Sonneberg - Sonne der AfD

Fragen an den Landrat für Corona Aufklärung: Unter- oder Aufgang?

10 Punkte für Deutschland” - nicht fürs Singen, sondern ein Schlager für die Bürger - “Sofortprogramm einer AfD-geführten Bundesregierung”, unter Punkt 9:

  • Unversehrtheit garantieren und lehnen deshalb Pflichtimpfungen ab;
  • alle Corona-Maßnahmen evaluieren und das geschehene Unrecht juristisch aufarbeiten.

Wahlkampfschlager? Hit-verdächtig? Aber so wie es beim Eurovision Song Contest mal rein garnichts für das Notenblatt gibt, so muss auch die AfD sich an der Performance vor dem Wahlpublikum messen lassen.

Dort - WO die AfD es bereits JETZT schon kann. Und - was die AfD für Möglichkeiten hat, sogar jenseits von Mitgliedern in Bundestag und Landtagen: es GIBT ja einen AfD Landrat.

Dessen Vorgänger war direkt verantwortlich dafür was dessen Gesundsheitsamt im Landkreis während der Corona-Pandemie gemacht hat.

Und der AfD Landrat, der hat nun nicht nur die Möglichkeiten das Geschehene vor Ort zu “evaluieren” und das geschehene Unrecht juristisch aufzuarbeiten - falls die nun seine Beamten hätten anders handeln müssen - der AfD Landrat hat die Verpflichtung dieses zu tun.

Ansonsten ist zu befürchten das sich in Sonneberg Pandemie-Geschichte wiederholt so wie sich dann zwangsläufig in Deutschland deutsche Geschichte wiederholen wird…

Jeder aufrechte Demokrat wird dem AfD-Landrat Mut und Erfolg wünschen, fürs Uns Alle.

Denn der Skandal, was da wirklich gelaufen ist in den Behörden, ist noch viel Größer als es sich selbst Käptn Welpe vorstellen konnte.

Wir Alle wurden dazu gebracht die falschen Fragen zu stellen - jene, vor deren Antworten sich niemand fürchten musste!

Der erste Takt “unangenehmen”, ungestellten Fragen ala Käptn Welpe - als 1. Frage an den AfD-Landrat…

via Einschreiben/Eigenhändig/Rückschein (zugestellt 26.09.2023)


Landratsamt Sonneberg
z. Hd. Landrat Sesselmann
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg

Greifenstein, den 22.9.2023
Anträge auf Beantwortung

Sehr geehrter Herr Sesselmann,

zunächst einmal Glückwunsch das Sie Landrat von Sonneberg sind. Der erste Landrat der einzigen im Bundestag vertretenden Partei deren Mitglieder nicht in irgendeiner Regierungs-Koalition auf Bundes-, Landes-, oder Kreis-/kreisfreie Stadt-Ebene verantwortlich Exekutivgewalt in den Jahren 2020-2022 innehatten.

Ja - es geht in diesem Schreiben um Corona und die Maßnahmen - oder genauer: um die unterlassenen Maßnahmen und deren Aufklärung.

Nun sind Sie in Verantwortung gegenüber der Bevölkerung Ihres Landkreises - die Fragen und deren schonungslose Beantwortung über die Vorgänge in Verantwortung Ihres Vorgängers kann Sie eigentlich nur die richtigen Maßnahmen ergreifen lassen…


Zu den Corona-Maßnahmen:

  • das Bundesinstitut für Risikobewertung verweist in “Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?” am 10. September 2020 auf eine Studie von CELL vom 23. Juli 2020 demnach das SARSCoV2 Virus sich zunächst hauptsächlich in der Nasenschleimhaut verbreitet (1,2)

  • obwohl dieses BfR-Dokument sich mit hauptsächlich mit Desinfektion beschäftigt, fehlt die naheliegende Idee das Nasenschleimhäute desinfizierbar sind. Tatsächlich wurde Ende 2021 eine Studie veröffentlicht die dies eindrucksvoll mit Nasenspülungen bei Covid-19 positiv Getesteten im Frühstadium der Infektion demonstriert - Diese sind nach 3 Tagen negativ… (3)


Antrag auf Beantwortung folgender Frage:

  1. war in einer (Gesundheits-) Behörde Landkreis Sonneberg eine der oben genannten Publikationen bekannt oder aus anderen Quellen Erkenntnisse vorhanden die darauf schließen Liesen oder auch nur die Vermutung nahelegen das eine Desinfektion der Nasenschleimhäute gegen Covid-19 wirkt? Wenn Ja: welche wann und wie wurde damit verfahren?


Begründung:

Mit Anwendung dieser Erkenntnisse zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wären alle Maßnahmen wie Maskentragen, Kontaktbeschränkungen, Schnelltests (letztere jenseits der Risikogruppen, s.u.) etc. schlichtweg überflüssig gewesen.

