Selbstbefreiung vom Rundfunk(beitrag)

Es kann DIR nichts geschehen - ausser das DU DEIN Geld zurückbekommst. Aber es WIRD "ETWAS" geschehen...

Dein Schreiben im PDF-Format:

Kurzanleitung zuerst - für Alle die nicht viel lesen wollen - Käptn Welpe Service eben:

  • PDF Datei derjenigen Landesrundfunkanstalt herunterladen die für Dich zuständig ist
  • Absender ausfüllen
  • Unterschreiben mit Ort und Datum
  • an den Seiten links den Falzmarken entsprechend knicken und in einen Briefumschlag (mit Fenster) eintüten
  • als EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN absenden
  • warten bis
    • Antrag 1 beschieden wird, d.h. Du einen Termin zur Prüfung Deiner Gewissensnot bekommst oder dieser - 110% wahrscheinlich - abgelehnt wird
    • Antrag 2 beschieden wird, d.h. Dir mitgeteilt wird das Du befreit wurdest oder dieser - 110% wahrscheinlich - abgelehnt wird
  • weiterhin “brav zahlen”
  • warten bis das BVerfG entscheidet, dann gibts Dein ab Eingangsdatum gezahltes Geld zurück, inkl. Mindestverzinsung

Warum mein Schreiben verwenden und nicht eines der unzähligen Anderen im Internet? Hier zur “Einstimmung” auf Dein “Machen” und zur Erklärung was es genau bewirkt:

Zuerst einmal - Wir addressieren IMMER an den Intendanten persönlich. Das mag er nicht und seine Adjundanten werden Dich bitten doch sie anzuschreiben… .

Fakt ist: der Intendant ist der EINZIGE der rechtlich was im Rundfunk zu melden hat was DEIN Anliegen angeht. Er kann ZWEI Adjundanten ausgucken Dir zu antworten und in seinem Namen zu unterschreiben - aber woher willst Du denn wissen das er die nicht bis zum “nächsten” mal schon z.B. wg. Unfähigkeit gefeuert hat?? Also: IMMER an den Intendanten PERSÖNLICH

Als erstes informierst Du den Intendanten über Deine Gewissensnot, MEHR WÄRE eigentlich GAR NICHT NÖTIG, alles was noch folgt ergibt sich daraus automatisch.

Nur um “ganz sicher” zu gehen stellst Du ZWEI ANTRÄGE die BESCHIEDEN WERDEN MÜSSEN:

  • die Prüfung Deiner Gewissensnot. Ja - mit ein bisschen überlegen käme der Intendant darauf das wenn er Amtshilfe zur Kontopfändung etc. stellen kann, dies ja auch irgendwie für die Prüfung Deiner Gewissensnot gehen könnte… . Wenn die Prüfung in Deinem Sinne ausfüllt, dann soll er Dich von der Beitragspflicht befreien.

  • falls obiger Antrag negativ beschieden wird - weil man garnicht erst auf die Idee kommt es gäbe jemand ausserhalb des Rundfunk jder prüfen kann, weil der Rundfunk DARF es ja nicht wie ganz am Ende im “PS” beschrieben - sofortige Befreigung “einfach so”.

Wirst Du Dein Gewissen vor einem Beamten - z.B. in einem Kreiswehrersatzamt - darlegen müssen?

Was glaubst Du - sind die Intendanten des ÖRR “scharf” darauf das wir Bürger uns darauf vorbereiten? Das wir uns übers Internet austauschen? Wir alle Schandtaten des ÖRR und deren negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Demokratie rückwirkend bis in die Steinzeit im Schlaf rückwärts aufsagen können?

NEIN - es wird dann “einfach so” befreit!

Denn: Dein GELD ist dem Intendanten vollkommen egal - das ist ja auch garnicht dessen gesetzlich festgelegte Aufgabe dafür zu sorgen das es “da ist”. Da wird die KEF bei Anträgen in epidemischer Anzahl feststellen, daß Bedarf des ÖRR ja nicht wirklich gesunken ist (die paar Mitarbeiter die im Zuschauerservice und ARD, ZDF, Deutschlandfunk Beitragsservice weniger benötigt werden gehen bestimmt sozial-veträglich übers Alter), somit einfach die Beitragshöhe angepasst wird.

Der Gesetzgeber in den Landtagen muss das dann durchwinken - DAS hat ja das BVerfG nun mal so angerichtet… .

Somit bleibt nur noch EIN PROBLEM: wie kann man das den verliebenen Zuschauer und Beitragszahlenden das vermitteln? Die werden sich ja fragen ob die irgendwas “nicht mitbekommen” haben warum der Beitrag nun gleich um mehrere Euro ansteigt…

Ach ja - DEIN GELD: Du zahlst weiter. DAS IST EXTREM WICHTIG - dann “kann man dir so garnichts”!

