„Asymptomatisch, milde Symptome bis hin zur Sauerstoffpflichtigkeit“
+ „Regdanvimab wird angewendet … die keine Sauerstoffsubstitution benötigen“
+ „Ronapreve wird angewendet … die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen“
= „Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich NUR IN WENIGEN Fällen Patientinnen und Patienten RECHTZETIG für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben“
WTF ?!?
Status Maileingangsbestätigung (Stand 26.7.2022):
- BMG:
- 18.7.2022 20:38 (auto-reply) Anmerkung 23.7.2022: leider übersehen, Windows Mail App hats in den AfD Mail-Thread reingetan - deswegen erst jetzt gelistet, mein Fehler
- 25.7.2022 11:09 Eingangsbestätigung via Rücksendung des kompletten Textes
- FDP Bundestagsfraktion: 18.7.2022 19:38 (auto-reply)
- AfD Bundestagsfraktion: 18.7.2022 20:38 (auto-reply)
- DIE LINKE Bundestagsfraktion: NICHT vorliegend
- CDU/CSU Bundestagsfraktion: NICHT vorliegend
- SPD Bundestagsfraktion: NICHT vorliegend
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion: NICHT vorliegend
an BMG via Einschreiben aufgegeben 25.7.2022, eingegangen 28.7.2022
Datum: 18.7.2022 19:37
Von: michael.keller@allein-unter-welpen.de
An: poststelle@bmg.bund.de, poststelle@aa-frankfurt.justiz.hessen.de
CC: buerger@afdbundestag.de, fraktion@linksfraktion.de, fraktion@cducsu.de, dialog@fdpbt.de, direktkommunikation@spdfraktion.de, info@gruene-bundestag.de
Betreff: Antrag auf Änderung einer RKI Information zur lebensrettenden Information
An das BMG - vorab per E-Mail da DRINGEND, Einschreiben/Rückschein kommt noch
sowie
an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als ergänzende Information zu meiner am Polizeipräsidium Frankfurt gestellten Strafanzeige vom 30.6.2022, vorab per E-Mail, Papierform wird Zwecks nachweisbarem Eingang vor Ort übergeben
sowie
im „CC“ an die Fraktionen des deutschen Bundestages zur Kenntnisname, Einschreiben/Rückschein kommt noch, kann man mir aber auch netterweise über Eingangsbestätigung dieser Mail (Copy/Paste kompletter Text) ersparen
Greifenstein, den 18.7.2022
Sehr geehrte Beamtinnen und Beamten im BMG,
1. | ja – Schande über mich, Käptn Welpe! Als Nicht-medizinisches Fachpersonal für monoklonale Antikörper-Nicht-Verabreichungen ist mir leider erst jetzt bei meinen ausführlichen Recherchearbeiten für https://coronacaust.de aufgefallen das das bereits in meinem Anträgen vom 5.3.2022 erwähnte RKI Dokument „Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte“ grundlegend falsche und somit potentiell lebensgefährdende Hinweise enthält – unverändert online seit dem 20.10.2021 !! |
2. | Hiermit stelle ich Antrag auf |
2.1 | SOFORTIGE Änderung der vom RKI bereitgestellten Informationen im Dokument „Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte“ |
2.2 | der Text „Asymptomatisch, milde Symptome bis hin zur Sauerstoffpflichtigkeit“ ist nicht nur evtl. missverständlich sondern grundlegend falsch, insbesondere im Zusammenhang mit dem Titel des Dokumentes |
2.3 | tatsächlich bezieht sich „SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper“ auf ALLE vom BMG bereitgestellten (sowie evtl. zugelassene, damit frei handelbare?) monoklonalen Antikörper gegen SARS-CoV-2, nicht nur auf spezifische auf die die Angabe „bis hin zur Sauerstoffpflichtigkeit“ zutrifft die ja eine Sauerstoffversorgung des Patienten mit einschließt |
2.4 | wie dem BMG aus den Zulassungsunterlagen für Ronapreve oder Regdanvimab bekannt sein dürfte widerspricht dieses Einschließen der Sauerstoffversorgung den dortigen Angaben. Für zukünftige Mittel deren Zulassungsunterlagen noch nicht bekannt sind kann dieses naturgemäß nicht ausgeschlossen werden |
2.5 | der Text „Asymptomatisch, milde Symptome bis hin zur Sauerstoffpflichtigkeit“ muss entsprechend geändert werden das auch beim „überfliegen“ eindeutig, unmissverständlich hervorgeht das für einen Patienten der bereits sauerstoffpflichtig ist, es für eine Behandlung mit monoklonalen Antikörpern schlichtweg zu spät ist! |
2.6 | da nicht vorauszusetzen ist das Ärzte ihre kostbare Zeit damit verschwenden z.B. Änderungsdaten etc. zu verfolgen ist |
