Der Böhmi macht wieder mal Schlagzeilen. Aber mal was “Neues”: soll angeblich einen “Exklusiv-Vertrag” haben der im Endeffekt Böhmermann ÜBER den Intendanten stellt - dem EINZIGEN in jeder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt der über den Inhalt bestimmt und mit seinem AMT haftet.
Ja - Böhmermann kann NICHT vom ZDF-Fernsehrat sofort abberufen werden. Der ZDF-Intendant schon - WENN ein solcher Vertrag existiert…
via Einschreiben/Persönlich/Rückschein (noch nicht zur Post gebracht, Stand 9.9.2023)
Sehr geehrter ZDF-Intendant Herr Dr. Himmler,
Sehr geehrte Damen und Herren des ZDF-Fernsehrates ohne deren Vorsitzende,
ein Hallo der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates Frau Thieme
“Clap - Das People-Magazin der Kommunikationsbranche” schrieb am 8. Sept. 2023 (1)
“Dem Vernehmen nach hat Jan Böhmermann einen „Exklusivvertrag mit besonderen Freiheiten“. Dieser schließe ein, dass ihm die Ausstrahlung einzelner Inhalte der Sendung „Magazin Royale“ seitens des ZDF nicht untersagt werden könne.“
Hiermit beantrage ich die Beantwortung folgender Fragen:
1. | hat das Zweite Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, oder untergeordnete juristischen Personen auch nur JEMALS EINEN EINZIGEN Vertrag geschlossen der bzgl. dem WAS oder WIE oder WANN gesendet wird einer Redaktion im ZDF, somit dem Intendanten, das “letzte Wort” vorenthält? |
Wenn ja: wann mit welchen Vertragspartner und Laufzeit bezüglich welcher Sendungen? | |
Wenn dies NICHT der Fall ist: | |
2. | werden Sie als Intendant Schaden vom ZDF nehmen indem Sie sich in der gebotenen Schärfe öffentlich gegen solche Gerüchte verwehren? |
Falls schon geschehen, entsprechenden Link zur Veröffentlichung auf der Webseite des ZDF zuschicken. | |
Ihr Vorgänger Dr. Thomas Bellut wurde von mir am 16. Juni 2021 aufgefordert seine Intendanten-Kollegen bzgl. Jan Böhmermann und dessen recht “merkwürdigen” Verständnis von Artikel 1 Grundgesetz dessen Kollegen der anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu informieren. Gleiches gilt auch für die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme. (2) | |
3. | Wurden die Intendanten und Rundfunkräte der anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten informiert? |
Wenn ja wann? Wenn Nein - warum nicht? |
Eine zeitnahe Bescheidung und ggf. Beantwortung sollte hoffentlich möglich sein - das ZDF ist ja auch eine Behörde. Für den Fall das das Zweite Deutsche Fernsehen KEINE Behörde ist, teilen Sie mir dies bitte mit.
Ihre Antwort veröffentliche ich unter https://allein-unter-welpen.de/post/2023-09-09-sendet-boehmi-ueber-zdf/
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
(1) https://clap-club.de/2023/09/08/zdf-magazin-royale-staatschutz-ermittelt-offenbar-gegen-boehmermann/
(2) https://allein-unter-welpen.de/post/2021-06-16-die-angst-des-janboehm/
PS: dass Sie das Schreiben an den Fernsehrat weiterleiten geht ja aus der Anrede hervor…
Hinweis in eigener Sache: Einschreiben/Rückschein kosten Geld - HR Intendant kann ja Käptn Welpes Gewissensnot nicht prüfen, Kontopfändung somit indirektes Berufsverbot. Spenden Button s.u. hilft. Danke!