Befreiung aus Gewissensnot – das geht nicht.
Die Antwort des Hessischen Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) vom 22.11.2016 auf meine Anträge ist allerdings in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
Wir sind ziemlich sicher, dass Sie darüber informiert sind, dass Ihre “innere Gewissensnot” kein Grund für die Annahme eines Härtefalls darstellt.
Das ist eine interessante Unterstellung: zum einem, wenn ich dieser Auffasung wäre, warum habe ich dann überhaupt die Anträge gestellt? Zum anderen hat diese Formulierung auch rechtliche Konsequenzen: eine weitergehende Begründung bräuchte es nicht mehr nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 39 Begründung des Verwaltungsaktes Absatz 2 Punkt 2.
Aber der Hessische Rundfunk (HR) liefert eine Begründung und bezieht sich dabei auf eine “vor wenigen Tagen” abgewiesene Klage des Verwaltungsgericht Neustadt (wahrscheinlich 5 K 145 / 15.NW vom 20.9.2016):
Das Gericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass ein Bürger auch Steuerzahlungen nicht mit der Begründung verweigern könne, er lehne aus Gewissensgründen die Verwendung von Steuern zur Militärausgaben ab.
Der Unterschied für mich ist eben: die Verwendung von Steuern geschieht zum einem Transparent, zum anderen kann die Verwendung über das aktive und passive Wahlrecht beeinflusst werden. Beides fehlt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖR) der somit eher mit dem Verfassungsschutz oder Bundesnachrichtendienst verglichen werden muss: “Vereine” die völlig ausser Kontrolle geraten sind…
Da heisst es wohl mal das Urteil komplett durchlesen warum dieses so zustandegekommen ist.
Der Verweis des HR auf das Gerichtsurteil geht noch weiter:
Angesichts der Fülle von Sendungen könne der Kläger auch nicht behaupten, dass kein einziges Angebot von ARD und ZDF seinen Wertvorstellungen entspreche.
Dem haben wir nichts hinzuzufügen.
Aber ich! Da wir hier in Deutschland leben darf man ruhig mal die “Nazi-Keule” rausholen:
Ja – es war eben nicht alles schlecht unter Hitler. Angeblich hat das Eva Herrmann mal so ähnlich angedeutet. Das “angeblich” reichte schon aus um den Job beim Norddeutscher Rundfunk (NDR) zu verlieren.
Doppelte Standards – auch unter einem anderen Aspekt: im ersten Schreiben des HR an mich hies es in Bezug auf das Urteil des Landgerichts Tübingen
Zudem betrifft der Beschluss lediglich einen Einzelfall aus Baden-Württemberg; Rechtsfolgen für Vollstreckungsverfahren in anderen Bundesländern können daraus unmittelbar nicht abgeleitet werden.
Und wo steht das Verwaltungsgericht Neustadt? Rheinland-Pfalz…
Weiter mit aus Anwort des HR:
Im Übrigen möchten wir noch darauf hinweisen, dass es völlig ausgeschlossen ist, solch innere Ein- und Ansichten zu verifizieren.
Bei der Kriegsdienstverweigerung konnten genau das die Kreiswehrersatzämter verifizieren!
Warum kann der ÖR dass dann nicht?
Jeder Bürger könnte mit ihren Argumenten das gleiche Ansinnen an uns richten und Befreiung fordern.
Ja so ist das in Deutschland: alle Bürger haben die gleichen Rechte.
Sie werden sicher einsehen, dass dies kein praktikables Verfahren ist, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine sichere Finanzgrundlage zu stellen, was den Ländern vom Bundesverfasungsgericht zur Pflicht gemacht worden ist.
Der HR nennt keine konkreten Zahlen wieviele Bürger aus Gewissensnot die Finanzierung des ÖR nicht leisten können. Da hilft es auch nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu verweisen: denn dieses hat bestimmt nicht den Ländern zur Pflicht gemacht gegen Artikel 4 des Grundgesetz zu verstossen um einen ÖR zu finanzieren der im Grundgesetz Artikel 5 garnicht erwähnt wird.
Irgendwas behaupten und der Bürger soll das einsehen? Das scheint “Programm” beim ÖR zu sein. Eben ohne mich.
Und auch hier gibts wieder den doppelten Standard: am Anfang des Schreibens heisst es
Offenbach kursieren momentan im Internet entsprechende Mustertexte, die bereits auch einige wenige andere Bürger verwandt und ein fast gleich lautendes Schreiben an uns gerichtet haben.
Die Finanzierung des HR hängt davon ab, dass “einige wenige” Bürger entgegen ihrer Gewissensnot zahlen? Wirklich?
Das ist genauso wenig der Fall wie ich in meinem Schreiben einen Mustertext verwendet habe. Ich habe ernsthafte Zweifel ob da wirklich “fast gleich lautende” Schreiben vorliegen. Und somit auch ob beim Hessischen Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) ein ordentliches Verwaltungsfahren stattgefunden hat.
Zu guter Letzt: natürlich hat nicht der Intendant des HR – Herr Krupp persönlich – mir geantwortet, sondern zwei seiner Mitarbeiter. Im Kleingedrucktem steht hierzu:
Gesetzlicher Vertreter des hr ist der Intendant. Der hr kann auch von zwei vom Intendanten bevollmächtigten Personen rechtsverbindlich vertreten werden. Auskünfte über den Umfang der Vollmachten erteilt der Justitiar des hr.