An
Deutscher Bundestag
z.Hd. der Bundestagspräsidentin
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Greifenstein, den 7.12.2022


Anträge und Forderungen

Sehr geehrte vom Bundestagspräsidentin Bas beauftragte Damen und Herren,
Hallo Frau Bundestagspräsidentin Bas,

ein "sehr geehrte" verbietet sich aufgrund Ihrer Nicht-Antwort auf meinen Fragebogen vom 19.3.2022, können Sie aber jederzeit noch nachholen [1].

Hiermit stelle ich

1.Antrag auf Einsicht nach "Anhang 2 - Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle gemäß §73 Abs. 3 GO-BT" für das Protokoll des "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" des 19. Bundestages der nicht-öffentlichen Sitzung am 8.6.2021 die sich mit der Auswertung der 11. öffentlichen Sitzung vom 3.6.2021 beschäftigte
2.Antrag auf Einsicht nach "Anhang 2 - Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle gemäß §73 Abs. 3 GO-BT" für den "Bericht der Bundesregierung zur Datenerhebung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" vom 15.7.2021 der an das "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" des 19.Bundestages eingereicht wurde
3.Begründung des berechtigten Interesses von Antrag 1 und 2:
Das Protokoll der Sitzung vom 3.6.2021 ist das einzige öffentlich zugängliche Dokument des Gremiums in dem monoklonale Antikörpermittel erwähnt werden: sowohl das diese existieren, erfolgreich eingesetzt werden, vom BMG zentral beschafft wurden als auch das diese für jene Bevölkerungsgrupen in Frage kommen die sich nicht impfen lassen können oder wollen.

In der Eingabe der Bundesregierung vom 15.7.2021 sollten auch jene Daten vorhanden sein die laut "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper Bamlanivimab und Etesevimab bzw. Casirivimab und Imdevimab" vom 20.4.2021 des BMG erhoben wurden: die Anzahl der Registrationen der mit monoklonalen Antikörpermittel behandelnden Einrichtungen sowie die Anzahl der pro Monat verwendeten Einheiten gegenüber dem PEI.

Tatsächlich sollten insbesondere diese Daten - falls aufgeführt - ein erschreckendes Bild über die tatsächliche Versorgung der Bevölkerung mit monoklonalen Antikörpern aufzeigen (siehe u.a. Daten von BMG/RKI z.B. auf coronacaust.de ). Falls nicht aufgeführt: dann hat die Exekutive die sie kontrollierende Legislative schlichtweg "verarscht".

Wie mit diesen Informationen vom Gremium und dessen Mitgliedern verfahren wurden ist unklar bis zweifelhaft - denn es stellt sich bereits jetzt für die Öffentlichkeit zum einem die Frage wieso vom BMG herab zu den Gesundheitsämtern vor Ort die Bevölkerung NICHT zum rechtzeitigen Aufsuchen einer behandelnden Klinik aufgefordert wurde und welche Rolle hierbei die Legislative in Form des Bundestages als Kontrollorgan der Exekutive eingenommen hat.

Zum anderen die Frage wieso Mitglieder des Gremiums und deren Fraktionsmitlieder später die Drucksache 20/899 des Bundestages "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)" einbringen konnten das die dort festgehaltene Tatsache das sich Patienten zu SPÄT in Behandlung mit monoklonalen Antikörpern begeben als Begründung für die Notwendigkeit des Gesetzes anführt. Es fehlt das die Bevölkerung NICHT informiert wurde - das anzugeben hätte die Begründung und somit Notwendigkeit des Gesetes ad absurdum geführt.


Meine Absicht ist es auf meinen Webseiten (insbesondere coronacaust.de) den Inhalt beider Dokumente der Öffentlichkeit sowohl verfügbar zu machen als auch dessen Bedeutung im grösseren Kontext zu verorten. Ein alles überragendes öffentliches Interesse daran ist unleugbar gegeben (siehe auch 7.1).

4.Antrag auf Einsicht nach "Anhang 2 - Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle gemäß §73 Abs. 3 GO-BT" in alle weiteren Dokumente des "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" des 19. Bundestages die mit dem Vermerk "Nur zur dienstlichen Verwendung" versehen wurden
4.1Begründung des berechtigten Interesses:
Es ist nicht auszuschliesen das in weiteren Dokumenten die der Öffentlichkeit vorenthalten wurden monoklonale Antikörper erwähnt werden - somit ist die Frage ob dies der Fall ist oder nicht.

Insbesondere da die Eingabe der Bundesregierung zur Datenerhebung durch diese am 15.7.2021 (siehe Antrag 2) ja erst nach den Sitzungen stattfand in denen monoklonale Antikörper sowie deren besondere Bedeutung in der Covid-19-Pandemie angesprochen und ausgewertet wurden.

