An
Bundesministerium für Gesundheit

11055 Berlin


Greifenstein, den 5.3.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit stelle ich folgende Anträge:
1.Antrag auf Übermittlung folgender Informationen:
1.1Die Registrierungen der Kliniken/behandelnden Einrichtungen für die Anwendung der zentral beschafften monoklonalen antiköperhaltigen Arzneimittel wie beim BMG eingegangen
1.2Die von Diesen (1.1) monatlich gemeldete Anzahl der durchgeführten Behandlungen wie beim PEI eingegangen
1.3Wann welche Menge welcher der durch das BMG zentral beschafften monoklonalen antiköperhaltigen Arzneimittel geliefert wurden
Falls Registrierungen und/oder Anzahl der durchgeführten Behandlungen nur teilweise übermittelt werden können (z.B. Datenschutz) dann ist sicher zu stellen das eine Meldung der Anzahl der durchgeführten Behandlungen einer Registrierung, eine Registrierung einem Bundesland zugeordnet werden kann.
2.Antrag auf Beantwortung folgender Fragen:
2.1Wann wurden folgende Dateien zum erstmalig veröffentlicht sowie die Daten wenn eine neue Version dieser auf der Webseite des RKI "COVID-19: Bereitstellung ausgewählter Arzneimittel durch das BMG" [1] bereitgestellt wurden:
2.1.1"Gesamtliste bevorratender Krankenhausapotheken"
2.1.2"Bevorratende Apotheken"
2.1.3"Stern- und Satellitenapotheken (beauftragte Stellen nach § 2 Absatz 1 MedBVSV)"
2.1.4"Bevorratende Apotheken für monoklonale Antikörper (Stern- und Satellitenapotheken (beauftragte Stellen nach § 2 Absatz 1 MedBVSV))"
2.1.5"Liste der Krankenhäuser, die an der Versorgung mit monoklonalen Antikörpern teilnehmen"
2.1.6"Postleitzahlen-Tool zur Suche nach Ansprechpartnern zur Therapie mit monoklonalen Antikörpern in Krankenhäusern"
2.1.7"Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper"
Die Listen 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, führen Krankenhäuser auf die nicht in 2.1.5 bzw. 2.1.6 angegeben sind da diese auf der freiwilligen Meldung gegenüber dem Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. beruhen. Andere behandelnde Einrichtungen dürften in 2.1.5 und 2.1.6 wohl komplett fehlen.
2.2Welche Grundlage hat die Entscheidung für 2.1.5 und 2.1.6 NICHT die dem BMG vorliegenden Registrierungen der behandelnden Krankenhäuser und anderen Einrichtungen (1.1) als Datengrundlage zu nehmen und wann wurde diese getroffen?
2.3Sind die Liste 2.1.5 sowie insbesondere das darauf beruhende "Postleitzahlen-Tool" (2.1.6) auch für den Covid-19 positiv getesteten und/oder erkrankten Bürger gedacht?
2.4Welche Schritte wurden wann seitens des BMG geplant und/oder unternommen um die Anwendung von monoklonalen Antikörper sowie
2.4.1die rechtzeitige Überweisung in eine Klinik den Hausärzten, insbesondere Ärzten mit Risikopatienten bekannt zu machen?
2.4.2das rechtzeitige Aufsuchen einer Klinik der Bevölkerung bekannt zu machen?
Zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten verbreiteten Info-Grafiken zur Covid-19 Lage (z.B. des Lahn-Dill-Kreis [2])
2.5in wie weit ist in die Erstellung bzw. die Entscheidung welche Informationen dort veröffentlicht werden das BMG involviert?
Gemäß der "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper Bamlanivimab und Etesevimab Casirivimab und Imdevimab" vom 20.4.2021 müssen Ärzte oder Einrichtungen die Anzahl der durchgeführten Behandlungen einmal pro Monat (am 3. Werktag eines Monats für den vorhergegangenen Monat) an das PEI melden.
2.6Wurden Überlegungen angestellt
2.6.1die Zahl der Behandlungen über einem kürzeren Zeitraum zu erheben (z.B. täglich)? Wenn ja - wann und warum wurde dies nicht umgesetzt? Wenn Nein - warum nicht?
2.6.2neben der Zahl der Behandlungen auch das Behandlungsergebnis, ausgehend vom Gesundheitszustand des Patienten zu erheben? Wenn ja - wann und warum wurde dies nicht umgesetzt? Wenn Nein - warum nicht?
2.6.3ob im Falle von Triagen (jenseits des "Würfelns") bzgl. der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern eine fundierte Datengrundlage (2.6.2) für die entscheidenden Ärzte hilfreich wäre? Wenn ja - wann? Wenn Nein - warum nicht?
Auf der Bundespressekonferenz am 12.11.2021 konnte oder wollte der Vertreter des BMG weder die Anzahl der Krankenhäuser/behandelnden Einrichtungen (1.1) noch die verabreichte Menge monoklonaler Antikörper Medikamente (1.2) nennen, sagte "die werden tatsächlich breit in ganz Deutschland eingesetzt". Die "exakte Menge - die kann ich gegebenenfalls nachreichen falls dies erforderlich ist, ...".
2.7Wurde die "exakte Menge" an den fragenden Ärztenachrichtendienst nachgereicht? Wenn ja - wann welche Zahlen und geschah dies "freiwillig" oder auf "Bitten"?
2.8Welchen Stellenwert hatten/haben die Anwendungszahlen der monoklonalen Antikörper im BMG, insbesondere angesichts der Tatsache das eine breite Anwendung der monoklonalen Antikörper nicht nur Leben retten, sondern auch die Intensivstationen und somit die Krankenkassen entlasten können? Wenn die Anwendung einen entsprechenden Stellenwert hat, wie war es möglich das der BMG Vertreter auf der BPK ZWEI Zahlen "nicht im Kopf" hatte?
