Fragen an den WDR Rundfunkrat

Erzwingungshaft Georg Thiel - Weiße Rose oder Mitläufer?

Allgemeine Fragen & Georg Thiel

Ahoi,

wie im Betreff beschrieben, die Allgemeinen Fragen zuerst:

a) hat der Rundfunkrat eine eigene E-Mailadresse die wie Anschrift, Telefon oder Fax angegeben werden könnte unter https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/kontakt/index.html ? Wenn ja - WARUM fehlt die da?

b) WO finde ich die Auflistung welches Mitglied des Rundfunkrat WIE in diesen gelangt ist. D.h. welcher Absatz von §15 WDR Gesetz zutrifft und dies möglichst genau:

im Falle von Absatz
(1) mindestens vorgeschlagen durch welche Fraktion etc.
(2-6) mindestens entsandt durch welche Organisation

c) versucht der Rundfunkrat des WDR indem er diese Informationen schwer bis gar nicht auffindbar gestaltet aber gleichzeitig die Lebensläufe seiner Mitglieder OHNE diese Informationen veröffentlicht den Eindruck zu erwecken, der Rundfunkrat wäre in irgendeiner Form demokratisch durch den einzigen Souverän in Deutschland - das Volk - legitimiert?

d) könnte bei einem unbedarften Besucher der Seite der unter © beschriebene Eindruck entstehen, z.B. wenn nicht die rechtlichen Informationen zur Zusammensetzung des Rundfunkrates bekannt sind oder aufgerufen werden?

e) WARUM fehlen die unter (b) aufgelisteten Informationen in den Lebensläufen?

f) gibt es zu (e) einen einsehbaren Beschluss oder Verwaltungsakt?

g) wäre es nicht im Sinne der Transparenz, minimalstem Demokratieverständnis sowie Beitragszahlerfreundlichkeit angebracht die Informationen von (b) plus zusätzlich die Anschriften (inkl. E-Mail) der entsendenden Organisationen an EINER Stelle zusammenfassend aufzulisten?

h) welcher Auffassung ist der Rundfunkrat des WDR bzgl. seiner demokratischen Legitimation im Vergleich zu Parlamenten die durch aktives und passives Wahlrecht zusammengesetzt werden: mehr legitimiert, gleich legitimiert, weniger legitimiert, gar nicht legitimiert?

Klärung rechtsstaatlicher Grundlagen zum Fall Georg Thiel:

i) welchen der folgenden Aussagen stimmt der Rundfunkrat zu bzw. nicht zu (Ja/Nein Antwort reicht):

1) Gewissensnot kann die Persönlichkeit eines Menschen verändern
2) in Folge einer Persönlichkeitsveränderung kann Arbeitsunfähigkeit entstehen
3) Aufgrund von Arbeitsunfähigkeit können staatliche Hilfen beantragt werden
4) ein Bezieher solcher Hilfen kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen
5) einem solchen Befreiungsantrag (i4) MUSS der Intendant einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt stattgeben

j) gibt es Behörden in Deutschland die Gewissensnot prüfen können?

k) wenn Fragen i1-5 mit ja beantwortet wurden sowie es eine Behörde (j) gibt die Gewissensnot prüfen kann:

ist ein Intendant einer öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt verpflichtet bei einem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aufgrund von Gewissensnot zumindest ein Amtshilfeersuchen zur Prüfung dieser Gewissensnot zu stellen und dann entsprechend dem Prüfungsergebnis dem Antrag stattzugeben oder diesen abzulehnen?

l) falls die Frage k wegen der Antworten auf Fragen i1-5 sowie j nicht beantwortet wurde oder falls eine gesetzliche Verpflichtung laut Frage k verneint wurde:

würde der Rundfunkrat des WDR eine gesetzliche Verpflichtung der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten zur Prüfung der Gewissensnot bei Antrag befürworten?

Bei abweichender Meinung der Entsandten nach WDR Gesetz §15 (3) 1-5,9-12,14,18,22-28,30-38 bei der Beantwortung der Fragen i-l diese beschreiben.

m) gibt es aktuell eine Klage bezüglich der Befreiung aus Gewissensnot vor dem Bundesverfassungsgericht die von diesem angenommen aber deren Verhandlung noch nicht terminiert wurde?

n) für dann Fall das eine solche Klage (m) existiert, bevor über diese entschieden wurde sind Klagen seitens der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten bezüglich der Höhe des Rundfunkbeitrages sowohl moralisch als auch logisch vertretbar? Abweichende Meinungen einzelner Rundfunkratsmitglieder entsprechend aufführen.