Denn wir wissen ja Alle die Intendanten “haben es nicht so” mit der Befreiung aus Gewissensnot: weder eine gesetzliche Grundlage im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) “finden” zu können - noch sich auf Artikel 1 Grundgesetz zu “besinnen” der sie verpflichtet Deine Rechte GEGEN den Staat - hier mal die unberechtigten Ansprüche der Landesrundfunkanstalten - zu schützen.

ABER: Du schreibst Ihnen ja das Du NUR zahlst WEIL die Reaktionen bei Nicht-Zahlung für Dich nicht tragbar sind.

Und: DU WILLST DEIN GELD WIEDERHABEN, mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestverzinsung! Damit DAS sichergestellt ist DARF ES NICHT AUSGEGEBEN WERDEN. Wie der Rundfunk die Mindestverzinsung sicherstellt angesichts von EZB-Negativzinsen - nicht Dein Problem, sondern das des Verwaltungsrates.

Sprich: Du nimmst damit dem Rundfunk bereits DAS Geld weg was dieser sonst in KRIEGSPROPAGANDA oder einfach “nur” HETZE GEGEN DICH z.B. als “Covidiot” reinstecken würde.

Noch besser: solltest Du mit Deinen Beitragszahlungen im Rückstand sein - der Hinweis nur zur Sicherheit das der Intendant nicht “selbst drauf kommt” - das Geld was Du “brav” weiterhin zahlst um die zu tilgen - das bekommst Du nun auch wieder!

Denn auch da gilt: JEDE ZAHLUNG Deinerseits NACH EINGANG Deines Schreibens IST EINE ZAHLUNG DIE NICHT MIT DEINER GEWISSENSNOT VEREINBAR IST.

Auch deswegen ist der RÜCKSCHEIN so wichtig. Du musst im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen können WANN das eingegangen ist wenn es darum geht WIEVIEL GELD DU genau bekommst…


Was bedeutet es eigentlich wenn der Intendant von Deiner Gewissensnot “nichts wissen will”?

Das der lieber abwartet bis das Bundesverfassungsgericht die vorliegende, angenommene Klage von Olaf Kretschmann entscheidet?

Es gibt “nur” zwei “kleine” zusammenhängende Probleme dabei: das BVerfG kann NUR EINE EINZIGE Entscheidung treffen - DAS aus Gewissensnot BEFREIT WERDEN MUSS! Denn tatsächlich sieht es derzeit so aus:

  • die Intendanten befreien nicht aus Gewissensnot
  • Gewissensnot kann zur einer Persönlichkeitsveränderung führen, deswegen muss der Staat sie prüfen, auch wenn es schwierig ist. Hat das BVerfG selbst so entschieden…
  • eine Persönlichkeitsveränderung kann zu Arbeitslosigkeit führen
  • Arbeitslosigkeit kann zu Bezug von sozialen Hilfen führen
  • werden diese bezogen MUSS der Intendant auf Antrag befreien

Darf ein Intendant solange zuschauen wie jemand erkrankt bis er befreien muss? Natürlich NICHT!

DAS habe ich dem BVerfG genau so mitgeteilt. Und die Frage gestellt ob die überhaupt wissen wieviele Menschen da beim ÖRR Gewissensnot angemeldet haben - d.h. die dringlichkeit der Klage mal richtig einschätzen wollten…

DAMIT das BVerfG ein bisschen weniger Arbeit hat forderst Du den Intendanten auf dieses über Deine Anträge sowie über seine Entscheidungen zu informieren. Ist das nicht nett von Dir?

Und den Rundfunkrat gleich auch noch! Denn der ist wohl bisjetzt auch “ahnungslos” - es darf eigentlich keine andere Erklärung dafür geben das diese die amtierenden Intendanten noch nicht ABBERUFEN haben - angesichts deren praktizierten KÖRPERVERLETZUNG die ja eine Persönlichkeitsveränderung darstellt.

Die Rundfunkräte sind laut Gesetz die EINZIGEN die Intendanten berufen UND ABBERUFEN können - SOMIT haben diese die gesetzliche Verpflichtung sicherzustellen, das deren “Charakter” diese befähigt einen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt im Sinne unserer Gesellschaft und Demokratie zu führen.

Genau DAS ist nicht der Fall. Und DAS wird dem Rundfunkrat “vorgeführt” - die werden dort auch “begeistert” sein…

BTW: das DU den Intendanten dazu zwingst etwas zu machen was er NIEMALS von sich aus machen würde - DAMIT zeigst DU ihm WER HIER DAS SAGEN HAT: nicht er sondern DU.

Um das Schreiben “rund” zu machen - der Hinweis das der Intendant PERSÖNLOCH HAFTET für die Körperverletzung und deren evtl. Folgeschäden. Mit seinem privaten Vermögen - denn eine “CEO-Versicherung” gegen strafbares und grundgesetzwidriges Verhalten wäre wohl selbst gesetzeswidrig.

