Die Verdorbenheit des BVerfG - bald amtlich.

Oder - kann vorbildlich gelebtes Staatsbürgertum das BVerfG 'beleidigen'?

Ich StaatsBÜRGER. Du StaatsDIENER. RANGfolge geklärt.Ist das mal DIE Sprache die man am BVerfG versteht? Wird das BVerfG Käptn Welpe anzeigen? Damit das Justizministerium bei 5c Verstand dann die Staatsanwaltschaft anweist da nichts zu machen? Kommt es gar zum Verfahren - durch alle Instanzen dann bis zum BVerfG selbst? Oder nimmts man schweigend hin - weil man ja weis das “getroffene Hunde bellen”?

Noch spannender: werden Richter am BVerfG Strafanzeige wegen KÖRPERVERLETZUNG gegen die INTENDANTEN des öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen?

Oder: die bis zu 75.960fache unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge bis Mord zur Anzeige bringen, damit ermittelt und aufgeklärt wird - der #Coronacaust ??

WENN NICHT: dann feiert die VERDORBENHEIT am BVerfG fröhliche Umstände…

Was Sache ist - Wir werden es nun alle bewiesen bekommen. Vom BVerfG selbst!


Via E-Mail bverfg@bundesverfassungsgericht.de am 19.2.2022 13:12, Einschreiben (notwendig damit Antrag wirksam wird) abgeschickt 5.3.2022, Rückschein austehend, laut DHL-Auskunft wurde zugestellt (Stand 9.3.2022)
Korrektur-Mail siehe Unten.

An alle Richter und Richterinnen des BVerfG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis das:

  • ich aus Gewissensnot den Rundfunkbeitrag verweigere
  • “mein” Intendant des Hessischen Rundfunk weder meine Gewissensnot prüfen lässt noch mich direkt befreit
  • mein Konto gepfändet wurde obwohl ich die Beamten der Kreiskasse darauf hingewiesen habe das diese meine Rechte nach Artikel 1 GG schützen müssen
  • aufgrund dieser Kontopfändung ich einem quasi Berufsverbot unterliege
  • der Intendant wiederholt versucht mich zu einer Vermögensauskunft zu zwingen und somit mein Gewissen zu brechen, weil bei Nicht-Erscheinen ja Erzwingungshaft droht
  • diese Maßnahmen Auswirkungen auf meine Persönlichkeit haben, somit das Vorgehen des Intendanten als auch der amtshilfeausführenden Beamten Körperverletzung darstellt
  • angesichts dauerhafter systematischer Missachtung von Artikel 1 GG ein Gefühl von “nicht mein Staat” eintritt

Nicht nur aufgrund der Tatsache das dem BVerfG seit dem 12.3.2019 eine Klage von Olaf Kretschmann über Gewissensnot bzgl. des Rundfunkbeitrag vorliegt, stelle ich hiermit

Antrag auf die Beantwortung folgender drei Fragekomplexe:

  • sind dem BVerfG andere Fälle bekannt wo die Nicht-Befreiung ähnliche Auswirkungen hat? Wenn ja, wie viele und seit wann? Wenn keine bekannt sind, was hat das BVerfG wann unternommen um diese zu ermitteln?

  • ist dem BVerfG in den Sinn gekommen das die Nicht-Befreiung aus Gewissensnot solche Auswirkungen haben kann? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

  • sind Personen im BVerfG (Richter, Beamte, Angestellte etc.) rechtlich verpflichtet in meinem Fall sowie anderen bekannter oder unbekannter Anzahl Strafanzeige wg. Körperverletzung gegen den HR Intendanten bzw. die Intendanten zu stellen? Wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht oder eine solche Möglichkeit vom Gesetzgeber ausgeschlossen wird - besteht für das BVerfG eine moralische Verpflichtung und würde eine rechtliche Möglichkeit dieser nachzukommen befürworten?