Die eindringliche Aufforderung sich mehrmals am Tag die Nasenschleimhäute zu desinfizieren hätte gereicht.

Das SARSCov2 sich über Tröpfchen verbreitet war schnell bekannt. Die naheliegende Frage danach: gibt es eine Stelle im Körper die bevorzugt zur Vermehrung benutzt wird? Spätestens seit der CELL-Studie geklärt. Danach fragt sich selbst ein Laie, ob denn dieser Vermehrung dort entgegengewirkt werden kann.

Das Viren instabiler sind als Bakterien, Jod zur Desinfektion von letzteren bei Wunden eingesetzt wird - nicht gerade Medizin-Nobelpreis verdächtig anzunehmen das Nasenspülungen etc. mit Job oder anderen antibakteriellen Substanzen erfolgreich sein müssen.

Angesichts der Desinfektionsbereitschaft der Bevölkerung ist es bis jetzt vollkommen unerklärlich warum entsprechende Hinweise seitens der Gesundheitsbehörden etc. unterlassen wurden. Insbesondere angesichts der Tatsache das es um Menschenleben ging.

Wenn oben genannte Erkenntnisse nicht vorhanden waren obwohl vom BfR publiziert, dann stellt sich die Frage “Warum”?

Wenn bekannt, dann die noch dringendere Frage warum nicht “weitergedacht” wurde, somit auch die Frage nach der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter in den entsprechenden Behörden sowie deren Fähigkeit behördenübergreifend zusammen zu arbeiten!

Mit solchen Mitarbeiten OHNE Aufarbeitung und Schulung wie selbstständig insbesondere als BEAMTER zu handeln ist, ist die nächste Katastrophe quasi vorprogrammiert…

Zu DEM monoklonalen Antikörpermittelskandal:

  • am 1. Oktober 2020 wird US-Präsident Trump mit dem monoklonalen Antikörpermittel REGN-COV2 behandelt, bezeichnet dieses später als “Heilmittel” und “Segen Gottes”, sei für Ihn wichtiger als die Impfungen in Entwicklung. Jeder soll dieses bekommen können. (4)

  • zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt das REGN-COV2 so gut wie keine Nebenwirkungen hat und gegen SARS-COV-2 bis zum viralen Endpunkt wirkt - d.h. die Virenlast auf “unbedeutend” verringert. Aber auch die Symptome einer Covid-19 Erkrankung lindert. (5)

  • am Februar 2021 besorgt das BMG ca. 180.000 Dosen monoklonaler Antikörpermittel die sich im Fall von REGN-COV2 (Ronapreve in der EU von Roche) in der Zulassungsstudie befinden, verteilt diese zunächst an Universitätskliniken (6)

  • am 20. April 2021 erlässt das BMG die “Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper Bamlanivimab und Etesevimab bzw. Casirivimab und Imdevimab”. Diese regelt die Modalitäten damit Kliniken die monoklonalen Antikörpermittel des BMG einsetzen können (7)

  • am 21. April 2021 erlässt das BMG die “Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern” damit überall auch gesetzlich Versicherte und nicht-Versicherte behandelt werden können - werden diese Mittel “verschenkt”. (8)

  • am 21. November 2021 wird durch den Ärztenachrichtendienst bekannt das bis dahin nur ca. 8.000 der 180.000 Dosen in ganz Deutschland verabreicht wurden. Der Rest droht zu verfallen… (9)

  • am 3. März 2022 bringen 233 Mitglieder des Bundestages den “Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCoVImpfG)” ein. Dieser sagt zu den monoklonalen Antikörpermitteln: (10)

    Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben.

    Eine WAHRE Tatsachenfeststellung, aber unvorstellbar dummdreiste Begründung, denn der Gesetzesentwurf verschweigt, warum dies der Fall war - die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung ausgehend vom BMG, über die Landesämter für Gesundheit hinab zu den Gesundheitsämtern vor Ort.

  • deutsche Ärzte sagten zu den monoklonalen Antikörpermitteln:

    • Durch die Antikörper ist für Risikopatienten in Dessau die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Verlaufs von 75 auf sieben Prozent gesunken“ am 24. April 2021 (!!) (11)
    • Das Mittel ist wirklich sehr gut verträglich“ (12)
    • Sie verhindern, dass uns die Betten ausgehen“ (12)
  • das RKI veröffentlicht Listen von Krankenhäusern, die mit monoklonalen Antikörpermitteln behandeln. Auf den vier Listen von April bis Januar 2022 wird die “MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH” gelistet, als eine von insgesamt 10 bis 12 Kliniken für ganz Thüringen (13)