Meine Absicht ist es auf meinen Webseiten (insbesondere coronacaust.de) alle Zeitpunkte gegenüber der Öffentlichkeit aufzuführen an denen das Gremium monoklonale Antikörpermittel erwähnt etc. - oder eben auch nicht obwohl eine Beschäftigung mit diesen aufgrund vorliegender Informationen gegeben war - und dessen Bedeutung im grösseren Kontext zu verorten. Ein alles überragendes öffentliches Interesse daran ist unleugbar gegeben (siehe auch 7.1).

5.Für jeden negativ beschiedenen Antrag (1,2,4) einen Antrag auf Übermittelung der Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetz
5.1Informieren Sie mich vorab falls hierbei Kosten von über 100 EUR (pro Antrag) anfallen bevor Sie weiterverfahren.

Hiermit informiere ich den Bundestag und dessen Bundestagspräsidentin Frau Bas das

6.Zeitgleich mit diesem Schreiben gegenüber dem Bundeskanzleramt ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Übermittelng des "Bericht der Bundesregierung zur Datenerhebung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" vom 15.7.2021 gestellt wurde

Hiermit fordere ich den Bundestag und insbesondere dessen Bundestagspräsidentin Frau Bas auf

7.Alle Dokumente des "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" des 19. Bundestages UMGEHEND zu veröffentlichen (Webseite des Gremium etc.)
sowie
ein wahrnehmbares Statement zu einer solchen Veröffentlichung gegenüber dem EINZIGEN Souverän in diesem Staat - DAS VOLK - abzugeben
7.1Begründung
Der Wähler ist DAS Kontrollorgan der Legislative. Politiker haften nicht strafrechtlich für Ihr politisches Handeln sondern nur politisch - zur Verantwortung gezogen vom VOLK, dem EINZIGEN Souverän in diesem Staat.

Die Covid-19 Pandemie war DAS alles bestimmende Thema seit Anfang 2020. Der Öffentlichkeit wurde durch die Geheimhaltung von Dokumenten seitens des Bundestages und dessen Begleitgremium Covid-19-Pandemie BEWUSST Informationen vorenthalten die eine Wahlentscheidung beeinflussen hätten können. Diese unleugbare Tatsache trifft unwiderrufbar für die letzte Bundestagswahl zu. Dies bedeutet

DER AKTUELLE BUNDESTAG IST NICHT MORALISCH LEGITIM GEWÄHLT - somit sind
DER AKTUELLE BUNDESKANZLER UND BUNDESPRÄSIDENT NICHT MORALISCH LEGITIMIERT.
Ob der aktuelle Bundestag auch demokratisch nicht legitim gewählt wurde - das dürfen dessen Mitglieder gerne für sich selbst entscheiden.

Mit der Einstufung "Nur zur dienstlichen Verwendung" sind diese Dokumente auch noch für NÄCHSTE Bundestagswahl dem Wähler vorenthalten, erst nach der nächsten Bundestagswahl werden diese AUTOMATISCH freigegeben. Tritt dieser Fall ein wäre der nächste Bundestag genauso wenig moralisch legitim gewählt wie dieser...

Unbestreitbar liegt ein komplettes Versagen des vorherigen 19. Bundestages vor: es wurde eine paralmentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie eingesetzt und im offiziellen Auftrag (laut dessen bundestag.de Webseite) waren Therapieansätze NICHT enthalten? Die Informationen zu den Über-Erfolgreichen monoklonalen Antikörpern - dazu kam das Gremium auch wie die Jungfrau zum Kind. Was mit diesen Informationen geschehen ist - unbekannt, während in Deutschland die Intensivstationsbetten medial drohten auszugehen und die Covid-19 Totenzahlen propagiert wurden.

Noch ist unklar inwieweit die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Begleitgremiums ihrer Aufgabe nachgekommen sind ihre Fraktionsmitglieder und Bundestag über die lebensrettende, sogar vor der Intensivstation bewahrende Behandlungsmöglichkeit zu informieren. Es ist also möglich das der Rest garnichts wusste und deshalb eine Politik des "dumm sterben lassens" zulies.

Alle von mir angeschriebenen Mitglieder des jetzigen Bundestages können dieses Nicht-Wissen-Unschuldvermutung-Privileg NICHT für sich beanspruchen - sie wurden nachweisbar [2] u.a. über die monoklonalen Antikörper informiert, darauf hingewiesen das sich Patienten zu spät in Behandlung mit monoklonalen Antikörpern begeben als auch das die Bevölkerung NICHT von der Exekutive informiert wurde. Das weil sich zu wenige Menschen in Behandlung begeben sogar Anwendungen zu verfallen drohten und zu dem Zeitpunkt wohl schon waren.

