gemailt an <Entsendungsbeauftragte_Organisationen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
als entsendungsbeauftrage Organisation - [Entsendungsbeauftragte_Organisation] - für den WDR Rundfunkrat dürfte ihnen nicht entgangen sein das Georg Thiel seit weit über 100 Tagen in der JVA Münster in “Sogenannter Erzwingungshaft” ist zu der der WDR Rundfunkrat folgendes geäussert hat:
“Für solche Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich”.
Diese Aussage ist so absurd grundgesetzwidrig das diese von der Webseite des WDR “verschwunden” ist <1> und selbst auf explizite Nachfrage nicht mehr zugemailt wird <2>. Denn wo sowas nach Grundgesetz Artikel 1 recht ist, ist auch WDR Gesetz §14a “Transparenz“. willig?
Da sich das von ihnen entsandte Rundfunkratmitglied auf meine Nachfragen diesbezüglich <3> sich weder gegenüber mir noch öffentlich von der obigen Aussage distanziert hat, als auch ihre Organisation dies nicht getan hat - falls ich da etwas übersehen habe korrigieren sie mich bitte damit ich es umgehend auf meiner Webseite klarstellen kann - erkläre ich ihnen gerne einmal worin genau das “kleine” Problem besteht:
Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Exekutive ist also IMMER vollverantwortlich für das eigene Handeln. DAS ist die zentrale Lehre aus dem Dritten Reich. Die auch insbesondere vom WDR Intendanten als Behördenleiter gelebt werden sollte.
Der WDR Rundfunkrat hat somit dem vom ihm gewählten Intendanten einen dreifachen Persilschein (!!!) ausgestellt: einen für den Fall Georg Thiel, den viel “schlimmeren” das dessen Verwaltungspraxis der “allgemeine Gesetzgeber” genau so vorgesehen haben soll:
- der WDR Intendant lässt bei Antrag auf Befreiung aus Gewissensnot weder diese via Amtshilfe prüfen noch befreit er direkt
- Gewissensnot kann die Persönlichkeit eines Menschen ändern
- eine Persönlichkeitsänderung kann zu Arbeitsunfähigkeit führen
- Arbeitsunfähigkeit kann zum Bezug von Sozialhilfe führen
- bei Bezug von Sozialhilfe MUSS der WDR Intendant auf Antrag befreien
Und den “Unverzeihlichen”: der Intendant müsste alleine nur Aufgrund der Möglichkeit einer Würde- bis Körperverletzung eben auch entgegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für den Menschen in Gewissensnot entscheiden - wenn er denn überhaupt dazu gezwungen wäre (siehe RBStV §4 (6)). Seine Dienstaufsicht kann ihn nur hinweisen und vielleicht verklagen - was dann aber eine sehr schlaue Idee wäre.
Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten <4> verhalten sich so offensichtlich grundgesetzwidrig das der einzige Grund für das jahrlange Schweigen und Nicht-Handeln ihrer Organisation darin bestehen sollte, dass sie davon keine Kenntnis hatten.
Aber um “sicher zu gehen” und ihnen nicht positiv Falsches zu unterstellen, beantworten sie bitte folgende Fragen mit “Ja” oder “Nein”:
- wenn eine grundgesetzwidrige Aussage ihrer Organisation veröffentlicht wird, würde diese dann
1.1 unauffindbar gelöscht?
1.2 wäre weiterhin aufrufbar (ob mit Erklärung und/oder Entschuldigung - ihre Wahl)?
- distanziert sich ihre Organisation von der Aussage des WDR Rundfunkrates “Für solche Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich”?
- distanziert sich ihre Organisation davon das der WDR Intendant bei Antrag auf Befreiung aus Gewissensnot weder diese via Amtshilfe prüfen lässt noch direkt befreit?
Ihre vier Antworten und ggf. Erklärungen zu diesen werde ich zu dieser Mail auf meiner Webseite veröffentlichen. Sollten sie die Fragen nicht beantworten, müssen alle Bürger inkl. mir leider davon ausgehen das sie die Aussage des WDR Rundfunkrates als auch das Verhalten des WDR Intendanten wenn nicht gar gutheißen dann doch zumindest dulden. Somit genau wie diese mit ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgabe schlichtweg überfordert sind.
In diesem Fall steht es ihnen frei sich von der Entsendungsbeauftragung entbinden zu lassen oder diese nicht mehr wahrzunehmen. Der WDR Intendant wird den Vorsitzenden oder Geschäftsführenden ihrer Organisation gewiss nicht in “sogenannte Erzwingungshaft” nehmen lassen - denn es ginge ja nicht um Geld sondern “nur” um Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft.
Angesichts des unbestreitbar auf allen Seiten bereits entstanden Schadens kann es nicht schaden zumindest zu überlegen darauf hinzuwirken ob WDR Gesetz §16 (2) 3. “Wahl und Abberufung der Intendantin oder des Intendanten“ anzuwenden ist oder gar werden muss. Es wäre vielleicht zum Ersten mal - aber es ist nie zu spät für ein Erstes mal…
Bitte bestätigen sie mir netterweise den Empfang dieser Mail bis einschlieslich 16.6.2021 um mir den Aufwand und ihnen die Peinlichkeit eines Einschreiben/Rückschein zu ersparen.
Mit freundlich erwartungsvollen Grüßen
Michael Keller
PS: eine Klage von Olaf Kretschmann <5> bezüglich der Befreiung bei Gewissensnot wurde vom Bundesverfassungsgericht angenommen, aber noch nicht terminiert. Beschreibt es unsere Gesellschaft das es überhaupt soweit kommen musste?
<1> https://allein-unter-welpen.de/post/2021-04-26-wdr-rundfunkrat-versteckt/
<2> https://allein-unter-welpen.de/post/2021-04-26-wdr-rundfunkrat-antwort/
<3> https://allein-unter-welpen.de/post/2021-03-17-fragen-wdr-runfunkrat/
<4> laut HR Intendant ist (sinngemäß) Gewissensnot nicht prüfbar: https://allein-unter-welpen.de/post/2016-11-24-hr-schreiben/
<5> https://www.rundfunkbeitragswiderstand.de
Michael Keller
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Mail: michael.keller@allein-unter-welpen.de
Webseite: https://allein-unter-welpen.de
Korrektur: Dienstherr in Dienstaufsicht geändert
Nur hier zu sehen: gerade bemerkt das ich falsch zitiert habe. Richtig müsste es heißen:
“Für diese Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich”.
Eine Dritte Version mit dieser Korrektur empfände ich als zuviel der Belästigung - da die zugemailte sinngemäß stimmt sollte diese der Beantwortung nicht im Wege stehen…