2.6.1 | dann SOFORT ein ständiger prominenter Hinweis auf die Änderung (2.5) auf der gleichen Webseite anzubringen auf der dieses Dokument (2.1) zum Download angeboten wird |
2.6.2 | dann SOFORT ein prominenter Hinweis auf die Änderung (2.5) der Startseite des RKI (sprich bei Aufruf von https://www.rki.de gut sichtbar) anzubringen für einen Zeitraum der mindestens dem entspricht wie lange die falsche Information durch das RKI zum Download angeboten wurde |
2.7 | sollte sich das BMG dazu entscheiden ein neues inhaltlich korrektes und somit lebensrettendes Dokument zu erstellen um das Alte (2.1) zu ersetzen ist mit den Punkten 2.6.1 und 2.6.2 analog zu verfahren da sich deren Begründung 2.6 dadurch nicht wirklich grundlegend ändert. |
3. | Hiermit beantrage ich |
3.1 | der Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach über obigen Antrag (2) informiert wird um höchstpersönlich sicherstellen zu können das dieser fachlich korrekt umgesetzt wird. |
3.2 | Dr. Karl Lauterbach haftet ja letztendlich rechtlich, politisch und moralisch für die seit seinem Amtsantritt unverändert verbreiteten falschen Informationen (2.2) die potentiell Leben kosten können und wahrscheinlich auch haben wie er selbst in der Bundestagsdrucksache 20 / 899 - "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)" – feststellte in dem dort steht: “Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben.“ |
4. | Mir ist bewusst das die Anträge (2, 3) erst mit dem Eingang eines von mir unterschriebenen Dokumentes wirksam werden. Insbesondere diesen Text bearbeitende Beamte im BMG dürfen sich aber aufgefordert fühlen schon mal „einfach so“ loszulegen als ob die korrekte Antragsform vorliegen würde. |
5. | Hiermit fordere ich Sie auf mir den Eingang dieser E-Mail zu bestätigen (an den Absender michael.keller@allein-unter-welpen.de). |
6. | Zu meinen dritten Antrag vom 5.3.2022 „Antrag auf In-Kenntnis-Setzung der in Drucksache 20 / 899 des Deutschen Bundestages aufgeführten Abgeordneten“ |
6.1 | die Antwort des BMG vom 29.3.2022 macht keine Angaben dazu ob dieser beschieden wurde oder nicht. Diese befasst sich aber auch laut Titel nicht mit diesem Antrag |
6.2 | eine weitere Antwort bzgl. des dritten Antrages seitens des BMG liegt mir nicht vor |
6.3 | Hiermit fordere ich das BMG auf mir den Bearbeitungsstand des dritten Antrages mitzuteilen |
6.4 | für den Fall das mein dritter Antrag negativ beschieden wurde und/oder die Bundestagsabgeordneten die die Drucksache 20 / 899 eingebracht haben nicht wie beantragt informiert wurden, fordere ich jeden diesen Text bearbeitenden Beamten hiermit ausdrücklich auf, auch für den Fall das nicht „zeitnah ermittelt“ werden kann ob die hier (6.4) vorher aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden |
6.5 | den Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach über das Vorhandenseins meiner drei Anträge vom 5.3.2022 (einsehbar unter https://allein-unter-welpen.de/html/2022-03-05-antraege-bmg.html ) sowie dieses Schreiben PERSÖNLICH zu informieren damit dieser dann die Missstände - deren Bestehen im BMG bei Erfüllung der Voraussetzungen von 6.4 nachgewiesenen wurden - aufklären und abstellen kann: (auf „gut Deutsch“) die Exekutive – hier das BMG - verarscht die sie überwachende Legislative, den Preis dafür zahlt der Bürger mit seinem Leben!?! |
6.6 | Dr. Karl Lauterbach wurde wie alle anderen MdBs auch im Zeitraum vom 17.3. bis 19.3.2022 in einem nachweislich zugestellten Schreiben u.a. über meine drei Anträge vom 5.3.2022 informiert |
6.7 | eine Antwort von Dr. Karl Lauterbach bzw. einem von diesem beauftragten Dritten habe ich nicht erhalten |
6.8 | es kann somit nicht ausgeschlossen werden das Dr. Karl Lauterbach das Schreiben (6.6) vorenthalten wurde, z.B. weil ein von ihm ausgewählter Mitarbeiter mit seltsamen staatsbürgerlichen Selbstverständnis ihn vor zu viel Wissen „schützen“ wollte, ein Umstand der Erfüllung der Voraussetzungen von 6.4 dann auch nicht für das BMG ausgeschlossen werden kann |
6.9 | mit Punkt 6.5 wird sichergestellt das Dr. Karl Lauterbach endlich (!), nachweisbar (!!) von der geradezu über-erfolgreichen Behandlungsmöglichkeit mit monoklonalen Antikörpern erfährt. Tatsächlich ist er ja der Bevölkerung eher als „Karlchen vom TV“ das u.a. irrwitzige Impfpropaganda betreibt denn als „monoklonaler Antikörper Karl“ bekannt |