  • deutsche Ärzte sagten zur Informationspolitik der Exekutive:

    • Die meisten Leute haben monoklonale Antikörper nicht auf dem Schirm. Niemand hat alten Menschen und Vorerkrankten wirklich erklärt, was sie machen sollen, wenn sie einen positiven PCR-Test haben“ (12)
  • Stern Plus berichtete, dass: (12)

    • Es gibt keine Informationskampagnen, keine strukturierten Angebote und auch die Kassenärztlichen Vereinigungen tun sich schwer damit, die Therapie besser verfügbar zu machen.
    • In Köln machen mittlerweile auch Gesundheitsämter positiv getestete Risikopatienten auf die Antikörper-Therapie aufmerksam.
  • tatsächlich hat z.B. die Städtische Klinik Dessau selbst Informationsmaterial für die einliefernden Ärzte erstellt… (14)


Antrag auf Beantwortung folgender Fragen:

  1. war einer Behörde im Landkreis Sonneberg bekannt das die MEDINOS Kliniken mit monoklonalen Antikörpermitteln behandeln? Wenn ja - wodurch wann und wie wurde mit diesem Wissen wann wie verfahren?

  2. gab es weitere mit monoklonalen Antikörpermitteln behandelnde Institutionen im Landkreis Sonneberg die auf den vom RKI veröffentlichten Listen fehlen? Wenn ja - wie wurde mit diesem Wissen wann wie verfahren?

  3. hat eine (Gesundheits-) Behörde im Landkreis Sonneberg die Bevölkerung informiert sich rechtzeitig in Behandlung mit monoklonalen Antikörpermitteln zu begeben? Wenn Ja: wann in welcher Form? Wenn Nein: warum nicht?

  4. war in einer (Gesundheits-) Behörde Informationen zu monoklonalen Antikörpermitteln vorhanden? Wenn Ja: welche wann, welchen Ursprungs? Und wie wurde dann mit diesen verfahren?

  5. gab es Absprachen mit übergeordneten Behörden/Institutionen die monoklonale Antikörpermittel und/oder die Information der Bevölkerung betreffen? Evtl. in impliziter Form das dort bestimmte Erwartungen bzgl. des eigenen Verhaltens vorhanden sein könnten? Wenn Ja: welche wann, ggf. wodurch entstanden?


Begründung:

Durch eine rechtzeitige Behandlung mit monoklonalen Antikörpermitteln hätten sowohl die Intensivstationsbetten freigehalten werden können als auch die Anzahl der Todesopfer gesenkt werden können.

Somit wäre infolgedessen jene Massenhysterie verschwunden, die die Maßnahmen überhaupt erst ermöglichte.

Zudem stellt sich die Frage: wer hätte sich denn impfen lassen, wenn er von quasi nebenwirkungsfreien monoklonalen Antikörpermitteln gewusst hätte? Mit Impfstoffen die immer noch nur eine bedingte Marktzulassung der EU haben?

Die oben zitierten Aussagen sind erstaunlich bis bedenklich, quasi als ob im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Behörden sich gleichgeschaltet haben oder wurden.

Die Nicht-Information der Bevölkerung über vom Staat zur Verfügung gestellte lebensrettende, vor der Intensivstation bewahrende Medikamente stellt eine unterlassene Hilfeleistung da, infolgedessen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.

Ab dem Moment wo bewiesen werden kann das diese Nicht-Information stattfand, um einen eigenen Vorteil zu haben - z.B. um “Ärger von Oben” zu vermeiden, ist es Totschlag. Darüber hinaus gibt es noch Mord und schwerer Mord.

Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften werden nicht ermitteln, solange es keinen konkreten Hinweis gibt, der aufgrund des Anzeigenden und dessen öffentlicher Wirkung nicht ignoriert werden kann. Wenn ermittelt wird, darf davon ausgegangen werden das es in jeder Behörde mindestens einen Beamten gibt, der sich auf die Kronzeugenregelung vorbereitet hat.

Zum Impfen und dessen Nebenwirkungen:

  • zumindest das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits am 31. März 2021 einen Bericht erstellt über “Impfkomplikationen und Nebenwirkungen” erstellt: insgesamt 17 verdachtsfälle auf Tod, davon 16 BionTech, 1 AstraZenenca (15)

  • die Impfung mit AstraZenenca wurde kurzfristig ausgesetzt, danach mit begrenztem Personenbereich fortgesetzt. Die Verdachtsfälle auf Tod bzgl. BionTech hatten keine Auswirkungen auf deren Verabreichung.


Antrag auf Beantwortung folgender Frage:

  1. waren diese oder ähnliche Informationen einer (Gesundheits-) Behörde im Landkreis Sonneberg bekannt? Wenn Ja: wann und wie wurde damit verfahren?


