HR-Bescheid: normaler Brief? Befreiungsantrag: Einschreiben + Rückschein!

Warum was 'einfach' machen wenn das Arbeit bedeutet?

Wer mit Behörden rechtsicher kommunizieren will, d.h. einen Nachweis des Eingangs benötigt, der muss entweder das “ausgestorbene” und im digitalen Zeitalter problematische Fax nehmen oder für ein Einschreiben mit Rückschein 5,50 € zahlen.

Oder: man benutzt De-Mail. Für Umsonst z.B. bei der “guten alten” Telekom mit “Rückschein”-Option. Und ganz “nebenbei” ist man auch noch unabhängig von den Öffnungszeiten der Postanahmestelle.

Vorausgesetzt: der Empfänger hat auch eine De-Mail Adresse. Der Intendat des Hessischen Rundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts (HR) scheint keine zu haben.

Kein Wunder: wem die Verwaltungsgerichte “recht geben” das eine ordentliche Zustellung von Rundfunkgebühren-Festsetzungsbescheiden als normale Briefpost möglich ist, dem fehlt halt schlichtweg das Bewusstsein für eine solche Problematik.

Oder liegt es daran das die Intendanten – geschätzt – zu den “obereren Zehntausend” gehören dürften?

Auf jeden Fall sehr peinlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: selbst der kleine Lahn-Dill-Kreis gönnt seinen Bürgern eine gemeinsame De-Mail Adresse für all seine Behörden.

Kontakt mit dem Intendanten?

Überhaupt: was ist die E-Mail Adresse des Intendanten? Auf seiner “Homepage” sind gar keine Kontaktmöglichkeiten angegeben.

Dafür gibt es aber ein allgemeines Kontaktformular: FeedbackIhre E-Mail an den Hessischen Rundfunk”. Dort kann man auswählen für wen die Anfrage/Mitteilung bestimmt ist und in welche Kategorie diese fällt.

Mir fehlen die Worte angesichts dessen was dort präsentiet wird. Nein – nicht wirklich:

  • es gibt keinen Eintrag um den Intendanten direkt anzuschreiben – 2x “sonstige Anfrage” auswählen

  • es gibt kein “Befreiung von der Rundfunkgebühr” – 2x “sonstige Anfrage” auswählen

“Richtig” über das Program beschweren

Wer sich mal gewundert hat warum eine Beschwerde beim Zuschauer– oder Hörerservice bestenfalls Zeitverschwendung ist: das ist eben keine Programmbeschwerde. Bei einer solchen muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk schriftlich antworten.

Das eine Suche nach “Programmbeschwerde” auf der hr-online Seite nur ein (1 !!) Ergebniss auflistet zeigt wie erfolgreich der HR es schafft dieses Verfahren vor den Bürgern zu verstecken: weder auf der “Service/Kontakt”-Seite noch auf im Kontaktformular wird diese Möglichkeit und deren Konsequenzen auch nur ansatzweise erwähnt.

Suchergebniss Programmbeschwerde Stand 09.12.2016

Wer weiss wo er suchen muss, der findet dann auch den Hinweis entsprechend gut “versteckt”: auf der Seite des Rundfunkrates unter Beschwerden. Und selbst da wird dem Findenden nahegelegt sich mit “grundsätzlicher Kritik an den Hörer- und Zuschauerservice” zu wenden.

Ach ja: auf der Webseite des Rundfunkrates gibt es erst gar keine Suchfunktion…

Unverschlüsselt geht garnicht

Denn:

  • die komplette HR Webseite gibts es nur unverschlüsselt über das http-Protokoll. https geht nicht (Stand 09.12.2016)

  • somit: alles was man dem HR über sein Kontaktformular mitteilt wird unverschlüsselt – über http- statt https-Protokoll – übertragen!