Allen Mitglieder des jetzigen Bundestages wurden auch auf meine Anträge gegenüber dem BMG vom 5.3.2022 [3] hingewiesen. Zudem das der dritte Antrag gegenüber dem BMG dieses bei positiven Bescheid dazu verpflichtete jene Bundestagsabgeordneten über den Inhalt der beiden anderen Anträge zu informieren die das SARSCovImpfG miteingebracht haben.

Jene Mitglieder die das SARSCovImpfG miteinbracht haben wurden gefragt ob das BMG sie informierte, alle Anderen ob diese von diesen Mitglieder darüber informiert worden sind.

Wie der Liste [2] entnehmbar hat kein einziges Mitglied des jetzigen Bundestages eine konkrete Antwort gegeben was es wusste und was es unternommen hat. In den Bundestagsdebatten kamen monoklonale Antikörper und insbesondere das totale Versagen der Exekutive bei der Versorgung der Bevölkerung mit diesen meines Wissens nicht vor.

Sollten der Bundestag weiterhin "blockieren" - jetzt bei der konkreten Aufforderung alle Dokumente des Begleitgremiums zu veröffentlichen - dann bescheinigt er sich selbst wie VERDORBEN er ist (Definition siehe BVerfG Urteil).

Jenseits der wahrscheinlich unnötig Verstorbenen oder "nur" unnötig auf der Intensivstation behandelten Menschen, sowie den menschlichen und wirtschaftlichen Folgen der Zwangsmaßnahmen, dem berechtigten Vertrauensverlust der Bevölkerung in unseren Staat un dessen Institutionen - gibt es noch ein paar "unerwünschte Nebenwirkungen"
  • Yasmin Fahimi hätte als ehemaliges ordentliches Mitglied des parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie später niemals DGB Vorsitzende werden dürfen [4]
  • Dagmar Schmidt hätte als ehemaliges stellvertretendes Mitglied des parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie vor kurzem niemals Vizepräsidentin des Special Olympics Deutschland e.V. werden dürfen [5]

Aber noch bedenklicher ist: kein einziges angeschriebenes Mitglied des aktuellen Bundestages hat die Fragen beantwortet
  • ob die Staatsanwaltschaft ermitteln soll (F10)
  • ob es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Bundestag einfordern wird (F13)
  • ob es selbst Strafanzeige stellen wird (F11)
Etwas anderes war von den Mitgliedern eines moralisch nicht legitimierten Bundestages wohl auch nicht zu erwarten - oder?

8.Zu prüfen ob das BMG alle Mitglieder des Bundestages über Anträge 1 und 2 vom 5.3.2022 [3] informierte
sowie
ein wahrnehmbares Statement zu veröffentlichen falls dies NICHT geschehen ist und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen
oder
mir mitzuteilen falls dies geschehen ist
8.1Begründung
Die Legislative ist DAS Kontrollorgan der Exekutive. Wenn Anfragen seitens der Legislative beantwortet werden müssen, dann muss die Exekutive umgekehrt auch die Legislative informieren wenn ein Bürger einen entsprechenden Antrag gegenüber der Exekutive stellt.

Dies ist insbesondere der Fall wenn die Exekutive darauf hingewiesen wird das evtl. aufgrund unzureichender Informationen seitens der Exekutive die Mitglieder der Legislative in Gesetzesentwürfen unzureichend begründete Tatsachenbehauptungen aufstellen um ein Gesetz zu begründen, somit die Gefahr besteht das ein unbegründetes Gesetz durch die Legislative verabschiedet wird.

Ab dem Moment wo der 3. Antrag vom 5.3.2022 [3] dem BMG vorlag hatte es sowohl keine Wahl mehr ob positiv oder negativ beschieden wird als auch ob nur wie aufgefordert die den Gesetzentwurf einbringenden Abgeordneten informiert werden: es mussten aufgrund der Kontrollfunktion gegenüber dem BMG und Funktion als Gesetzgeber alle Mitglieder des Bundestages über die Anträge 1 und 2 vom 5.3.2022 [3] informiert werden.

In der Drucksache 20/899 "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)" steht in Bezug auf monoklonale Antikörpermittel “Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben.“. Es fehlt eine Erklärung warum dies der Fall ist.

Aufgrund der Fragen in den Anträgen 1 und 2 wird klar wer für diesen Umstand verantwortlich ist: insbesondere das BMG selbst.
Wenn das BMG die Mitglieder des Bundestages nicht über die beiden Anträge informierte, dann muss man davon ausgehen das das BMG sein Nicht-Handeln gegenüber seinem Kontrollorgan vertuschen will.

