Judenfreie Gerichte führen zu Roger Waters Fehlurteilen?

Fragen an die Deutsch-Israelische Gesellschaft - auch zu den Fehlurteilen gegen Käptn Welpe...

Update 28.5.2023: Einschreiben Deutsche Post - “Die am 16.05.2023 benachrichtigte Sendung konnte nicht zugestellt werden (Lagerfrist abgelaufen) und wurde am 27.05.2023 an den Absender zurückgesandt.” . Laut Telefonat am 30.5.2023 mit der DIG Bundesgeschäftsstelle ist diese z.Zt. unterbesetzt.


Der Anlass - in SPIEGEL TV zu Rogers Waters “Wie der Onkel, der bei Familienfeiern Verschwörungsmythen verbreitet wurde Daniel Killy gezeigt, betitelt als “Deutsch-Israelische Gesellschaft”.

Killy war nicht so begeistert von dem Gerichtsurteil das Roger Waters ein Konzert in Frankfurt ermöglicht, sprach von “judenfreien Gerichte.

Man “täte man gut daran auch in den Gerichten mal ein bisschen mehr Emphatie und Kenntnis walten zu lassen” ??

JA - aber sowas von!!

Insbesondere die beiden grundgesetzwidrigen Fehlurteile wegen Holocaust-Verharmlosung des Amtsgericht Limburg a.d. Lahn die dann vom Staatsschutz umgesetzt wurden stellten Existenzvernichtungsbeschlüsse da. Wohl getroffen in Unwissenheit wie der Staat damit ausgerechnet DIE zentrale Lehre aus dem Dritten Reich - Artikel 1 GG - verleugnet.

Mal schauen ob die Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. überhaupt zu den Aussagen Killys steht, was dieser zu den tatsächlichen Auswirkungen die die heutige Verwendung des Begriff Holocaust bis hin zum falschen “Erinnern und Gedenken” sagt.

Denn das sich etwas da grundlegend ändert - wenn DAS nicht in deren Interesse liegt, was dann?

Der Präsident der Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. ist seit 2022 Volker Beck, von 1994-2017 für Bündnis90/Die Grünen im Bundestag. Zeitweise rechtspolitischer, menschenrechtspolitischer, innenpolitischer, religionspolitischer sowie migrationspolitischer Sprecher der Fraktion.

Hat jetzt einen Lehrstuhl am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum inne, mit Fokus auf Religionspolitik in der Praxis…

Wenn der einfache Fragen von Käptn Welpe nicht “im Schlaf” beantworten kann, wer dann??

Aber die Fragen bzgl. der Förderung durch das Auswärtige Amt und zur Partnerschaft mit der Bundesregierung? Wohl “nicht ganz so einfach”…

Via Einschreiben/Rückschein (Empfänger benachrichtig, liegt zur Abholung bereit, Stand 18.5.2023)

Schreiben als RTF-Datei für unentgeltliche Veröffentlichung nach CC BY-ND 3.0 DE Lizenz


An
DIG-Bundesgeschäftsstelle
z.H. Präsident Volker Beck
Littenstraße 105
10179 Berlin

Greifenstein, den 15.5.2023

Fragen zu David Killys Aussage zu Roger Waters Fehlurteil, anderen Fehlurteilen, der Lehre aus dem Dritten Reich und anderen „Kleinigkeiten“

Sehr geehrter Präsident des Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. Herr Beck,

SPIEGEL TV zeigte im Beitrag über Roger Waters vom 8.5.2023 „Wie der Onkel, der bei Familienfeiern Verschwörungsmythen verbreitet“ Aussagen von Daniel Killy, mit „Deutsch-Israelische Gesellschaft“ betitelt, u.a. ab 3:30 anscheinend über das Gerichtsurteil des Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. das Roger Waters dortiges Konzert zulässt:

Sowas entscheiden in Deutschland halt ausschließlich, ich muss diesen Begriff benutzen, judenfreie Gerichte und vielleicht täte man gut daran auch in den Gerichten mal ein bisschen mehr Empathie und Kenntnis walten zu lassen so wie man das zum Beispiel auch beim Immigrationsbeauftragten tut und da käme man ja gewiss auch nicht auf die Idee jemanden aus Castrop-Rauxel einsetzen mit 500 Jahren kartoffeldeutschen Hintergrund.

Fragen:

1.In welcher Funktion der Deutsch-Israelischen Gesellschaft hat David Killy diese Aussage getroffen?
2.Macht sich der Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. (DIG) diese Aussage zu eigen oder distanziert sich der DIG davon, nachdem Sie nun davon in Kenntnis gesetzt wurden?