Fragen an den Intendaten

Mal schauen was der Intendant dazu so sagen wird – das “gönn ich mir”. Kontaktformular 2x “sonstige Anfrage” – “passt schon”:

An
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
z.Hd. des Intendanten
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt

Greifenstein, den 10.12.2016

Hallo Herr Krupp,

ich muss Ihnen mitteilen, dass es anscheinend keine wirkliche Möglichkeit gibt mit dem HR rechtsicher zu kommunizieren ausser 5,50 Euro für ein Einschreiben mit Rückschein zu zahlen.

Angesichts der Rechtssprechung mancher Verwaltungsgerichte, die es aus Sicht des HR diesem ermöglichen via normaler Briefpost behördliche Festsetzungsbescheide “ordentlich” zuzustellen, stelle ich ein “Ungleichgewicht” und eine “Besserstellung” des HR gegenüber den Bürgern fest:

Eine Kontaktaufnahme über das Kontaktformular (1) auf der Webseite des HR ist weder sicher noch praktikabel da unverschlüsselt übertragen wird – leider nur konsequent wenn die komplette Webseite nicht über ein gesichertes Transportprotokoll (https) erreichbar ist…

Auch existiert keine De-Mail Adresse. Ich habe jedenfalls keine gefunden. Genauso wenig wie Kontaktadressen auf Ihrer “persönlichen Seite” (2) oder einen Menüeintrag “Intendant” (mit z.B. passendem “Befreiung als besonderer Härtefall”) im Kontaktformular.

Und da ich “schon dabei war” Verbesserungsvorschläge für die Webseite des HR zu erstellen habe ich angeregt durch ein KenFM-Interview des ehemaligen ARD-Journalisten Ken Jebsen mit ehemaligen ARD-Mitarbeitern (3,4) nach “Programmbeschwerde” gesucht: ein (1 !!) Suchergebniss gab es da…

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen an Sie: welche Gründe hat es, dass

  • die Webseite des HR nur ungesichert über das http- statt https-Protokoll zu erreichen ist?

  • der Inhalt von Kontaktanfragen/Mitteilungen inkl. Namen und E-Mail-Adresse des Benutzers des Kontaktformulars (1) unverschlüsselt übertragen wird?

  • weder auf der Seite des Intendanten (2) direkte Kontaktmöglichkeiten (z.B. via E-Mail) aufgeführt werden noch Menüeinträge wie “Intendant” und “Befreiung als besonderer Härtefall” im Kontaktformular (1) existieren?

  • der HR als Behörde nicht rechtssicher via De-Mail zu erreichen ist?

  • weder unter “Service/Kontakt” (5) noch auf der Seite des Kontaktformulars (1) auf die Möglichkeit und die Konsequenzen einer Programmbeschwerde hingewiesen wird, dabei nicht auf die entsprechende Seite des Rundrates (6) verlinkt wird, sowie eine Suche nach “Programmbeschwerde” auf der Hauptseite des HR kein entsprechendes Ergebniss liefert?

  • Programmbeschwerden und deren Beantwortung nicht (anoymisiert) veröffentlicht werden um Beitragszahlern “doppelte Arbeit” zu ersparen und die Transparenz des HR zu erhöhen?

In der Summe der aufgeführten Tatsachen kommt bei mir fast der Verdacht auf, dass dies nicht “Geldmangel”, “technisches Unvermögen” oder “Unachtsamkeit” sondern “Programm” ist – aber bestimmt haben Sie bessere Erklärungen.

Z.b. dass Ihnen dies Alles bekannt ist, die Verbesserungen geplant wurden und deren Umsetzungen demnächst “online” sind…

Mit freundlichen Grüssen

Michael Keller

(1) http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=1846
(2) http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=6322&key=standard_document_59528352
(3) https://kenfm.de
(4) https://youtu.be/qdDxSdxh16w
(5) http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=3424
(6) http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=6324&xtmc=rundfunkrat&xtcr=1

PS: da ich dieses Schreiben veröffentliche kann ich ja auch mal das unsichere Kontaktformular des HR ausprobieren – ich erkenne dann ja am E-Mail Absender der Mitteilungs-Kopie ob alles mit “rechten Dingen” zugegangen ist…