Die Nebenwirkungen: wenn gegen einen Beschuldigten ermittelt wird, dann OB er die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Für gerichtsfeste Beweise wird dann beschlagnahmt: Smartphones, Computer, Tastaturen, Mäuse, Monitore, DSL-Router sogar Spielekonsolen…
Die deutsche Justiz ist da halt “Deutsch” - sehr gründlich.
Über solche Aussichten wären insbesondere Computerfachmagazin-Leser von Artikeln über Chatkontrolle etc. “hellauf begeistert”. Wären - wenn das nicht im Artikel drinsteht, wer kann sich das SO vorstellen?
Käptn Welpe hilft Kollegen von heise-online, von Käptn zu Chefredakteur, aber gerne:
Von: michael.keller@allein-unter-welpen.de
An: vza@heise.de
Datum: 05.05.2023 14:10
Bericht von Holger Bleich “EU-Pläne zur Chatkontrolle: Bürgerrechte ade”
Hallo Herr Dr. Zota,
eine konkrete Frage zu dem Artikel bzw. zu Artikeln mit dem Thema Chatkontrolle:
Warum fehlt ein Hinweis darauf WAS genau passiert wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Vorwurfes ermittelt?
Ist das der heise-Redaktion evtl. unbekannt – weil noch nie betroffen? Sie sind ja Journalisten – kann Ihnen quasi per Berufsstand „eher nicht“ passieren - deshalb verrate ich es Ihnen gerne:
Die wird sich einen Gerichtsbeschluss besorgen der für Alle die auf Computer oder gar Kommunikation – Internet und Telefon – angewiesen sind schlichtweg ein Existenzvernichtungsbeschluss darstellt.
Um zu ermitteln OB denn der Beschuldige wirklich den vorgeworfenen Straftatbestand auch ausgeübt hat.
Wie so ein Beschluss aussieht – WAS da alles „eingesackt“ wird – das können Sie hier anschauen:
https://coronacaust.de/de.html#Fakt47v20230315
Für heise als Computerfachmagazin sollte sich daraus mindestens zwingend ein Artikel bzgl. „technischer Sinnhaftigkeit“ ergeben. Die rechtlichen Fragen bis hin zu wann man was wohl „wiederbekommt“ gerne auch.
Tatsächlich hat in meinem Fall der Staatsschutz dann mir angeboten das ich meine Microsoft Surface Rechner doch schon in zwei Wochen wieder haben könnte – wenn ich doch nur jene Passwörter mitteilen würde die man bei der Hausdurchsuchung nicht mitgenommen hat. Ansonsten könnte das so ein Jahr dauern… Wohl wissend das mir der Schutz von evtl. Whistleblowern „heilig“ ist.
DAS ich Ihnen mailen kann – beim Exekutiv-Gruppen-Hausbesuch ist sinngemäß folgendes passiert „Herr Keller, auf diesen Notebooks ist ja staub drauf, die scheinen Alt zu sein, die benutzen sie doch nicht mehr?“ „Nein“ „Dann lassen wir die Ihnen da“. Stand aber so nicht auf den Beschlüssen drauf – sollte sich also keiner Ihrer Leser drauf verlassen. Eher von „bleibt nichts übrig“ ausgehen!
Ich gehe mal davon aus das in Zukunft heise-Artikel bzgl. Chatkontrolle auch um einen Hinweis auf die konkreten Folgen für die Betroffenen erweitert werden – sie betreiben ja genau wie ich ein journalistisches Angebot mit dem Anspruch umfassend zu informieren…
Mit einem kollegialem
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
https://allein-unter-welpen.de
https://coronacaust.de
https://demoraktiedienstleitungen.de
http://arbeitgeberzeugnis.de
demnächst:
https://buendnis-basisdemokratischer-parteien.de
PS: wenn Sie Antworten veröffentliche ich diese 1:1 unter https://allein-unter-welpen.de/post/2023-05-05-chatkontrolle-nebenwirkungen/
PPS: keine Angst – kein Einschreiben/Rückschein. Dafür ist heise schlichtweg zu unbedeutend – siehe dort „Spenden“. Aber gerne auch von Ihnen…