Weil Dr. Karl Lauterbach die Drucksache 20/899 miteingebrachte entsteht sogar der Verdacht das dieser in seiner Funktion als Bundesgesundheitsminister mit der Nicht-Informierung aller Bundestagsmitglieder geschützt werden sollte und inwieweit dieser als weisungsbefugter Dienstherr des BMG in die Entscheidung der Nicht-Informierung und somit "Verarschung" des Bundestages eingebunden war.

Ob der Bundestag als Kontrollorgan auch des BMG diese Fragen geklärt haben will ist unerheblich da das Volk als Kontrollorgan des Bundestages ein Recht darauf hat zu wissen ob und wie der Bndestag seine Funktion als Kontrollorgan der Exekutive überhaupt wahrnimmt.


Hiermit informiere ich den Bundestag und dessen Bundestagspräsidentin Frau Bas das

9.Zeitgleich mit diesem Schreiben gegenüber das Bundeskanzleramt aufgefordert wurde zu prüfen ob ALLE Mitglieder des Bundestages informiert wurden (siehe 8)

Hiermit informiere ich den Bundestag und dessen Bundestagspräsidentin Frau Bas das

10.Der Bevölkerung die rechts- und gerichtsfeste Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern des Bundestages zu ermöglichen
10.1Begründung
Bürgern OHNE Computer-Programmierkenntnisse IST es NICHT möglich ALLE Mitglieder des Bundestages zu INFORMIEREN und/oder fragen zu können da das Kontaktformular des Bundestages völlig unnötig folgende Einschränkungen vornimmt:
  • der maximalen Textlänge
  • Anzahl der Kontraktanfragen pro IP-Adresse
Zudem fehlt eine Option das der übertragende Text in einer rechtssicheren Form vom Bürger gesichert und somit dessen Empfang gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Dies ist am einfachsten möglich in dem der übertragende Text nach dem Absenden als digital signierte Datei dem Bürger zum Download angeboten wird.

Die Alternative zum Kontaktformular sind Einschreiben/Rückschein was aufgrund der Anzahl der Mitglieder des Bundestages bei persönlicher Addressierung ausgerechnet Menschen von dieser Form der politischen Teilhabe ausschliest die keine entsprechende "Portokasse" haben (alle MdBs: ab 4.195 EUR pro Mailing).

Apropos "Portokasse" - falls das Personal fehlt um einem erhöhten Aufkommen an Informationen oder Anfragen seitens der Bevölkerung gerecht zu werden: einfach SICH SELBST das Budget hierfür erhöhen! Wenn im Bundestages befürchtet wird DIES NICHT der Bevölkerung vermitteln zu können, was dann überhaupt?

Aufgrund der Tatsache das die Information (6) und Forderungen (7, 8 und 9) auch an den Bundestag addressiert sind gehe ich davon aus das Sie Frau Bundestagspräsidentin Bas dieses Schreiben inkl. aller Anhänge an alle Mitglieder des Bundestages in Kopie zustellen werden. [6]

Wäre ja Schade wenn sich die Mitglieder Bundestages an soviel staatbürgerliches Selbstverständnis eines Käptn Welpe nicht genauso erfreuen könnten wie Sie als deren Bundestagspräsidentin...

Wau


Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland


[1]siehe https://allein-unter-welpen.de/bt1/bas_baerbel-857120
[2]Liste Anschreiben MdB aktueller Bundestag und deren Antworten: https://allein-unter-welpen.de/bt1/
[3]Anträge an das BMG vom 5.3.2022 als Anlage, als Link: https://allein-unter-welpen.de/html/2022-03-05-antraege-bmg.html
[4]siehe https://allein-unter-welpen.de/post/2022-07-20-der-fall-yasmin-fahimi/
[5]siehe Anlage Schreiben Special Olympics Deutschland e.V.
[6]informieren Sie mich umgehend falls Sie dazu nicht in der Lage sind.

PS:wird ein Mitglied des Bundestages - doch noch (?) - auf die "naheliegende" Idee kommen Käptn Welpes Fragen aus den Anträgen 1 und 2 an das BMG vom 5.3.2022 selbst dem BMG zu stellen? Dann muss Käptn Welpe kein Geld ausgeben und das BMG sich nicht mehr die Frage beantworten ob es Antrag 2 bescheiden will, sondern muss einfach "nur noch" die Fragen inhaltlich beantworten...
Falls es jemand von Ihnen macht - bitte die Antworten des BMG mir in Kopie zuschicken, ich veröffentliche die dann wo sie hingehören - Danke!