Die Pfändigungsankündigung

Der Fachdienst Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde des LDK wurde vom Hessischen Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) – beauftragt bei mir zu pfänden. Das musste ich beantworten.

Hier meine E-Mail an “meinen” Sachbearbeiter:

Sehr geehrter Herr [Datenschutz],

mit befremden habe ich die Pfändigungsankündigung empfangen.

Die einzige Erklärung dafür ist, dass Ihre Kollegen Ihnen nicht mitgeteilt haben, dass ich von meinem Recht das mir aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zusteht gebraucht mache und die sogenannte Bezahlung der “Haushaltsabgabe” aus GEWISSENSGRÜNDEN zu verweigere.

Ansonsten würden sie ja mit den fettgedruckten Hinweisen mich nötigen Institutionen zu finanzieren deren Leistungen ich nicht nur nicht in Anspruch nehme sondern seit geraumer Zeit unter anderem als mit-ursächlich für diverse Kriegsbeteiligungen der Bundesrepublik Deutschland ansehe.

Im Gegensatz zu einer Steuer wo ich die Verwendung über einen definierten demokratischen Prozess beeinflussen kann - vom Wählen bis zum Gewählt werden - steht mir diese Möglichkeit bei dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung.

Das der Gesetzgeber die Möglichkeit aus Gewissensgründen eine solche Finanzierung und somit “mit-schuldsein” zu verweigern “vergessen” hat zeigt nur wie “genau” es dieser mit dem Grundgesetz so hält.

Das die Öffentlich-Rechtlichen Sender auf ihrer Kontaktseite als Befreiungsgründe zwar den Bezug von Sozialleistungen oder körperliche Behinderungen zulassen, aber eben nicht Gewissensgründe zeigt “wessen Geistes Kind” diese sind.

Es ist auch nicht verwunderlich das die GEZ sich nie bei mir Telefonisch zurückgemeldet hat obwohl man mir einen Termin gegeben hatte. Denn natürlich ist es dort Allen klar das die Haushaltabgabe in dieser Form illegal ist wenn Menschen unabhängig vom Einzelfall behandelt werden.

Aber nicht nur mir gesteht das fantastische Grundgesetz unwiderruflich Rechte zu - sondern auch Ihnen und allen anderen Mitarbeitern oder Beauftragen Ihrer Behörde: die Ausführung von Befehlen, Anordnungen etc. wenn diese gegen das Grundgesetz verstossen kann nicht nur verweigert werden - dies muss sogar geschehen.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Keller