2.9Gab es bereits vor dem 12.11.2021 Anfragen an das BMG bzgl. konkreter Zahlen (1.1, 1.2, 1.3)? Wenn ja - wann wurden diese eingereicht und wann beantwortet?
Der Ärztenachrichtendienst fragte am 23.11.2021 "76.000 Einheiten monoklonale Antikörper auf Halde?" [3], der Stern berichtete am 1.12.2021 "dass man 68.000 Dosen an andere Staaten verschenkte oder versprach, auch um sie nicht wegschmeißen zu müssen" [4].
2.10Stimmen die Berichte des Ärztenachrichtendienstes [3] und Stern [4] das mehrere zehntausende Anwendungen monoklonaler Antikörper entweder an andere Länder verschenkt oder vernichtet werden mussten? Wenn ja - wie viele Anwendungen wann?
2.11Ist dem BMG bekannt - wie im Stern Artikel [4] beschrieben - das DAS Problem der behandelnden Ärzte war/ist das Patienten diese zu spät aufsuchen? Wenn ja - seit wann und was wurde daraufhin unternommen?
Im Verlauf des Jahres 2021 müsste dem BMG angesichts der vom RKI erfassten Corona-Toten-Zahlen, DIVI-Intensivregister, den Meldungen über die verabreichte Menge monoklonaler Antikörper (1.2) und dem Verfalldatum dieser (1.3) aufgefallen sein das evtl. die bestehenden Behandlungsangebote (1.1), Behandlungsvoraussetzungen (2.1.7 etc.) und/oder die Information der Bevölkerung bzgl. der Behandlungsmöglichkeiten dahingehend "verbesserungsbedürftig" sind das zumindest KEINE monoklonalen Antikörper Anwendungen ungenutzt bleiben die sonst verfallen würden.
2.12Gab es solche "Beobachtungen", Überlegungen sowie daraus folgende Entscheidungen? Wenn ja - welche wann und wie wurden diese umgesetzt?
2.13Gab es Überlegungen - z.B. im Rahmen der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite - ALLE Krankenhäuser und andere Einrichtungen mit Intensivbetten per Verordnung zu zwingen die Behandlungsmöglichkeit mit monoklonalen Antikörpern anzubieten? Wenn ja - wann und warum wurde dies nicht umgesetzt?
2.14Ist der Bevoratung für zukünftige Covid-19 "Wellen" ausreichend gesichert? Wenn ja - auf welcher Datengrundlage wird diese Aussage getroffen? Wenn Nein - warum nicht?
Zu den verabreichten Anwendungen monoklonaler Antikörper
2.15ist dem BMG das Verhältnis der Verteilung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten bekannt? Wenn ja - wie weicht dieses von dem Verhältnis ab in der die Bevölkerung versichert ist? Gab es Zeitpunkte in denen eine größere Abweichung vorlag? Wenn ja - welche wann?
Die Drucksache 20/899 des Deutschen Bundestages "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG" führt auf Seite 29 zur Begründung der Notwendigkeit des Gesetzes auf: "Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben." . Dies entspricht dem Bericht des Stern [4], der Gesetzesentwurf verschweigt jedoch sowohl WARUM Patienten sich nicht rechtzeitig in Behandlung begeben als auch WER dafür verantwortlich ist: die Informationspolitik der Exekutive gegenüber den Bürgern - von "Oben beginnend" mit dem BMG bis zu den Gesundheitsämtern vor Ort.
2.16Gab es Aussagen des BMG gegenüber den in der Drucksache 20/899 aufgeführten Abgeordneten jenseits denen der Öffentlichkeit zugänglichen die deren obige Aussage unterstützt? Wenn ja - wurde darauf hingewiesen das die Informationspolitik ursächlich ist?
In der vergleichenden medizinischen Studie "Effect of 1% Povidone Iodine Mouthwash/Gargle, Nasal and Eye Drop in COVID-19 patient" vom 1.1.2021 [5] wurde u.a. der Effekt von desinfizierenden Nasenspülungen nachgewiesen - auch auf sogar PCR-Test Covid-19 Positive.
2.17Ist dem BMG diese Studie bzw. die Aussage der Studie bekannt? Wenn ja - seit wann und welche Entscheidungen wurden daraufhin wann wie getroffen und umgesetzt?
3.Antrag auf In-Kenntnis-Setzung der in Drucksache 20/899 des Deutschen Bundestages aufgeführten Abgeordneten
3.1umgehend über den Eingang und Inhalt der Anträge 1 und 2
3.2über die Antworten des BMG, zeitnah insbesondere bzgl. aller Fragen die sich auf die Informationspolitik des BMG gegenüber den Bürgern beziehen

Hinweis zur Bearbeitung der Anträge:

Sollte sich für die Bearbeitung der Anträge 1 und 2 jeweils eine Gebühr über 100 EUR anfallen informieren Sie mich vorab bevor Sie weiter verfahren. Gleiches gilt falls - bei positiver Bescheidung - eine gebühren/kostenpflichtige Informationsbereitstellung bzw. Beantwortung ebenfalls jeweils diesen Betrag überschreitet.

Wau


Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein

Web: https://allein-unter-welpen.de


[1] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Therapie/Arzneimittel_Tab.html
[2] https://www.facebook.com/lahndillkreis/posts/1524375427945080
[3] https://www.aend.de/article/215368
[4] https://www.stern.de/p/plus/gesundheit-wissenschaft/der-antikoerper-skandal--effektive-corona-therapien-verfallen-30977880.html
[5] https://bioresearchcommunications.com/index.php/brc/article/download/176/159/335