Zum Fall Georg Thiel:

o) besteht die Möglichkeit das Aufgrund der offiziellen Beitragsbefreiungsformulare der Eindruck entstehen kann oder konnte das Gewissensnot kein Befreiungsgrund ist? Meinung des Entsandten nach §15 (3) 14 (Verbraucherschutzzentrale NRW e.V.) bitte gesondert angeben.

p) ist dem Rundfunkrat bekannt ob Georg Thiel aus Gewissensnot die Zahlung des Rundfunkbeitrages verweigert ( z.B. durch rundfunk-frei.de )?

q) für den Fall das der Rundfunkrat zu dem Schluss kommt das die Möglichkeit besteht das sowohl ein (o) “kommunikatives Missverständnis” als auch Gewissensnot (p) vorliegen könnten - wird er den Intendant des WDR auffordern diese Möglichkeit zu prüfen um nach Klärung entsprechend zu handeln?

Darüber hinausgehende staatstragende Fragen:

s) wie sollte sich ein Beamter der bei Ausführung von Amtshilfe im Auftrag eines Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt verhalten wenn dieser (Beamte) auf das Vorhandensein von Gewissensnot hingewiesen wird?

t) falls das real existierende Beamtentum in Sachen (s) von dem Gewünschten abweichen würde - besteht die Möglichkeit das ein Grund hierfür im Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender liegt?

u) können die Mitglieder des Rundfunkrates angesichts der Regelung bzgl. Arbeitsaufwand und Kostenerstattung laut WDR Gesetz ihren Aufgaben vollumfänglich nachkommen? Würde eine intensive Beschäftigung mit dem Programm sowie dessen Auswirkungen auf den Einzelnen und Gesellschaft (Psychologie sowie Massenpsychologie) sowie deren Entwicklung in Bezug auf unser Aller Demokratie einen Vollzeitjob inkl. der damit verbundenen Weiterbildung darstellen?

Bei abweichender Meinung der Entsandten nach WDR Gesetz §15 (3) 1-5,9-12,18,22-28,30-38 bei der Beantwortung der Fragen o-u diese beschreiben.

Mitgliedern des Rundfunkrates oder entsendene Organisationen die nicht gesondert aufgeführt werden und sich deshalb als nicht staats- bzw. gemeinschaftstragend, grundgesetzestreu genug etc. diskriminiert fühlen steht es natürlich frei diese Fragen grundsätzlich gesondert zu beantworten.

Zu guter Letzt:

Gewiss kann und darf sich jeder von Ihnen als Rundfunkratsmitglied von der Rechtspraxis ihres Intendanten distanzieren - evtl. MUSS man das auch.

Bestimmt haben sie sich auch schon die Frage gestellt auf welcher rechtlichen Grundlage der WDR operieren würde wenn der Rundfunkrat mangels Mitglieder beschlussunfähig ist…

Da gilt wohl:

Für Weiße Rose braucht es Eier in der Hose.

Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe
Pirat im LDK

Michael Keller
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
E-Mail: michael.keller@allein-unter-welpen.de

PS: diese E-Mail sowie Antworten darauf werden auf allein-unter-welpen.de veröffentlicht.

Nachtrag:

Ahoi,

ich habe gerade eben festgestellt das unter https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/rundfunkrat-mitglieder-108.html eine Auflistung der Entsendungsbeauftragten Organisation sowie deren Entsandte besteht.

Somit erübrigen sich die Beantwortung der Fragen (siehe Kontaktformulareingang oder https://allein-unter-welpen.de/post/2021-03-17-fragen-wdr-runfunkrat/ ) (b), ©, (d) und teilweise (g) - die Auflistung könnte ja mindestens auf den jeweiligen Lebenslauf verlinken oder gar sofort die E-Mail-Kontaktadresse sowohl des Rundfunkratmitgliedes als auch der entsendungsbeauftragten Organisation bereitstellen.

Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe
Pirat im LDK

Michael Keller
Voglersheck 15
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E-Mail: michael.keller@allein-unter-welpen.de