Ist Yasmin Fahimi als DGB Vorsitzende noch tragbar?

Für das von ver.di vertretende medizinisches Personal doch wohl hoffentlich nicht...

Zugestellt via Web-Formular dgb.de und verdi.de am 20.7.2022, gleiches gilt für die Korrektur (s.u.). Einschreiben vom 24.7.2022 eingegangen DGB am 28.7.2022, Ver.di am 26.7.2022


Infos zu sowie Bitte um Stellungnahme bzgl. der (noch) Vorsitzenden Yasmin Fahimi

vorab per Web-Formular, Einschreiben/Rückschein kommt noch

An alle Mitglieder des Bundesvorstandes des DGB,

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich Sie über folgende Sachverhalte:

  • Yasmin Fahimi war in der letzten Legislaturperiode als MdB ordentliches Mitglied des “Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie” des Bundestages für die SPD Fraktion
  • als solches wurde Sie nachweislich mindestens in der 11. Sitzung vom 3.6.2021 über die Existenz und den erfolgreichen Einsatz monoklonaler Antikörper informiert
  • tatsächlich stelle Frau Fahimi eine Frage an den Sachverständigen Dr. Christoph Spinner auf die dieser antwortete: “Forschungsbedarf besteht aus meiner Sicht unverändert, denn es wird weiter Menschen geben, die sich nicht impfen lassen wollen oder können, die deshalb keine funktionelle Immunantwort erreichen und dadurch auch nicht suffizient geschützt sind. Interessant sind neben den zur Verfügung stehenden monoklonalen, neutralisierenden Antikörpern sicherlich weitere antivirale Substanzen, die in der Entwicklung sind.“
  • ob Frau Fahimi anwesend war ob folgende Aussage von Thomas Cueni (International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA)) getätigt wurde ist den veröffentlichten Protokollen nicht sicher zu entnehmen, sie sollte aber als ordentlches Mitglied diese dann zumindest gelesen haben: “Das sind zum Beispiel monoklonale Antikörper-Cocktails, wie von der Firma Regeneron oder von der Firma Eli Lilly entwickelt. Die Bundesregierung hat davon gekauft. Diese sind sehr erfolgreich, wenn sie vor der Einlieferung ins Krankenhaus eingesetzt werden, bei Personen, die ein hohes Risiko haben und positiv diagnostiziert werden.
  • “erfolgreich” ist dabei laut Studie zum monoklonalen Antikörpermittel Regeneron (in EU Ronapreve von Roche) eine Wahrscheinlichkeit von 70% einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden - Intensivstation bis Tod - in der deutschen Klinik-Praxis liegt dieser Wert über 90% (laut Gerhard Behre, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Städtischen Klinikum Dessau)
  • Voraussetzung für eine Behandlung mit monoklonalen Antikörpern ist das der Patient noch keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigt, sich also rechtzeitig in Behandlung begibt
  • leider sind die vom RKI Veröffentlichten Informationen “Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte” grundlegend falsch
  • noch fataler: die Exekutive in Form von BMG bis hin zu den Gesundheitsämtern vor Ort haben die Bevölkerung weder auf diese Behandlungsmöglichkeit hingewiesen, noch zum rechtzeitigen Aufsuchen einer verabreichenden Klinik aufgefordert
  • trotz alle dem hat Frau Fahimi die Bundestagsdrucksache 20 / 899 - “Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)” - mit eingebracht. In diesem steht als Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Impfpflicht: “Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben.
  • da weder enthalten ist WARUM sich Patienten zu spät in Behandlung begeben, noch ob die Exekutive eine Verantwortung trägt die Bevölkerung auf diese Behandlungsmöglichkeit hinzuweisen, gibt Frau Fahimi somit indirekt den Patienten die alleinige Schuld das diese sich nicht rechtzeitig in Behandlung begeben haben
  • Frau Fahimis Aufgabe als Teil der Legislative dürfte wohl auch beinhalten die Exekutive zu kontrollieren - hier insbesondere das unvorstellbare Versagen in Sachen monoklonaler Antikörper-Versorgung der Bevölkerung.
  • Frau Fahimi wurde wie alle Bundestagsabgeordneten von mir nachweislich angeschrieben (18.3.2022), auf die Situation mit den monoklonalen Antikörpern hingewiesen und eine Reihe an Sie persönlich gerichtete Fragen bzgl. Kenntnisstand sowie unternommene Aktionen zur Versorgung der Bevölkerung gestellt.
  • die Antwort der Büroleiterin von Frau Fahimi verwies mich gemäß dem “SPD Wahlkreisprinzip” an “meine” SPD MdB - was einer Delegation von Verantwortung entspricht die hoffentlich nicht auch im Abstimmungsverhalten von Frau Fahimi gang und gäbe war…

Besagtes Schreiben sowie Antwort finden Sie unter: https://allein-unter-welpen.de/bt1/fahimi_yasmin-857316/

  • das “Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie” hat zwei Dokumente für “Nur zur dienstlichen Verwendung” markiert, somit die Veröffentlichung VOR der Bundestagswahl verhindert: das Protokoll der nicht-öffentlichen Sitzung am 8.6.2021 - die Auswertung der 11. öffentlichen Sitzung vom 3.6.2021, der Einzigen von der sicher ist das dort monoklonale Antikörper erwähnt wurden, sowie “Bericht der Bundesregierung zur Datenerhebung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” vom 15.7.2021
  • ist ihnen bekannt ob Frau Fahimi FÜR die Markierung als “Nur zur dienstlichen Verwendung” war?
  • wird Frau Fahimi als MdB von ihrem Recht gebrauch machen die Fragen deren Beantwortung ich beim BMG beantragt habe einzufordern? Oder will Sie die Antwort auf die Frage warum Menschen unnötig an Corona verstorben sind garnicht wissen? Siehe auch https://allein-unter-welpen.de/post/2022-07-19-wird-das-bmg-leben-retten/

Dies war jetzt die “Kurzform” für Sie mit den notwendigsten Informationen, das ganze Elend können Sie in den nächsten Tagen unter https://coronacaust.de/ nachlesen.

Somit zu der für die Bevölkerung und insbesondere Mitglieder der im DGB vertretenden Gewerkschaften interessanten Frage:

  • ist Frau Fahimi als Vorsitzende für den DGB noch tragbar?

Darauf hoffend das ich Sie in Zukunft noch mit “Sehr geehrte” anschreiben kann

Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland

PS: Kopie geht an ver.di

PPS: falls bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für den DGB Vorsitz Langeweile auftritt - vielleicht können Sie ja rausfinden was mit meiner E-Mail von “anno-dazumal” bzgl. des Arbeitgeberzeugnis geworden ist ( arbeitgeberzeugnis.de ). Kontaktiert wurde ich nicht, können Sie aber dann gerne nachholen ( michael.keller@allein-unter-welpen.de ) für den Fall das beim DGB Interesse daran besteht ein erstaunlich lange währendes Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - das sogar rechtlich geregelt ist - unter dem passenden Domain-Namen auszugleichen.


Korrektur

Da Yasmin Fahimi als MdB ausgeschieden ist, hat sie keine entsprechend Recht das ihr das BMG umsonst antworten muss - mein Fehler. Allerdings hate Sie das Recht noch zu dem Zeitpunkt als Sie über meine Anträge an das BMG über die Bundestagswebseite informiert wurde. Für die Auswahl und Verhalten ihres eigenen Personals - ich würde sagen dafür ist Frau Fahimi schon verantwortlich.