Version 2403-0304
Offener Brief zur Heldenhaft von Georg Thiel
an die für den WDR Rundfunkrat entsendungsbeauftragten Organisationen
- Evangelische Kirchen in NRW
- Katholische Kirche
- Landesverbände der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, Westfalen-Lippe sowie Synagogen-Gemeinde Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, etc.
bitte lassen Sie sich kurz auf ein Gedankenexperiment ein und stellen sich vor in einer KZ-Gedenkstätte für Alle laut hörbar zu sagen: “Für diese Verfahren war der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich”. Fühlt sich das “Falsch” an? Und wie würde es sich anfühlen wenn ihnen daraufhin keiner widersprechen würde?
Dann wissen Sie nun wie ich und viele Andere fühlten als wir vom WDR Rundfunkrat in seinen “Eingaben zur sogenannten Erzwingungshaft eines Beitragsverweigerers” lesen mussten: “Für diese Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich”.
Denn der Mensch Georg Thiel verweigert sich nicht einfach so - sondern auch er kann die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.
In der eigentlichen Stellungnahme, von der Verwaltungsdirektorin verfasst, wird behauptet das Beamte bei der Erfüllung der Amtshilfe gegenüber dem Intendanten so vorauseilend gehorsam sind das dieser davon erst im nachhinein erfährt.
Somit ein doppelter Persilschein: laut Artikel 1 Grundgesetz kann die Exekutive nicht mehr die Verantwortung abschieben sondern muss die Rechte jedes einzelnen Menschen gegen den Staat verteidigen - jeder einzelne Beamte und wohl auch der WDR Intendant ist alleinig für sein eigenes Handeln verantwortlich.
Erschreckend das dies keinem einzigen Rundfunkratsmitglied aufgefallen ist. Kein Einziges hat sich weder von den Aussagen des WDR Rundfunkrates distanziert noch vom Vorgehen des Intendanten nachdem der Rundfunkrat informiert wurde das Georg Thiel aus Gewissensnot verweigert.
In letzter logischer Konsequenz wird damit auch behauptet und gutgeheißen: der “allgemeine Gesetzgeber” verbietet es dem Intendanten aus Gewissensnot zu befreien, ein Mensch muss erst so krank werden bis er Sozialhilfe bezieht, denn dann muss der Intendant befreien.
Das kann und darf genauso wenig Recht sein wie die Argumentation der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender vor Gericht zur Gewissensnot an sich: wenn nicht von der Steuerpflicht befreit werden kann weil damit Kriegsführung finanziert wird, dann auch nicht vom Rundfunkbeitrag weil dieser Kriegspropaganda finanziert. Und damit “gewinnt”…
Erschreckend wie hier sowohl Exekutive als auch Judikative “vergessen” das jeder Bürger über sein aktives und passives Wahlrecht sowohl Höhe und insbesondere Verwendung der Steuern mit beeinflussen kann. Aber auf die genaue Verwendung des Rundfunkbeitrages in Form des gesendeten Programs ja noch nicht einmal der Rundfunkrat Einfluss hat.
Somit führt der Intendant ein System das für den Dienst am Menschen geschaffen wurde, aber durch das eigene Handeln erwiesermaßen nun hauptsächlich dem Selbsterhalt dient. Nun ist es unleugbar eingetreten: ein jedes solches System wird früher oder später repressive, totalitäre bis faschistische Methoden anwenden.
Gerade sie als christliche Kirchen, jüdische Gemeinden und Synagogen - sie als Frauen und Männer des Glaubens mussten immer wieder erleben: gottgegebene Rechte stehen entmenschlichenden Systemen im Wege menschgemachte Gesetze je nach Bedarf zu verbiegen.
Distanzieren Sie als entsendungsbeauftragte Organsisation sich und ihr Rundfunkratsmitglied öffentlich von der Stellungnahme des Rundfunkrates!
Kündigen sie an die Mitarbeit in diesem so lange ruhen lassen bis der WDR Intendant unser aller moralisches und rechtsstaatliches Minimum erfüllt:
- Bei Antrag auf Befreiung aus Gewissensnot wird diese über Amtshilfe geprüft und dann entsprechend beschieden!
Gewiss braucht es hierzu Mut. Ob mehr als der von Georg Thiel sein Gewissen nicht brechen zu lassen vermag ich nicht zu beurteilen. Ganz gewiss ist aber das was uns unser Aller Geschichte gezeigt hat:
Für Weiße Rose braucht es Eier in der Hose.
In diesem Sinne auch auf eine baldige Befreiung Georg Thiels hoffend
mit aufmunternden Grüßen
xxxx
PS: wäre es nicht beschämend für uns Alle und bezeichnend für unserer Gesellschaft wenn der “allgemeine Gesetzgeber” das Grundgesetz wie im Falle der Kriegsdienstverweigerung explizit ändern müsste um darauf “hinzuweisen” das bei Gewissensnot auch vom Rundfunkbeitrag befreit werden muss?