anderen Tweet: '@AbelTorsten Ja. Mit Strafanzeigen fangen wir an. #Coronacaust . '
- unter Verwendung der zu dem Zeitpunkt 'trendigen' Wortkombination 'Anständige Bürger': 'Anständige Bürger erstatten Strafanzeige angesichts von bis zu 75.690 unnötigen Corona-Toten in Deutschland. Unfähigkeit, unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord? DAS ermittelt in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft. #Coronacaust'

Mein Twitter-Account wurde daraufhin gesperrt mit der - jeweils gleichlautenden Begründung für alle aufgeführten Tweets - 'Violating the policy on spreading misleading and potentially harmful information related to COVID-19.' ( https://help.twitter.com/rules-and-policies/medical-misinformation-policy ). Wie sowohl aus den Tweets selbst als auch aus dem verlinkten Content leicht ersichtlich ist diese Begründung irrwitzig nicht-zutreffend.

Bei meinem nächsten Twitter-Login am 2.2.2022 wurde mir die Möglichkeit für alle drei Tweets gegeben diese zu Löschen oder Einspruch einzulegen. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt und zusätzlich als Freitext angegeben:

'
- leugnet Twitter den #Coronacaust und will ein rechtsstaatliches Verfahren zur Aufklärung verhindern?
- wie konnte es zur Sperrung der Tweets überhaupt kommen?
'

Weder wurde mein Einspruch via E-Mail bestätigt noch wurde dieser bearbeitet und mein Account ist immer noch gesperrt. Beim jedem Login wird mir weiterhin die oben beschriebene Möglichkeiten präsentiert. Ich habe den Einspruch am 6.2.2022 wiederholt eingereicht.

1) Die Sperrung meines Twitter-Accounts führt zu folgendem:
- wahrscheinlich dürften die besagten Tweets entweder gelöscht oder ggf. mit einem 'Missinformations'-Hinweis versehen worden sein. Kann ich aufgrund der Sperrung meines Accounts nicht 100 efinitiv sagen.
- ich kann nicht auf diejenigen antworten die auf meine Tweets reagiert haben.
- beim Empfänger meiner drei Tweets kann somit der Eindruck entstehen ich hätte gegen Twitter-Regeln oder gar Zivil- bis Strafrecht verstoßen.

Defakto stellt die Sperrung meines Accounts somit eine besonders perfide Form der ÜBLE NACHREDE dar.

2) Das jeweilige wiederholte Nahelegen beim jedem Twitter-Benutzungsversuch meine Tweets zu löschen (dicker fetter roter Button) sowie kein Hinweis darauf das ich bereits Einspruch eingelegt habe - weder via E-Mail noch auf der Twitter-Seite selbst - stellen eine NÖTIGUNG dar.

3) Aufgrund der Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft ist es weder zu erwarten das diese 'ohne Druck' 'von der Straße' von sich aus Ermittlungen aufnehmen wird sowie die Landestage und/oder Bundestag 'Rückendeckung' hierzu liefert um eben eine politische Einflussnahme auszuschließen.

Die oben aufgeführten Tweets wurden in der offensichtlichen Absicht abgesetzt diesen Druck zu erreichen. Mir die Möglichkeit zu nehmen weiter Druck aufzubauen oder gar die Tweets zu löschen oder 'nur' die Reichweite einzuschränken stellt somit eine Form der STRAFVEREITELUNG durch Twitter dar.

Hiermit fordere ich Sie ausdrücklich auf:

- mir mitzuteilen ob und an welche Staatsanwaltschaft die 'Online-Polizeiwache' Mittelhessen diese Anzeige weitergereicht hat.
- mir mitzuteilen ob die 'Online-Polizeiwache' Mittelhessen und Staatsanwaltschaft von einem begründeten Anfangsverdacht ausgeht bzgl. der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord an bis zu 75.690 Menschen in Deutschland durch Nicht-Behandlung mit monoklonalen Antikörpern.
- die Informationen zu den von mir geäußerten Anfangsverdacht unabhängig von ihrer Einschätzung an Ihren obersten Dienstherren sowie - falls nicht deckungsgleich - das Justizministerium in Kenntnis zu setzen sowie mich von dem erfolgten Vorgang in Kenntniss zu setzen.