Datum: 17.02.2022 20:20
Von: michael.keller@allein-unter-welpen.de
An: buerger@afdbundestag.de
CC: pressestelle@afdbundestag.de

Artikel Osnabrücker Zeitung auf Grundlage der AfD-Bundestagsfraktionsarbeit


Ein „Hallo“ an die Mitglieder der AfD Bundestagsfraktion sowie deren Pressestelle,

ich freue Ihnen berichten zu können das ich über ihre wertvolle Arbeit einen Bericht über den Bericht der „Neue Osnabrücker Zeitung“ lesen konnte. An der Formulierung können sie ein eventuelles „Reichweitenproblem“ ablesen. (siehe https://allein-unter-welpen.de/post/2022-02-17-903000000eur-vs-gewissensnot/ ).

Worum geht’s: ihre Abfrage der Landesrundfunkanstalten bzgl. säumige Beitragszahler mit dem Ergebnis von 903 Millionen Euro Aussenstände.

Leider finde ich nicht mehr oder das was der Neue Osnabrücker Zeitung vorliegt auf der Webseite Ihrer Fraktion. Am besten wären die Original-Antworten der Intendanten…

Falls vorhanden oder geplant diese zu veröffentlichen – ein Link wäre nett. Ansonsten bitte ich Sie mir die Antworten zuzumailen. Sollten ja keine Staatsgeheimnisse enthalten – obwohl dem Bürger der auf solche Anfragen von den Intendanten keine Antwort bekommt dies so vorkommen könnte.

Der Text Ihrer Anfrage an die Rundfunkanstalten wäre auch sehr hilfreich um deren Antworten zu bewerten. Insbesondere da dem Artikel bzw. den Antworten des Rundfunkanstalten nicht entnehmbar ist ob ihre Fraktion Fakten bzgl. Verweigerung aus Gewissensnot abgefragt hat und ob diese (nicht) beantwortet wurden.

Womit wir nun bei dem für die AfD „nicht so schönen“ Teil angekommen sind: die AfD-Politik in Sachen Rundfunkfinanzierung kann ich leider nur als „Möhre vor des Wählers Nase“ einordnen. Aber evtl. können Sie mir ja da weiterhelfen…

Konkret zum Fall Georg Thiel und somit dem WDR Intendanten Tom Buhrow: da hat die AfD Landtagsfraktion NRW eine nette „Show“ abgezogen indem sie versucht hat nicht rechtlich verbindliches im Landtag zu erreichen. Und leider bis erschreckenderweise somit nicht Effektives für die Beendigung von Georg Thiels Erzwingungshaft.

Tatsächlich habe ich den Landtag NRW – somit auch die AfD Landtagsfraktion – darüber informiert das

a) der WDR Rundfunkrat nicht nur ein grundgesetzwidriges Statement abgegeben hat das die zentrale Lehre aus dem Dritten Reich leugnet und dieses dann „auf nimmer-wiederfinden“ verschwinden lies indem er ausgerechnet dem Landtag NRW die Verantwortung für die Erzwingungshaft zuschob (siehe 1).

Habe ich da nicht mitbekommen das die – evtl. sogar von den eigenen AfD WDR Rundfunkratsmitgliedern die durch den Landtag NRW entsandt wurden - zu unrecht beschuldigten AfD Fraktionsmitglieder sich öffentlich dagegen verwehrt haben oder sich sogar ggf. von den Aussagen ihrer eigenen Rundfunkratsmitglieder distanziert haben?

b) das der WDR Intendant Tom Buhrow mal so grundsätzlich grundgesetzwidrig handelt wenn er nicht bei Antrag wg. Gewissensnot diese prüfen lässt oder direkt befreit (siehe 1). Defakto stellt dies eine Körperverletzung dar.

Sieht dies die AfD Bundestagsfraktion anders oder habe ich nicht mitbekommen das Sie dies so kommunizieren?

c) das somit der WDR Intendant Tom Buhrow charakterlich ungeeignet ist und der WDR Rundfunkrat verpflichtet ist ihn abzuberufen. Denn das kann ja laut Gesetz niemand Anderes! (siehe 2)

Haben Sie eine Erklärung dafür warum dies nicht geschehen ist und wieso ggf. die AfD NRW Rundfunkratsmitglieder noch nicht aus Protest darüber ihr Rundfunkratsmandat abgelegt haben?

Somit stellt sich die Frage warum die AfD eine „so tun als ob“ Politik verfolgt, sich als „Grundgesetzpartei“ präsentiert – aber dort wo eklatante Grundgesetzverstöße von ihr angeprangert oder gar geahndet werden können (Strafanzeige wg. Körperverletzung geht ja auch) eben nichts macht?

Oder einfach die Bürger bis Wähler darauf hinweist das man bei Gewissensnot einen Antrag auf Befreiung wegen dieser beim Intendanten stellen kann. Selbst wenn man dann weiterzahlt – entscheidet das BVerfG wie es nur entscheiden kann – dann gibt’s das zu viel gezahlte Geld zurück… . Bekomme ich das nicht mit oder gibt es die nicht? Wenn ja, warum nicht?

Vor allem – wie kann es sein das der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht seinen Auftrag erfüllt - sogar noch nie genauso wie der deutsche Staat - den Bürgern den Sinn von Artikel 1 GG und somit die Grundbedingung für die freiheitlich demokratische Grundordnung zu vermitteln:

Beamte verteidigen die Rechte des Bürgers gegen den Staat.

Als auch die Notbremse am sprichwörtlichen Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung – wenn die Beamten dies eben nicht machen – Artikel 20 GG:

Ziviler Widerstand. Effektiv als Gruppe.

Sieht die AfD Bundestagsfraktion diesbezüglich einen Zusammenhang wie die Corona-Maßnahmen-Pandemie verlaufen ist?

Und besteht ein „Nachholbedarf“ bzgl. staatsbürgerliches Selbstverständnis in Sachen Artikel 1 und 20 GG zu vermitteln sowohl auf staatlicher Seite (Schule, Beamten in den Behörden etc.) als auch über den und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Wenn ja – übersehe ich da etwas wenn ich der Meinung bin das die AfD Bundestagsfraktion dies nicht so kommuniziert?

In spannender Erwartung bald eine Antwort von Ihnen veröffentlichen zu können

Wau


Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein

Web: https://allein-unter-welpen.de

(1) https://allein-unter-welpen.de/post/2021-03-19-mutantenarlarm-landtag-nrw/
(2) https://allein-unter-welpen.de/post/2021-06-28-wdr-rundfunkrat-letzte-chance/

PS: in dem Anfang erwähnten Blogpost von mir der auf den Text dieser Mail verlinkt sind ein paar „interessante“ Gedanken zum Thema Rolle des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag. Stichwort: „Verdorben“ …