Datum: 17.02.2022 20:20
Von: michael.keller@allein-unter-welpen.de
An: impressum@rundfunkbeitrag.de
Z.Hd. Geschäftsführer Michael Krüßel
Hallo Herr Krüßel,
bei meinen Recherchen zu meinem neuesten Blogpost - https://allein-unter-welpen.de/post/2022-02-17-903000000eur-vs-gewissensnot/ - ich wollte mal rausfinden wie hoch der Rundfunkbeitrag steigen wird wenn aus Gewissensnot „einfach so“ ohne Angst vor Repressionen verweigert werden kann. Und dazu muss man ja den derzeitigen Beitrag kennen.
Dabei ist mir ihre Sektion „Gerichtliche Entscheidungen“ aufgefallen.
Ihnen ist doch auch schon sicher aufgefallen das in dieser KEINE EINZIGE Entscheidung bzgl. der Befreiung aus Gewissensnot vorhanden ist?
Warum werden da keine Urteile – die ja alle bis jetzt erstaunlicher- aber leider eher erschreckenderweise gegen den mündigen Bürger gefällt wurden – aufgeführt?
Und warum kein Hinweis darauf das derjenige der durch alle Instanzen hinweg verloren hat – Olaf Kretschmann – somit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen konnte die anscheinend sowohl berechtigt als auch begründet sein muss, denn abgelehnt wurde sie ja nicht...
Eine rundfunk.de weite Suche nach „Gewissensnot“: ‚Ihre Anfrage "Gewissensnot" ergab 0 Ergebnisse:‘ …
Wenn sie ihre Webseite dahingehend ändern von den glorreichen Heldentagen der Öffentlich-rechtlichen in Sachen Demokratie und Menschenwürde zu berichten – evtl. könnten sie mir ihre oder deren Einschätzung bzgl. der zukünftigen Entscheidung des BVerfG zuschicken?
So statt den Droh- bis Einschüchterungsbriefen die als „Festsetzungbescheid“ und „Kontoauszüge“ getarnt sind?
Denn ihnen sollte ja bekannt sein das ich aus Gewissensnot den Rundfunkbeitrag verweigere – hat Ihnen der Intendant des Hessischen Rundfunk doch sicher mitgeteilt – oder? Wenn sie das nicht wussten – warum nicht? Und was werden sie nun bezüglich ähnlichen Fällen machen?
Oder sehen sie gar die Zustellung solcher Schreiben als „unproblematisch“ an?
Und wie erklären sie das man weiterhin laut Ihrer Rundfunk.de Webseite nur aus „sozialen Gründen“ oder „gesundheitlichen Gründen“ befreit werden kann? Falls man so dumm ist Ihnen zu glauben was ja naheliegend ist wenn man zuviel Öffentlich-rechtliches geschaut hat.
Übermitteln Sie mir mal da die Unterlagen wie die Entscheidung noch nicht einmal „sonstiges“ aufzuführen zustande gekommen ist. Denn in meinen Augen ist das arglistige Täuschung. Tatsächlich sieht der Gesetzgeber ja mindestens „Härtefälle“ vor.
Und der Intendant ist laut Grundgesetz sowieso verpflichtet aus Gewissensnot zu befreien – sie wissen schon: Artikel 1 GG und so. Bei Bedarf noch mal nachschlagen und überlegen wessen Geistes Kind sie da dienen.
Noch eine „Kleinigkeit“: wie oft hat der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice säumige Beitragspflichtige darauf hingewiesen das mit der Anzeige von Gewissensnot gegenüber dem Intendanten der zuständigen Landesrundfunkstalt die Schulden verfallen? Denn eine Begleichung stellt ab diesem Zeitpunkt eine neue Finanzierung da die mit der Gewissensnot ja nicht vereinbar ist.
Wenn solche Hinweise nicht geschehen – warum nicht? Wäre das zuviel des „Service“? Oder sehen sie die Folgen der Gewissensnot bzgl. des Beitragkontostandes anders?
Überhaupt: was glauben sie – gibt es eine Stelle in den Landesrundfunkgesetzen die den Intendanten aufträgt für die Finanzierung der Landesrundfunkanstalten zu sorgen?
Wenn es keine gibt – was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie sich nicht sicher sind – bitte Ihre Intendanten fragen ob sie antworten dürfen.
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Web: https://allein-unter-welpen.de
PS: falls dies nicht automatisch geschieht – ich benötige eine Eingangsbestätigung. Einfach diese Mail Copy&Past zurück an mich. Danke!