7. | Hinweis für die Punkt 6.5 ausführenden Beamten: es kann bestimmt „nicht schaden“ sich die Ausführung der persönlichen Information von Dr. Karl Lauterbach via dessen händischer Unterschrift bestätigen zu lassen. Gut und sicher aufbewahren – kann evtl. „etwas länger dauern“ bis die benötigt wird. Weisungsgebundene Staatsanwaltschaften und so – eine ungebundene Staatsanwaltschaft wird in einem Rechtsstaat ermitteln. Geschichte wiederholt sich eben bis das Richtige aus ihr gelernt wurde… |
Da dieses Schreiben wie dem Anschreiben entnehmbar auch allen Bundestagsfraktionen zugestellt wird, die dortigen dieses bearbeitenden Mitarbeiter auch Kraft ihres staatsbürgerlichen Selbstverständnisses ihre Bundestagsabgeordneten über dieses Schreiben somit entsprechend informieren werden (wenn nicht, dann gilt: was für das BMG recht ist kann den Fraktionen ja nur billig sein – siehe auch https://allein-unter-welpen.de/bt1/ )
8. | Zu meinen ersten beiden Anträgen vom 5.3.2022 „Antrag auf Übermittlung folgender Informationen“ sowie „Antrag auf Beantwortung folgender Fragen“ |
8.1 | der Antwort des BMG von Meike Gay entnehme ich das der Kostenvoranschlag von ca. 300 EUR + eine unbekannte Anzahl von Stunden die je nach Beamten-Dienstgrad 30 bis 60 EUR betragen sich auf den im Betreff der Antwort genannten ersten Antrag beziehen. |
8.2 | Leider bin ich momentan immer noch „etwas knapp bei Kasse“, daher kann ich noch nicht der Ausführung des ersten Antrages ein „Go“ geben. Ich hoffe aber das dies sich mit „Geld-zur-freien-Verwendung“-Buttons auf coronacaust.de dann ändert. |
8.3 | Hiermit fordere ich das BMG auf mir den Bearbeitungsstand des zweiten Antrages mitzuteilen |
8.4 | Falls dieser nicht bereits schon negativ beschieden wurde und sich noch in Bearbeitung befindet – einem positiven Bescheid sollte ja nichts entgegen sprechen – ist es dem BMG möglich mir bereits jetzt schon einen Kostenvoranschlag zukommen zu lassen? Da der Aufwand ja wesentlich höher ist, auf ein paar Beamtenstundenwochen a 60 EUR pro Stunde mehr oder weniger kommt es nicht drauf an… . Wäre extrem hilfreich der Öffentlichkeit da eine Zahl präsentieren zu können. |
8.5 | Beantworten Sie mir folgende Frage: gehe ich richtig in der Annahme für den Fall das ein mitlesendes MdB oder gar eine ermittelnde Staatsanwaltschaft die gleichen Informationen aus Antrag 1 und/oder 2 beim BMG anfordert, diese somit auf Kosten des BMG zusammengestellt werden, somit auch entsprechend meinen Anträgen zusammengestellt vorhanden sind – das dann die Übermittelung der angeforderten Informationen (bei Antrag 2 positiver Bescheid vorausgesetzt) quasi zum „Null-Tarif“ erfolgen kann weil nur noch der Aufwand für die Schwärzung datenschutzrechtlich relevanter Informationen anfällt? |
Zu guter Schluss, bevor es sonst niemanden einfällt
9. | Hiermit stelle ich Antrag auf Beantwortung folgender Fragen |
9.1 | sind innerhalb des BMG Zweifel an der Richtigkeit der Informationen in „Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte“geäussert worden? Wenn ja, welche wann und wie wurde mit diesen verfahren? |
9.2 | Wurde das BMG – ausser diesem Schreiben – über Hinweise oder auch nur Zweifel an der Richtigkeit der Informationen in „Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte“ durch Dritte in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, mit welcher Argumentation wann und wie wurde mit diesen verfahren? |
9.3 | Sollte für die Bearbeitung des Antrags eine Gebühr über 100 EUR anfallen informieren Sie mich vorab bevor Sie weiter verfahren. |
Mit aufmunterdem
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland
Web: https://allein-unter-welpen.de
PS: bzgl. Dr. Karl Lauterbach verwende ich hier die in der Drucksache 20 / 899 des deutschen Bundestages aufgeführten Titel.
PPS: die hier enthaltenen Informationen sind nur die „Spitze des Eisbergs“ – wesentlich mehr „taucht auf“ wenn demnächst coronacaust.de online geht. Sollte eigentlich heute für die Teilnahme an einer Montagsdemo der Fall sein (9 Euro-Ticket hilfreichste Erfindung seit langem!), aber so ist das eben – Leben retten hat Vorrang für Käptn Welpe.