Durch den DIG veröffentlichten Protestaufruf der DIG AG Köln vom 8.5.2023 gegen Roger Waters ist anzunehmen, dass der DIG das oben genannte Gerichtsurteil ebenfalls als Fehlurteil einschätzt.

Fragen:

3.Ist für den DIG das Gerichtsurteil das Roger Waters Konzert in Frankfurt a.M. ermöglicht ein Fehlerurteil?
4.Ist das Merkmal von jüdischen Richtern besondere Empathie und Kenntnis, die ein anderes Urteil bewirkt hätte?

Der Aussage Killys implizit ist, dass Verfahren die bestimmten Bevölkerungsgruppen betreffen von Richtern, die dieser zugehörig sind, verhandelt werden. Denn allein mehr jüdische Richter bedeutet nicht zwangsläufig das ein solcher dann auch mit Sicherheit dem Verfahren zugeordnet wird, es würde nur die Wahrscheinlichkeit erhöht das dies geschieht.

Fragen:

5.Sollen Verfahren die jüdischen Belange betreffen von jüdischen Richtern behandelt werden?
Wenn ja:
6.Soll dies dann für alle Bevölkerungsgruppen gelten (z.B. auch Reichsbürger) oder würde dies dann ein exklusiver Rechtsanspruch für Menschen jüdischen Glaubens sein, evtl. gar nur in Verbindung mit nachgewiesener semitischer Rassenzugehörigkeit?

Es dürfte Sie Herr Beck aber nun überraschen - die Forderung nach grundsätzlich mehr angewandter Kenntnis ist tatsächlich angebracht. Nicht nur bezüglich der Besonderheiten der deutschen Geschichte, des jüdischen Glaubens - unser Aller Grundgesetz reicht eigentlich schon!

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Das Amtsgericht Limburg a.D. Lahn hat zu Taten begangen am 26.7.2022 gegen mich, Käptn Welpe, zwei bemerkenswerte Urteile (beide in Anlage) erlassen, mit Begründung den Holocaust verharmlost zu haben:

  • das Wort „Coronacaust“ ist Volksverhetzung (5.10.2022)

  • der Slogan „75.960 unnötige Tote weil nicht über monoklonale Antikörper informiert wurde? Absicht macht es zu Mord! CORONACAUST AUFKLÄREN TÄTER VERURTEILEN“ ist Verdacht der Volksverhetzung (14.10.2022)

Frage:

7.Entsprechen beide Urteile dem Gesetz oder sind grundgesetzwidrig?

Für Sie Herr Beck und die DIG sicher ein „No Brainer“, müssen wohl noch nicht einmal die Urteile lesen. Hier die Erklärung für Unsere Mitleser:

Das Wort Coronacaust ist weder umgangssprachlich noch offiziell definiert, existieren mehrere Definitionen so muss ein Richter diejenige nehmen die für den Beschuldigten spricht. Der Slogan definiert den Coronacaust: als die Unterlassung der Informierung der Bevölkerung über lebensrettende monoklonale Antikörpermittel.

Wenn der Slogan den Verdacht der Volksverhetzung darstellen soll, dann kann das Wort Coronacaust keine Volksverhetzung sein, sondern maximal ebenfalls Verdacht der Volksverhetzung.

Die beide Urteile ausfertigende Urkundsbeamtin scheint dieser Widerspruch aufgefallen zu sein: auf dem zweiten Urteil fehlt sowohl ihr Name als auch der Buchstabe „e“ am Ende von „Geschäftsstelle“…

Beide Urteile begründen grundgesetzwidrig mit Holocaust-Verharmlosung, denn eine Verharmlosung ist das Ergebnis eines Vergleichs. Eines Vergleichs der in beiden Fällen unzulässig ist.

Laut Grundgesetz ist Vergleich und Aufrechnung von Menschenleben, Toten, wie gestorben wurde als auch welche Gräueltaten vorher erlebt wurden schlichtweg nicht möglich: laut Artikel 1 ist jeder Mensch, jedes Leben und Erleben einzigartig - „die Würde DES Menschen“, nicht „die Würde der Menschen“ für eine wie auch immer definierte Gruppe.

Von Anfang an stellte die Coronacaust-Webseite klar, dass sowohl der Holocaust als auch der Coronacaust zum Zeitpunkt des Geschehens unvorstellbar waren.

Das zu solchen Geschehen die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn dies zu Gerichtsverfahren führt in denen Täter verurteilt werden - die Forderung nach einem rechtsstaatlichen Verfahren soll Verdacht der Volksverhetzung sein?

Diese nicht-Kenntnis des Grundgesetzes als Grundlage Unserer rechtsstaatlichen Demokratie wird noch übertroffen - von der nicht-Kenntnis des Geschehenen, warum was wie im Grundgesetz festgelegt wurde.

