Wie dumm ist Käptn Welpe? 1/2

Mal nachfragen bei - Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. !?!

Am 25.02.2022 hatte Käptn Welpe schon via E-Mail versucht zu erfragen auf wessen Initiative deren “Liste der Krankenhäuser, die an der Versorgung mit monoklonalen Antikörpern teilnehmen” vom RKI veröffentlicht wurde.

Ein paar Tage vor der Veröffentlichung der ersten Liste hatte das BMG eine Verordnung herausgegeben die eine Registration gegenüber dem BMG für jene Krankenhäuser vorschreibt die mit monoklonalen Antikörpermitteln behandeln wollen.

Gut - meine E-Mail wurde nicht beantwortet, aber das BMG beantwortet ja auch keine Fragen von Käptn Welpe.

Das war vor über einem Jahr. Heute dann DER Geistesblitz!

Die vom RKI veröffentlichten Listen des DKGeV beruhten auf “freiwilligen Meldungen” - aufgrund einer Umfrage? Wo etwa “monoklonale Antikörpermittel” erwähnt werden?

Wenn DAS der Fall ist - dann bedeutet das im Umkehrschluss das mit dieser Umfrage nachgewiesen werden kann das Krankenhäuser informiert waren, somit dort entschieden werde MUSSTE ob man behandelt, z.B. mit 70% Wahrscheinlichkeit (nach Herstellerstudie) einen Patienten nach Hause schicken kann.

Oder eben nicht behandelt - nach der BMG-Verordnung sich besser erst garnicht beim BMG registriert, somit mit 100%iger Wahrscheinlichkeit einen Patienten tagelang auf der Intensivstation hat.

Diese Frage sollte für die teilnehmenden Krankenhäuser eigentlich genauso einfach zu beantworten gewesen sein wie die für Käptn Welpe, ob die rechtssichere Zustellung eines Briefes an den DKGeV ein Einschreiben/Rückschein wert ist - um zu erfahren wie das denn nun genau mit deren Umfrage so war…

Ja - da fragt sich Käptn Welpe schon wie dumm man sein kann - aber besser “spät als nie”…

PS: brauche 50 Unterstützerunterschriften für LTW Hessen als Direktkandidat - wer im LDK wahlberechtigt ist und Käptn Welpe (wird wohl eher nicht gehen, selbst wenn ich einen Künstlernamen beantrage) in “bürgerlich” als Michael Keller auf dem Wahlzettel sehen will - einfach eine Mail an michael.keller@allein-unter-welpen.de .

PPS: Einschreiben/Rückschein kostet Geld - “Spendenbutton

Via Einschreiben eingegangen am 6.4.2023


Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin

Greifenstein, den 3.4.2023

Fragen zur Umfrage die zur “Liste der Krankenhäuser, die an der Versorgung mit monoklonalen Antikörpern teilnehmen“ führten etc.

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei meine E-Mail vom 25.2.2022 auf die ich bis heute keine Antwort-Mail erhalten habe. Falls diese von Ihnen beantwortet wurde bitte nochmals als Ausdruck zu der Antwort auf dieses Schreiben beilegen.

Das RKI hatte auf seiner Webseite mindestens vier Listen der Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. veröffentlicht von Kliniken die mit monoklonalen Antikörpern behandeln:

a) 28.4.2021, b) 17.8.2021, c) 7.12.2021, d) 6.1.2022

Wobei

  • Allen Listen ein Hinweis fehlte von wem diese erstellt wurden.
  • Die Listen b, c, d mit folgenden Hinweis versehen waren: “Diese Liste beruht auf freiwilligen Meldungen der beteiligten Krankenhäuser und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.“.
  • Die Listen a, d ein Hinweis hatten um Änderung- oder Ergänzungswünsche zu melden (via @dkgev.de E-Mail).

Hierzu zwei allgemeine Fragen:

  • Enthält die obige Auflistung alle Listen die der Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. dem RKI bzw. BMG hat zukommen lassen?
  • Wem hat der Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. seine Listen zukommen lassen - dem BMG oder dem RKI?

Die Formulierung “freiwilligen Meldungen der beteiligten Krankenhäuser“ lässt darauf schließen das der Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. eine Umfrage gemacht hat. Dabei gibt es zwei Frage-Möglichkeiten:

  • “Was gibts Neues?“ Antwort z.B.: “Wir retten Leben mit monoklonalen Antikörpermitteln!“
  • “Versorgen Sie mit monoklonalen Antikörpern?“ mit “Ja”, “Nein” bis hin zu “unentschieden” Antworten. Evtl. als Bitte formuliert bei Versorgung eine Solche zu Melden.

Fragen:

  • Welche Frage-Form wurde verwendet, wie oft und wann?
  • Wie viele Krankenhäuser von wie vielen im Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. Vertretenen, Organisierten oder sonstig Bekannten wurden angefragt?
  • Wurden dabei selektiert, z.B. nur Akut-Krankenhäuser angefragt?

Da ja Ihrerseits ein “guter Draht“ zum BMG/RKI vorhanden zu sein scheint, können Sie mir bestimmt folgende allgemeine Frage beantworten:

  • Gibt es bzgl. BMG Verordnungen eine “Bringschuld“ seitens der Behörden oder eine “Holschuld“ seitens der Krankenhäuser?

Falls Sie genaueres wissen wie der Informationsfluss im Falle

  • der “Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper Bamlanivimab und Etesevimab bzw. Casirivimab und Imdevimab“ vom 20.4.2021
  • und der “Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MKAV)“ vom 21.4.2021

stattfand, wären mir und der Öffentlichkeit diese Informationen auch sehr aufschlussreich.

Ich hoffe schon bald Ihre Antworten veröffentlichen zu können,

Wau


Michael Keller
aka Käptn Welpe