Das EINZIG richtige Verhalten der Rundfunkräte wäre es die Intendanten ABZUBERUFEN, die Anzahl und Schwere der bereits begangenenen Körperverletzung festzustellen, Strafanzeige zu erstatten und schauen was eben möglich ist in Sachen Altersversorgungsansprüchen “wegnehmen”…

Wird das geschehen? JA! Denn in den Rundfunkräten ist nach ein paar solcher Schreiben “Rette sich wer kann” angesagt!

Die Rundfunkratsmitglieder werden von entsendungsbeauftragten Organisationen gestellt - aus der “Mitte der Gesellschaft”. Diese Organisationen haben mal so gar keinen Bock IHREN “Kopf” für die Schandtaten der Intendanten hinzuhalten:

Unsere Gesellschaft könnte ja auf die - irgendwie naheliegende - Idee kommen denen mal für deren Unfähigkeit ein Rundfunkratsmitglied zu entsenden das wirklich über den Charakter des Intendanten wacht - eine Aufgabe die wesentlich wichtiger ist als das was die Organsiation sonst noch so macht, Gemeinnützigkeit und somit Steuervorteile etc. “wegzunehmen”…


Was sind die möglichen Anworten der Adjundanten?

Die EINZIGEN die Dich zu “interessieren” haben: das einer Deiner beiden Anträge POSITIV beschieden wurde. Im Fall von

  • Antrag 1 wartest Du dann auf die Einladung von der Behörde mit den Beamten
  • Antrag 2 brauchst Du dann nicht mehr zu zahlen, das zuviel gezahlte Geld gibts ja dann hoffentlich ohne Klage Deinerseits zurück…

Alles andere ist “Gelabere” - hat rechtlich keinerlei Bedeutung und Auswirkungen für Dich. Z.b. so in der Richtung “Musterschreiben verwendet”. Die glauben Du bist Dumm und “versuchen es mal”…

Natürlich ist es der Rechtswirksamkeit völlig egal ob ein Musterschreiben verwendet wird. DEIN Schreiben IST RECHTSWIRKSAM!

Sowohl was “DEIN Geld zurück” aber insbesondere auch die Informationspflicht des Intendanten gegenüber BVerfG und Rundfunkrat angeht…

BTW: eine solche Antwort wäre noch eine der “harmloseren” Drummdreistigkeiten. Aber es steht dem Intendanten ja frei sich straf- und haftbar zu machen wie er lustig ist: JEDES Schreiben in seinem Namen an Dich mit ZWEI UNTERSCHRIFTEN ist so ALS OB ER ES SELBST GESCHRIEBEN HÄTTE.


Warum WIRD “ETWAS” passieren?

Das BVerfG hat sich das ja Alles ganz anders vorgestellt: man nimmt die berechtigte und begründete Klage von Olaf Kretschmann an und findet keinen Termin zur Verhandlung.

Den sollte es erst geben wenn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geändert wurde - d.h. die Finanzierung nicht mehr auf einem Zwangsbeitrag beruht den wohl jeder mit 5c Verstand und Gewissen aus Gewissensnot verweigern wird weil nach DEM BVerfG-Urteil es keine Zwangsmaßnahmen mehr geben kann.

“Pech” das ausgerechnet die AfD schon die Änderung fordert, die anderen Parteien es somit NICHT machen können. Zum Leidwesen der Intendaten eine höhere Finanzierung durch den Steuerzahler nicht stattfinden wird. Da wird das BVerfG noch lange nach einem Termin suchen.

Genau DIESE miese “Nummer” vermiesen wir den BVerfG-Richtern jetzt. Angefangen habe ich mit meinen Anträgen doch mal rauszufinden wieviele Gewissensnot-Verweigerer denn leiden könnten.

Und DU bist einer der Fälle wo die es von sich aus garnicht mehr rausfinden müssen - der Intendant berichtet denen!

Mit jedem “Fall” rückt der Tag immer schneller näher wo auf magische Art und Weise ein Termin “gefunden” wird um Olaf Kretschmanns Klage von 2019 (!!) zu verhandeln. Ganz so als ob es sich um eine Eilklage der Rundfunkanstalten von Ende 2020 handeln würde…


DAS Alles ist in Deinem Schreiben enthalten. Wenn Du eine “bessere” Vorlage im Internet findest - lass es mich wissen.

DEIN Geld für SO ein Einschreiben/Rückschein ist eine gute weil notwendige Investition - für Dein Gewissen - weil in die Zukunft unser ALLER Gesellschaft und Demokratie!

Danke dafür & Wau

Käptn Welpe

PS: Du hast bereits “Deinem” Intendanten Deine Gewissensnot mitgeteilt - bist Dir aber “nicht ganz” sicher ob dieser fairerweise das BVerfG und seinen Rundfunkrat in Kenntnis gesetzt hat? Dann halt sichergehen… Viel hilft viel!