Aufgrund einer FB-Diskussion mit der DPolG - Deutsche Polizeigewerkschaft Hessen - bin ich auf die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) gestoßen: eine “Univerity of Applied Sciences”. Diese bietet ihr “WERTE UND DEMOKRATIE - Demokratiebildung an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung - Eine Handreichung für Lehrende und Interessierte” zum Download an.
Bin ich interessiert - klar doch, denn wer Polizsten ausbildet ist auch mitverantwortlich dafür wie diese sich später verhalten…
Von: michael.keller@allein-unter-welpen.de
An: Hochschuldidaktik@hfpv-hessen.de
Datum: 27.2.2022
Fragen zu Lehrplan bzgl. Grundgesetz
Sehr geehrte Frau Rotter,
in dem vom Hochschuldidaktischen Dienst der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) herausgegebenen „Werte und Demokratie“ steht auf Seite 13:
„Öffentliche Institutionen, für welche die Studierenden der HfPV später arbeiten, müssen also „eine zweite Linie der wehrhaften Demokratie“ darstellen (Göckler 2001, 195)“
Meinem Verständnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung nach ist Artikel 1 GG die „erste Linie“ und Grundvoraussetzung für diese: Beamte schützen die Rechte des Bürgers GEGEN den Staat.
Die „zweite Linie“ – ich nenne sie „Notbremse“ – „greift“ wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung sprichwörtlich am Ende ist, Beamte nicht Artikel 1 GG einhalten: Artikel 20 GG, Ziviler Widerstand.
Da frage ich mich: was ist für den Hochschuldidaktischen Dienst der HfPV die „erste Linie“?
Meiner Erfahrung mit Polizisten die ich einfach nur um das Ausweisen über Beamtenausweis angehalten habe war das deren Reaktion immer der entsprach als ob gerade eine „Amtsanmaßung“ begangen würde. Vorhergehende didaktische Konzepte scheinen wohl nicht ganz „funktioniert“ zu haben. Auch das Verhalten der derzeitigen im Dienst befindlichen Polizisten in den letzten zwei Jahren belegt dies leider eindrucksvoll.
Hierzu folgende Fragen:
- welchen Stellenwert hat die Verteidigung der Rechte des Bürgers GEGEN den Staat im didaktischen Konzept bzw. Lehrplan?
- wird dieses anhand von konkreten Beispielen und Übungen vermittelt – z.B. „erkennen“ das eine Anweisung etc. nicht befolgt werden darf?
wird insbesondere wie oben beschrieben vermittelt das Beamten keine Nachteile dadurch entstehen dürfen und wie sie – falls dies geschieht – wiederum ihre Rechte GEGEN den Staat durchsetzen?
Inwieweit fließt reales „Feedback“ in Ihre Arbeit und somit den Unterricht ein? D.h. Meldungen über Fälle in denen Beamte die Rechte des Bürgers NICHT GEGEN den Staat verteidigt haben? Wenn dies der Fall ist – was ist die Quelle für dieses?
gibt es für das Land Hessen eine dedizierte Webseite um solche Verstöße zu melden? Wenn nicht, würde der Hochschuldidaktische Dienst bzw. HfPV die Einrichtung einer solchen befürworten?
Als ehemaligen Lehramt Grundschule Studierenden ist es mir natürlich besonders bewusst das die Vermittlung eines staatsbürgerlichen Selbstverständnis aus dem ein staatsDIENERliches Selbstverständnis geradezu selbstverständlich hergeleitet werden kann in Ihrer Institution eben nur „zu spät“ erfolgen kann.
Das Artikel 1 GG und Artikel 20 GG nicht ab der Schule durch den Staat vermittelt und danach über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „aufgefrischt“ werden ist in meinen Augen ein „unverzeihliches“ Verbrechen an unserer Gesellschaft.
Zur der Vermittlung des staatsbürgerlichen Selbstverständnisses in den Schulen:
- hat der Hochschuldidaktische Dienst bzw. HfPV diesbezüglich „Wünsche“ oder gar konkrete Forderungen an die dafür zuständigen Stellen (hessisches Kultusministerium, Staatskanzlei, Landtag etc.) gestellt?
- befürwortet der Hochschuldidaktische Dienst bzw. HfPV die Vermittlung von Artikel 1 GG und insbesondere Artikel 20 GG - ein Grundrecht das nur effektiv als Gruppe wahrgenommen werden kann - in den Schulen?
- wäre es nicht angebracht bereits in der Grundschule Übungen wie „von Polizisten den Beamtenausweis vorzeigen lassen“ mit echten Freunden und Helfern durchzuführen? Insbesondere da diese einfache Handlung den Bürger aus einem Reaktionsmodus „herausholen“ kann?
Zu dem öffentlich-rechtlichen Programm:
- befürwortet der Hochschuldidaktische Dienst bzw. HfPV mindestens eine Serie in der Beamte, aufgrund ihrer Beliebtheit wahrscheinlich am meisten Polizisten – „leichte Zweifel“ bzgl. Ihrer Tätigkeit bekommen und diese verweigern, evtl. sogar Kollegen dahingehend abhalten? Z.b. als Pendant zum „Tatort“ ein „Grundgesetzort“…
Das es sowas noch nicht gibt – erstaunlich bis erschreckend. Von Artikel 20 GG vermitteln ganz zu schweigen. Es hat ja seinen Grund warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk als „vierte Kraft“ mit massiver Reichweite geschaffen wurde. Das dort die „Mitte der Gesellschaft“ in Form der Rundfunkratsmitglieder vertreten ist und nichts macht – da fehlt wohl auch ein bisschen „Feedback“.
In freudiger Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit einem
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland
Web: https://allein-unter-welpen.de
PS: von meiner „Demokratie Helden Strafanzeigen“-Idee und Petition dort werden Sie begeistert sein!