Ladung zur Vermögensauskunft

Am 5.11.2016 wurde mir die “Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft” seitens des Fachdienst Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde vom 3.11.2016 förmlich zugestellt.

Da dort nicht auf meine Aufforderung eingegangen wurde mir die rechtliche Grundlage für die Durchführung des rechtswidrigen Amtshilfeersuchens seitens des Intendanten des Hessischen Rundfunks darzulegen, muss ich davon ausgehen das dies die “Antwort” ist.

Absehbar, aber trotzdem erschreckend.

Der Lahn-Dill-Kreis fühlt sich mehr den Interessen des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, verpflichtet, anstatt dem seiner Bürger. Die Beamten des Lahn-Dill-Kreises haben anscheinend auch kein Problem damit das Grundgesetz – trotz mehrfacher Hinweise darauf – zu missachten: der gleiche Beamte der die Pfändigungsankündigung “im Auftrag” gezeichnet hat, den ich auf meine Rechte als auch auf seine Rechte hingewiesen habe, der gleiche Beamte hat auch die Ladung “im Auftrag” gezeichnet.

Ganz offensichtlich ist sich dieser Beamte nicht bewusst das er vollverantworlich handelt. Wie die wiederholte Zustellung (!) der Pfändigungsankündigung nach meiner ersten und zweiten E-Mail erfüllt auch die Ladung den Straftatbestand der Nötigung.

Ich werde nun versuchen herauszufinden wer die Ladung veranlasst hat – der Lahn-Dill-Kreis oder der Hessische Rundfunk. Aufgrund des “besonderen” Verhältniss zwischen dem Fachdienst Kreiskasse und mir wird das voraussichtlich “nicht so einfach” werden.

Ich werde Strafanzeige gegen den Intendanten des Hessischen Rundfunk stellen.

Da eine Strafanzeige gegen den Beamten – der offensichtlich nicht wirklich weis was er da macht – für mich nur das letzte Mittel darstellt, werde ich einen offenen Brief an den Landrat des Lahn-Dill-Kreis sowie den Fraktionen des Kreistages schreiben.

Ich bin gespannt darauf wie weit der Hessische Rundfunk gehen wird – ob er mit Erzwinungshaft meinen Willen und somit Gewissen “brechen” will – denn ich werde keine Vermögensauskunft abgeben…