Was wäre denn wenn das Bundesverfassungsgericht doch noch einen Termin für Olaf Kretschmanns Klage wg. Gewissensnot findet, im Sinne dieser entscheidet und sich jeder der jetzt schon an Gewissensnot leidet - angesichts das System- und Kriegspropaganda bei den öffentlich-rechtlichen “Program” sind - dann einfach befreien lässt?
Der HR wollte mir ja nie verraten wieviele Leidensgenossen ich denn habe, aber wenn es Einfluss auf die Finanzierung haben könnte - dann müsste es doch die KEF wissen. Oder etwa nicht? Finden wir es heraus…
gemailt an kef@stk.rlp.de am 23.9.2021
Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte bestätigen Sie mir als erstes den Eingang dieser Mail (falls dies nicht automatisch geschieht am besten den kompletten Text via Copy/Paste zurück) damit Sie mir nicht nur das Einschreiben/Rückschein ersparen können, sondern auch da diese Mail inkl. Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Bestätigungsmail auf meiner Webseite veröffentlicht wird ein Eigeninteresse bzgl. Ansehen etc. Ihrerseits bestehen sollte. Danke!
Ich benötige folgende Informationen von Ihnen:
- Wie hoch sind die akkumulierten Mindereinnahmen/Schulden in der Summe aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? Bitte den Stand, d.h. Zeitpunkt der Erhebung angeben.
- Um welchen Betrag müsste der Rundfunkbeitrag steigen damit diese über welchen Zeitraum ausgeglichen werden? Gerne auch in mehreren Szenarien.
- Wenn eine solche Erhöhung nicht geschieht, würde dadurch
a. Der Senderbetrieb beeinträchtigt
und / oder
b. Die Auszahlung von Altersversorgungsansprüchen ehemaliger Angestellter? - Wenn eine solche Erhöhung nicht nötig ist – warum?
- Falls doch, wann sollte diese spätestens geschehen?
Ein kleines bisschen komplizierter: ist Ihnen bekannt, wenn ja seit wann und wodurch (z.B. Institution, Medien) das
- Menschen aus Gewissensnot die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verweigern?
- Klagen diesbezüglich gegen Rundfunkanstalten nur wenn überhaupt selten erstinstanzlich vor Verwaltungsgerichten Erfolg hatten, diese in darauffolgenden Instanzen aber „kassiert“ wurden?
- Olaf Kretschmann alle Verwaltungsgerichtsinstanzen durchlaufen hat und seine Klage vom Bundesverfassungsgericht angenommen sowie bis jetzt noch nicht abgewiesen wurde? Siehe http://www.rundfunkbeitragswiderstand.de/ .
Nun eine Frage die ihr staatsbürgerliches Verständnis betrifft – da dies keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen kann können Sie somit z.B. gerne abstimmen und Mindermeinungen mit angeben:
- Ist es mit Artikel 1 GG vereinbar das
- ein Intendant weder sofort bei Gewissensnot befreit noch diese via Amtshilfe prüfen lässt
- ein Mensch durch Gewissensnot einer Persönlichkeitsveränderung unterliegen kann
- eine solche Persönlichkeitsveränderung zur Arbeitsunfähigkeit führen kann
- Arbeitsunfähigkeit zum Bezug von Sozialhilfe etc. führen werden kann
- bei Bezug von Sozialhilfen der Intendant auf Antrag laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Rundfunkbeitrag befreien MUSS?
Für den Fall das Sie Frage 9 (überwiegend) mit „Nein“ und eine oder mehrere der Fragen 6 bis 8 mit „Nein“ beantworten:
- wie kann es sein das eine oder mehrere der Fragen 6 bis 8 mit „Nein“ beantwortet werden?
Da es um Gewissensnot geht, ergeben sich im Zusammenhang mit der Finanzierung folgende Fragen (hierbei den Stand/Zeitpunkt der Erhebung bzw. Schätzung angeben):
- Wie hoch sind die akkumulierten Aussenstände/Forderungen in der Summe aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber Menschen die aus Gewissensnot die Begleichung des Rundfunkbeitrages verweigern?
- Um welchen Betrag müsste der Rundfunkbeitrag über welchen Zeitraum steigen wenn sich diese Forderungen (11) nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (8) als uneinbringbar herausstellen? Gerne auch in mehreren Szenarien.
- Wie hoch schätzen Sie den prozentualen Anteil der Beitragspflichtigen ein der aus Gewissensnot verweigern wird wenn dieses nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (8) angstfrei vor staatlichen Zwangs- und Erpressungsmaßnahmen möglich ist?
- Falls (13) beantwortbar: wie wurde dieser Anteil ermittelt?
- Um welchen Betrag müsste der Rundfunkbeitrag steigen damit die aus (13) entstehenden Mindereinnahmen über welchen Zeitraum ausgeglichen werden? Gerne auch in mehreren Szenarien.
Für den Fall das Sie Frage 9 (überwiegend) mit „Nein“ und eine oder mehrere der Fragen 11 bis 15 nicht beantworten können, folgende zwei Fragen:
- wie kann es sein das eine oder mehrere der Fragen 11 bis 15 nicht beantwortet werden können?
- Werden Sie Maßnahmen einleiten um diese Fragen beantworten zu können? Wenn Nein, warum nicht?
Zum Schluss noch zwei allgemeine Fragen zur Ihrer Meinung/Einschätzung die entsprechend Frage 9 beantwortet werden können:
- Sehen Sie wie Ich ein „Logik Fehler“ darin, daß das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Rundfunkanstalten bzgl. der blockierten Beitragserhöhung entschieden hat obwohl wesentlich länger eine Klage (8) vorliegt die das Potential hat das nach deren Verhandlung eine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrages nötig wird?
- Wäre ein evtl. stark erhöhter Rundfunkbeitrag den verbliebenen Beitragspflichtigen überhaupt noch „vermittelbar“ oder müsste die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anders gestaltet werden? Gerne konkrete Vorschläge zu Letzterem falls schon vorhanden.
Für den Fall das Sie Fragen nicht beantworten wollen – ausser 9/18/19 wobei 9 einer moralischen Bankrotterklärung gleichkäme – bitte teilen Sie mir vorab die Nummern dieser Fragen mit damit ich die Beantwortung dieser ggf. nach dem Informationsfreiheitsgesetz zeitnah einklagen kann.
Ich hoffe aber das dies nicht notwendig sein wird und verbleibe somit mit
erwartungsvollen Grüßen und freundlichem
Wau
Michael Keller
Aka Käptn Welpe
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
E-Mail: michael.keller@allein-unter-welpen.de
Web: https://allein-unter-welpen.de
Kaum zu glauben - in einem längeren Telefonat mit der KEF um den richtigen Begriff für die Versorgungsansprüche der Angestellten herauszubekommen - mir war schon klar das es da evtl. mehrere geben könnte, aber nicht wie komplex - da kam noch eine kleine Diskussion auf. Und ich konnte es kaum glauben - mir wurde erzählt der HR “sei keine Behörde”. Gut das die Gesprächspartnerin nicht beim HR Intendanten den sie heute Morgen persönlich getroffen hat - laut ihrer Aussage ein entspannt lieber Mensch was ich ihr auch gerne glaube - mit dieser Begründung den Rundfunkbeitrag verweigert…