Begründung & Hintergrund:

Für die mitlesende Mitbürger - dem BVerfG muss es ja hoffentlich nicht erklärt werden: das Verhalten der Intendanten ist grob grundgesetzwidrig:

  • bei Antrag auf Befreiung aus Gewissensnot lassen die Intendanten diese weder prüfen noch befreien direkt
  • Gewissensnot kann die Persönlichkeit eines Menschen verändern
  • eine Persönlichkeitsveränderung kann zu Arbeitsunfähigkeit führen
  • Arbeitsunfähigkeit kann zum Bezug von Sozialhilfen führen
  • bei Bezug von Sozialhilfen müssen die Intendanten auf Antrag befreien

Selbst für den Fall das die Intendanten unfähig sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag eine Grundlage zur Befreiung aus Gewissensnot zu finden - weil das Wort “Gewissensnot” ja nicht vorkommt - so MÜSSEN diese dennoch nach Artikel 1 GG die Rechte des Beitragspflichtigen gegen die vorgeblichen Ansprüche der eigenen Landesrundfunkanstalt schützen!

Denn auch die Intendanten fallen unter “aller staatlichen Gewalt” - sonst könnten sie keine Amtshilfeersuchen an andere Behörden stellen. Ein Recht was nur Behörden zusteht.

Dieses erbärmliche menschenverachtende Verhalten wird von jenen Richtern übertroffen die den klagenden Beitragszahler das Recht auf Gewissen absprechen.

Und den amtshilfeausführenden Beamten die auf die Gewissensnot hingewiesen wurden sowie Ihre Pflicht gemäß Artikel 1 GG zu handeln, dieser bewusst nicht nachkommen: die Rechte des Bürger gegen den Staat zu schützen - nur deshalb sind Beamten unkündbar…

Die Rolle des BVerfG?

Tatsächlichen waren Sie sich nicht zu blöde dafür die Klage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bzgl. einer minimalen Erhöhung des Rundfunkbeitrages zu verhandeln - womit das Recht der Parlamente außer Kraft gesetzt wurde diese zu beschließen und somit letztendlich auch das Recht der Bürger auf diese Einfluss nehmen zu können.

Aber die bereits VORHER vorliegende Klage über Gewissensnot deren einzig möglicher Ausgang - siehe oben - mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer kompletten neu-Berechnung bis neu-Finanzierung des Rundfunkbeitrags führt - DIE lassen Sie liegen?

Und decken somit das grundgesetzwidrige Treiben der freidrehenden Intendanten!

Wie verdorben ist DAS denn?

Sind Sie noch auf oder bereits schon unter dem Niveau der “Mitte der Gesellschaft”? Aus der entspringen ja auch jene Rundfunkratsmitglieder die dem WDR Intendanten glatt mal einen Persilschein ausstellten: der “allgemeine Gesetzgeber” ist dafür verantwortlich wenn Amtshilfe zur Vermögensauskunft und Erzwingungshaft angefordert wird

Ja - richtig gelesen - Deutschland 2020: Leugnen DER zentralen Lehre aus dem Dritten Reich. Durch eine bundesdeutsche Behörde, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk!

Hauptsache man schützt sich selbst und vor allem das “heilige Programm” wo der Intendant der sich sonst schon so toll an Gesetze hält nun vollkommen freie Hand hat, damit das gesendet wird wofür das deutsche Volk teuer bezahlt: Gehirnwäsche und Kriegspropaganda. Letzteres zur Abwechslung jetzt mal direkt gegen das eigene Volk.

Da ist es konsequent das man den Intendanten nicht den “Dolch in den Rücken stösst” (aka Abberufen, gabs das schon mal?) wenn es “nur” um die gnadenlose Durchsetzung der Beitragspflicht geht - wo kämen wir denn sonst auch hin?

Eventuell zu dem was Ihnen vom BVerfG offensichtlich nicht aufgefallen ist: das der Rundfunk endlich mal seiner WICHTIGSTEN gesetzlichen Verpflichtung nachkommt - die freiheitlich demokratische Grundordnung zu vermitteln!

Am Anfang steht dort die Grundvoraussetzung für diese: Artikel 1 GG. Beamte schützen die Rechte des Bürgers GEGEN den Staat. Die folgen dann ja auch gleich.

Zum sprichwörtlichen Ende das wenn Artikel 1 nicht mehr gegeben ist: Artikel 20 GG. Ziviler Widerstand. Effektiv in der Gruppe. Gemeinsam als das Volk.

Funktioniert beides ganz hervorragend. Im Großen - wie in den letzten zwei Jahren zu bestaunen - als auch im Kleinen, Speziellem: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung selbst.

