Offener Brief zur WDR Rundfunkratssitzung am 29.6.2021

Die Rundfunkbeitragspflicht ist gefallen! Rette sich wer kann?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.6. hat jedes WDR Rundfunkratsmitglied letztmalig die Chance noch mehr Schaden von sich, seiner entsendenen Organisation und vor allem deren Mitgliedern abzuwenden.

Hierzu muss nur der Verpflichtung durch WDR Gesetz §16 Satz 2 Nr. 3 nachgekommen werden: WDR Intendant Buhrow wird abberufen und ein charakterlich geeigneter neuer Intendant wird gewählt.

Tatsächlich hätte dies bereits vor Jahren geschehen müssen - auch wenn der WDR Rundfunkrat weder Einsicht in die Behörde WDR hatte noch von dessen Dienstaufsicht in der Staatskanzlei über das Artikel 1 GG widrige Verhalten des Intendanten informiert wurde, alleine durch die Annahme der Klage von Olaf Kretschmann bzgl. Befreiung aus Gewissensnot durch das Bundesverfassungsgericht hätte man “hellhörig” werden müssen.

Die von allen Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, somit deren Rundfunk- bzw. Fernsehräten und letztlich auch entsendungsbeauftragten Organisationen vertretene Angriffslinie gegen den Bürger in Gewissensnot war - es kann gar keine Gewissensnot geben! Somit konnte auch Keine via Amtshilfe geprüft und schon garnicht direkt befreit werden.

Die aberwitzige Begründung hierfür: der Gesetzgeber hat die entsendungsbeauftragten Organisationen - oftmals gemeinnützig und staatlich gefördert - ja aus der Mitte der Gesellschaft ausgesucht, deren Rundfunk- und Fernsehratsmitglieder bürgen für den Charakter der Intendanten. Das wäre im Prinzip sogar besser als das aktive und passive Wahlrecht für die Parlamente die sowohl Höhe als auch Verwendung der Steuern beschliesen! Und bei Steuern gibt es ja auch keine Gewissensnot…

Mit dem Fall der “sogenannten Erzwingunshaft” von Georg Thiel ist nun für alle nachvollziehbar dieses Lügengebäude wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen.

Aufgrund des öffentlichen Drucks hin sah sich der WDR Rundfunkrat genötigt zuerst seine Hände in Unschuld zu waschen: “Hierzu stellt das Gremium klar, dass Verfahren zu Beitragsverweigerern nicht in die Zuständigkeit des Rundfunkrats fallen”. Und dann seinem Intendanten einen Persilschein auszustellen: “Für diese Verfahren ist der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich”.

Wie die WDR Rundfunkratsmitglieder die zentrale Lehre aus dem Dritten Reich vergessen konnten - das nach Artikel 1 GG die Exekutive immer voll verantwortlich für das eigene Handeln ist - unbegreiflich. Noch erschreckender: das auf Nachfrage hin die einzige Reaktion war diese Aussage von der WDR Webseite unauffindbar zu löschen und auch nicht mehr auf explizite Nachfrage zuzusenden!

Jeder normale deutsche Bürger hätte mit einer Entschuldigung und Klarstellung reagiert. Aber so nahm das Drama seinen Lauf: ich habe die Fraktionen des Landtags NRW informiert das ihre Abgeordneten von den eigenen Kollegen in Form der Rundfunkratsmitglieder für etwas verantwortlich gemacht wurden für das sie nicht verantwortlich sein können. Keine Reaktion.

Die entsendungsbeauftragten Organisationen wurden über einen Offenen Fragebogen über die Vorgänge in Kenntnis gesetzt und gefragt wie sie sich denn verhalten würden und ob sie sich von den Aussagen des WDR Rundfunkrates sowie dem Verhalten des WDR Intendanten distanzieren. Keine wirkliche Reaktion.

Auf dem Twitter-Account von Jan Böhmermann habe ich auf den Offenen Fragebogen hingewiesen mit dem “Erfolg” das mein Account geblocked wurde und diese Information nicht mehr so verbreitet werden konnte…

Daraufhin habe ich den ZDF Intendanten sowie die ZDF Fernsehratsvorsitzende darüber sowie über die Vorfälle bzgl. des WDRs informiert und aufgefordert dazu Stellung zu beziehen sowie ihre Kollegen in den ARD Rundfunkanstalten auch zu informieren. Keine Reaktion vom ZDF Intendanten, eine dummdreiste von der Fernsehratsvorsitzenden.

Mit all diesen Reaktion haben die Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunkkonstrukt gerichtsfest bewiesen das es Gewissensnot nicht nur geben kann, sondern sogar geben muss. Jeder Bürger muss für sich sogar überlegen was diese Vorkommnisse für jenen Teil bedeuten über die die Intendanten - selbst jahrelang geschliffen im Rundfunk - noch mehr freie Hand haben: dem Programm!

Denn jetzt kann endlich jeder beitragspflichte Bürger sich selbst mit nur einem Satz sofort von Zahlungen befreien:

“Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Beitragsplicht aus Gewissensnot.”

Auch “GEZ”-Altschulden sind hinfällig - denn die Begleichung dieser ist mit Gewissensnot genausowenig vereinbar!

Beamte die in Kenntnis der Gewissensnot bestehende Maßnahmen nicht aufheben oder sogar Neue durchführen machen sich persönlich nach Artikel 1 GG straf- und haftbar - mit der Gnadenfrist bis das Bundesverfassungsgericht endlich entschieden hat…

Wen diese Konsequenzen nun erstaunen, der sollte sich fragen ob dies nicht zumindest den Intendanten, dem Gesetzgeber als auch dem Bundesverfassungsgericht die ganze Zeit schon bewusst war. Denn das Letzteres die Eilklage der Öffentlich-rechtlichen bzgl. deren Finanzierung nicht angenommen hat - Zufall?

Aber die gute Nachricht ist für Sie als WDR Rundfunkratsmitglied oder dessen entsendungsbeauftragte Organisation: wie der WDR finanziert wird ist nicht ihr Problem und kann es nach WDR Gesetz auch garnicht sein.

Die schlechte Nachricht - Sie müssen sich endlich entscheiden wen sie “opfern” wollen: den WDR Intendanten, sich selbst als WDR Rundfunkratsmitglied, ihre nach WDR Gesetz entsendungsbeauftragte Organisation oder gar die Gesichter deren Mitglieder?

Ist es vielleicht soweit gekommen weil Sie die ganze Zeit versucht haben etwa zu verteidigen was nicht zu verteidigen ist?

Wenn ja, dann sollte Ihnen die Entscheidung nun leicht fallen. Und die Rundfunkratssitzung am 29.6. sollte der perfekte Tag für die Umsetzung sein…

Mit aufmunternden Grüßen

Michael Keller

Michae Keller
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
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