Begründung:

Es wäre die Aufgabe der Beamten gewesen die Impfungen angesichts dieser Impfnebenwirkungen wenn bekannt zu stoppen. Wenn nicht bekannt, so stellt sich die Frage warum nicht?

Insbesondere angesichts der Tatsache das Impfen DAS Thema schlechthin war. Für eine Behörde voraussetzbar ist jene Informationsbeschaffung auf die die Bevölkerung vertraut: z.B. das die BionTech-Impfung nur eine bedingte Marktzulassung der EU hat. Und somit auf die Auswertungen aller Zahlen, wie bei den Landesämtern für Gesundheit vorhanden.

Schlussbemerkung

Allen Anträgen auf Beantwortung sowie deren Begründungen ist implizit die zentrale Lehre aus dem Dritten Reich, Artikel 1 Grundgesetz: Beamte verteidigen die Rechte des Bürgers GEGEN den Staat. Nur deshalb müssen diese unkündbar sein.

Beamte die nicht entsprechend gehandelt haben sind zur Verantwortung zu ziehen - auch um Schaden von unser Aller Demokratie abzuwenden.

Strukturen die Missverhalten von Beamten begünstigen, ermöglichen oder in welcher Form auch immer gar einfordern sind auf Allen Ebenen entgegenzuwirken, mit allen in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln. Bis hin zur Strafverfolgung.

Für Sie als Landrat des Landkreis Sonneberg - wenn Sie jetzt nichts wissen wollen, wenn Sie jetzt nichts unternehmen werden - können Sie sicher sein sich nicht die Frage stellen zu müssen, wem von denjenigen die dann in Ihren Namen handeln Sie vertrauen können - bei der nächsten Krise?

Die Bedeutung Ihres Handelns geht weit über Ihren Landkreis und dessen Bürgern, Ihren Beamten oder Ihnen hinaus - es geht um uns Alle in Deutschland, um die Fundamente unser Aller Demokratie wieder herzustellen.

Zu zeigen das es endlich eine Generation gibt, die das Richtige aus der Geschichte Deutschlands gelernt hat und nun alternativ handelt.

In diesem Sinne

Wau


Michael Keller
aka Käptn Welpe


PS: benachrichtigen Sie mich bitte vorab das Sie persönlich dieses Schreiben gelesen haben. Werde ich wie die komplette Antwort u.a. zu dem Sonneberg-Post veröffentlichen. Danke!

Linkliste, in “klickbar” unter: https://allein-unter-welpen.de/post/2023-09-22-sonneberg/

  1. https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf
  2. https://www.cell.com/cell/pdf/S0092-8674(20)30675-9.pdf
  3. https://www.researchgate.net/publication/352820891_Effect_of_1_Povidone_Iodine_MouthwashGargle_Nasal_and_Eye_Drop_in_COVID-19_patient/link/638a41562c563722f2309742/download
  4. https://twitter.com/realDonaldTrump/status/1313959702104023047
  5. https://investor.regeneron.com/news-releases/news-release-details/regenerons-regn-cov2-antibody-cocktail-reduced-viral-levels-and
  6. https://web.archive.org/web/20210202203100/https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Therapie/BMG-Beschaffung-MAK.pdf?__blob=publicationFile
  7. https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/8HaNEQes904duLhL1xk/content/8HaNEQes904duLhL1xk/BAnz%20AT%2022.04.2021%20B2.pdf
  8. https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/4sVtf7rEawIrR9glQq8/content/4sVtf7rEawIrR9glQq8/BAnz%20AT%2022.04.2021%20V2.pdf
  9. https://www.aend.de/article/215368
  10. https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf
  11. https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/dessauer-klinikum-zieht-positive-bilanz-nach-test-von-anti-corona-medikamenten-3154122
  12. https://www.stern.de/p/plus/gesundheit-wissenschaft/der-antikoerper-skandal--effektive-corona-therapien-verfallen-30977880.html
  13. Liste der Krankenhäuser, die an der Versorgung mit monoklonalen Antikörpern teilnehmen
  14. https://klinikum-dessau.de/fileadmin/user_upload/Innere_Medizin_I/FB_-_4-stg_-Antikoerpertherapie.pdf
  15. https://www.bundestag.de/resource/blob/840804/34c0280ddbfcc4333c2a731afa7e9efe/19_14-2_3-5-_Prof-Dr-Hans-Juergen-Thiesen_Impfpriorisierung-data.pdf

Hinweise:

  • zu (1): da der angegebene Original-Seite des BfR nicht mehr aufrufbar ist, führt hier ein Klick auf die Version im archive.org
  • zu (15): es werden nicht 17 sondern 18 Verdachtsfälle auf Impftote aufgeführt: 17 BionTech, 1 Astra Zenenca

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