Holocaust ist das Wort mit dem Wir die immer unvorstellbar bleibenden Taten, weil nicht selbst erlebt, bezeichnen die in Nazi-Deutschland geschehen sind. Tatsächlich fand Holocaust schon vorher statt - im Altertum als griechische Bezeichnung für die Brandopferung von Tieren, später für die Feuertode vieler Menschen, dann durch englischsprachige Autoren verwendet für die Massaker an den Armeniern.

Unsere heutige Begriffs-Zuordnung geschah zuerst im Vereinigten Königreich, während es geschah. Juden verwendeten stattdessen, seit währenddessen: Scho’ah.

Perfekt beschreibend - religiöse Kenntnisse führen zu dem, was in der Bibel als Jesaja 10 steht:

Siebter Weheruf über die ungerechten Richter
1Wehe denen, die unheilvolle Gesetze erlassen / und unerträgliche Vorschriften machen,
2um die Schwachen vom Gericht fernzuhalten / und den Armen meines Volkes das Recht zu rauben, damit die Witwen ihre Beute werden / und sie die Waisen ausplündern!

Perfekt daraus gelernt - Artikel 1 Grundgesetz: Staatsdiener schützen die Rechte der Staatsbürger gegen den Staat. Gut - klingt so besser: die Rechte aller Menschen versteht sich ja von selbst.

Wenn Staatsdiener der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., Richter und Urkundsbeamtin am Landgericht Limburg a.d. Lahn sowie Polizisten in Wetzlar als Staatsschutz das missachten um den Vorwurf der Holocaust-Verharmlosung zu konstruieren, zur Beweissicherung Existenzvernichtungsbeschlüsse erlassen, deren Umsetzung stattfand obwohl unmissverständlich auf „Beamte schützen die Rechte des Bürgers gegen den Staat“ hingewiesen wurde - dann ist dies die eigentliche Holocaust-Verharmlosung.

Als ob „aller Staatsgewalt“ aus dem Geschehenen, der schrecklichen deutschen Geschichte, die zum Grundgesetz führte - aus all Diesem nichts gelernt hätte…

Zeit dazu das Unrecht abzuwenden hatten alle Beteiligten - mehr als vier Monate vergangen zwischen den Gerichtsurteilen und der Hausdurchsuchung. Mehr als genug Zeit einmal die Webseite aufzusuchen die in beiden Gerichtsurteilen nicht erwähnt wird, obwohl im Twitter-Post auf den sich das zweite Urteil bezieht als QR-Code und Text enthalten: CORONACAUST.DE . Und mehr als genug Zeit, um auf die naheliegende Idee zu kommen, dass eine unangekündigte Hausdurchsuchung gar nicht notwendig sein könnte, stattdessen den Beschuldigten, weil Webseiten-Betreiber die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben…

Alles Unvorstellbar.

Mehr jüdische Richter? Wenn es denn helfen würde: nur noch Jüdische!

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Die Frage ob Sie Herr Beck oder der DIG sich vorstellen können das von mir als Coronacaust Bezeichnete, wenn Täter wann auch immer verurteilt wurden, unter diesen Begriff in die Geschichte eingehen wird stelle ich Ihnen nicht.

Das ist sehr wahrscheinlich - denn unnötig verstorben sind überproportional Diejenigen, für Die die sogar vor der Intensivstation bewahrenden monoklonalen Antikörpermittel vom BMG 2021 zentral beschafft und kostenlos abgegeben wurden: Alte (jeder ab 50) und Vorerkrankte.

Diese Risikopatienten wurden nicht informiert sich rechtzeitig in Behandlung zu begeben. Das Diese dies nicht getan haben - unleugbar dokumentiert vom Gesetzgeber, u.a. Dr. Karl Lauterbach und Yasmin Fahimi (heute DGB-Vorsitzende), Anfang März 2022 als Begründung (!) warum eine allgemeine Impfpflicht notwendig sei:

Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben.

Hiermit fordere ich Sie, Herr Beck ausdrücklich auf das der DIG

  • Prüft, ob das BMG monoklonale Antikörpermittel 2021 zentral beschafft und abgeben hat
  • Prüft, ob das BMG und untergeordnete Behörden insbesondere Risikopatienten dazu wahrnehmbar aufgerufen haben, sich rechtzeitig in Behandlung zu begeben

Fragen:

8.Wird der DIG staatsanwaltschaftliche Ermittlungen fordern?
9.Bis solche Ermittlungen und daraus folgende Gerichtsverfahren abgeschlossen sind die Bundesregierung, deren Behörden oder sonstige Exekutive betreffen: können Diese den DIG fördern oder DIG-Partner sein?
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Dass es überhaupt wieder so weit kommen konnte, insbesondere angesichts der deutschen Geschichte etwas Unvorstellbares geschah, fortgesetzt durch nicht-Berichterstattung der Medien und nicht-Ermitteln der Staatsanwaltschaften, das wirklich Erschreckende daran ist: Unser „Erinnern und Gedenken“ scheint nicht wirklich zu funktionieren.

Es wird nur der schöne, angenehme Schein gewahrt das Wir daraus gelernt haben, dass Minderheiten hier und unsere Nachbarvölker sicher sind.

Als Sicherheit dafür das nicht wieder Unvorstellbares geschieht sieht das Grundgesetz nur zwei Artikel vor:

  • Artikel 1: am Beginn der freiheitlich demokratischen Grundordnung die Grundvoraussetzung für Diese
  • Artikel 20: am Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung für den Fall das Diese sprichwörtlich am Ende ist, die vorhergehenden Rechte der Bürger nicht geschützt werden: der Zivile Widerstand

Ziviler Widerstand kann nur als Gruppe effektiv ausgeübt werden. Ein Recht, welches man nicht ausüben kann, hat man nicht.

Wie schlimm war „Damals“ wirklich, wenn der Staat beides nicht vermittelt, noch nie hat? Dort wo es am nachhaltigsten wirken kann: in den Schulen.

Der staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seiner Untätigkeit defacto grundgesetzfern, erfüllt nicht einmal seinen Auftrag laut Landesrundfunkgesetzen das friedliche Zusammenleben auch mit den Nachbarvölkern zu fördern.

Fragen:

Wird der DIG sich dafür einsetzen, dass
10.in Schulen die freiheitlich demokratische Grundordnung vermittelt wird, insbesondere der zivile Widerstand als Gruppe?
11.der öffentlich-rechtliche Rundfunk die freiheitlich demokratische Grundordnung vermittelt, insbesondere wie Beamte die Rechte der Bürger gegen den Staat schützen?
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Wie weit sind wir wieder im selbsternannten Land der Dichter und Denker, wenn selbsternannte Journalisten zu Richtern und Henkern in Personalunion werden: den „Klimakleberterroristen“ das Recht auf deren Zivilen Widerstand absprechen?

An der Letzten Generation vorexerzieren, so dass diese wohl die letzte Generation sein wird, die jemals den Zivilen Widerstand probierte.

Die nachfolgenden Generationen, die Das miterleben, müssten ja dumm sein es jemals selbst zu versuchen: die geistigen Nachfolger der SA-Truppen am Marschieren zu hindern. Vielleicht deren Stiefel festkleben? Genialer Plan - wird eher nicht funktionieren…

Damals sind Viele, aber leider viel zu Wenige rechtzeitig ausgewandert: von 1933 bis Anfang 1941 rund 272.000 von ca. 550.000 Juden im „Altreich“ Deutschland, auch nach Palästina.

Wenn es keinen Zivilen Widerstand geben wird, weil es Keinen geben kann - damit stellt sich auch für Jeden von Uns die Frage: wann auswandern?

Fragen:

12.Wird der DIG sich für einen Gedenktag an jene Juden einsetzen, die sich rechtzeitig in Sicherheit gebracht haben? Einem „Denk Selbst - Misstrau dem Staat!“ Gedenktag?
13.Wären die Ereignisse, die Wir in der Corona-Pandemie erlebt haben, insbesondere die Spaltung der Gesellschaft, in dieser Form möglich gewesen hätte es vorher einen solchen Gedenktag gegeben?
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Ich, Käptn Welpe, werde Ihre Antworten zusammen mit diesem Schreiben auf meiner Webseite - Allein-unter-Welpen.de - veröffentlichen. Sie, Herr Beck, können dort nachlesen welchen Medien ich dieses Schreiben zur unentgeltlichen Veröffentlichung angeboten habe und ob Diese veröffentlicht haben.

Meine Hoffnungen setze ich in die Publikationen deren Zielgruppe Menschen jüdischen Glaubens sind - das Diese sich noch nicht vollends gleichgeschaltet haben.

Aber nicht die Hoffnung stirbt zuletzt, laut Forschungsergebnissen der Psychologie und Gruppenpsychologie ist es der für Mitläufer wahrnehmbare Widerstand damit eine totalitäre Massenbewegung sich eines Staates bemächtigen kann.

Solange es mir möglich ist und sinnvoll erscheint, wird Käptn Welpe dafür sorgen das der Coronacaust bekannt wird: dafür ist noch Unvorstellbares möglich…

Schließen werde ich mit den zwei Sätzen, mit denen ich das Land der Dichter und Denker zusammenfasse - sprichwörtliche Jura-Poesie:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wau


Michael Keller, als
Käptn Welpe