Da haben Sie ja “die Richtigen” mit Beitragserhöhung für jahrzehntelanges Totalversagen - bestenfalls, eigentlich wären mal Ermittlungen bzgl. Verrat am deutschen Volk angesagt - belohnt.

Gut - der Staat machts ja auch nicht: das Vermitteln von Artikel 1 und 20 GG. So ab der Schule - wo kämen wir denn sonst auch hin?

Etwa das endlich mal derjenige der Souverän sein kann der als einziger vom Grundgesetz benannt wird: das Volk!

Vollendete Verdorbenheit - wenn das obige bezüglich der Legislative nicht reicht: wessen geistes Kind die mittlerweile ist sieht man natürlich auch am Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Das es da beim Beitragspflichtigen Gewissensnot geben könnte? Ist schon irgendwie logisch das es diese für jene die illegale Angriffskriege beschließen nicht wirklich geben kann. Denn sonst wäre ja aufgefallen das das im Staatsvertrag festgelegte Verfahren zur Befreiung einen Fehler enthält: die Befreiung gilt erst ab Antragsdatum - falls stattgegeben.

Damit Sie jetzt nicht lange raten müssen: wird aus Gewissensnot befreit, dann verfallen natürlich auch alle “Altschulden”, somit auch die VOR dem Antragsdatum. Deren Begleichung wäre sonst ja eine NEUE Finanzierung die mit der Gewissensnot nicht vereinbar ist. “Logik” und so…

Wirklich spannend wird es bezüglich in der Verhandlung von Olaf Kretschmanns Klage - ich nehme mal an diese findet statt nachdem die Rundfunkfinanzierung geändert wurde, was aber den derzeitigen Sandkastenpolitikern durch die AfD verwehrt wird weil diese ja genau das fordert - ob die Intendanten argumentieren, dass sie aufgrund des oben genannten Fehlers annehmen mussten der Gesetzgeber wollte implizit keine Befreiung aus Gewissensnot und sie sich sogar durch den “allgemeinen Gesetzgeber” gezwungen sahen Artikel 1 GG zu missachten. Aber die Zeiten wo solche Logik “Freispruch” war sind ja hoffentlich vorbei.

Versuchen kann man es bestimmt trotzdem mal - siehe oben WDR Rundfunkrat. Der WDR Intendant hat sich meines Wissens bis heute daran nicht gestört. Oder wie “mein” HR Intendant wenn dieser - die hoffentlich exklusive - Rechtsauffassung vertritt Gewissensnot könnte bzgl. Rundfunkfinanzierung gar nicht existieren und diese prüfen geht mal grundsätzlich nicht…

Und wessen geistes Kind sind Sie - das BVerfG?

Ich bin mal so frei Ihr BVerfG Web-Formular - worüber Ihnen dieser Text dank 3000 Zeichen Diskriminierung vorab nicht übermittelt konnte - zu zitieren:

Für die Kommunikation mit Ihnen wünschen wir uns ein respektvolles Miteinander. Deshalb weisen wir darauf hin, dass Kontaktaufnahmen, die Beleidigungen, eine vulgäre Wortwahl oder menschenverachtende Aussagen enthalten, nicht beantwortet werden.

wünschen”? Echt jetzt? Sie VERLANGEN es! Sonst gibts ja keine Antwort.

Zudem darf der Bürger raten wie man Sie denn überhaupt beleidigen kann. Oder welche Worte für Sie nicht vulgär sind weil von ihnen selbst benutzt? Hint: Internet - Links - Beispiele.

Um jetzt mal was Grundsätzliches auf gut Deutsch zu klären:

Ich StaatsBÜRGER. Du StaatsDIENER. RANGfolge geklärt.
Respekt was? Versteht sogar wo Grundgesetz heisser Scheiss!

Meldet sich das Ego? Sollten die Schulen mal endlich “Behördenanschreiben” vermitteln?

Sie glaubten ernsthaft Sie könnten über meine Sprache mein Denken beeinflussen? NICHT MIT MIR!

Und - Einzelfallprüfung? Muss man das wirklich?

So für den Fall das jemand wie ich klagen würde, könnte es sein das Sie selbst dem BVerfG damit sowas wie “Befangenheit” bescheinigen? Da von einer Minderheitenmeinung noch nicht einmal ein klitzekleiner Link vorhanden ist - gleich auch noch allen BVerfG Richtern.

Schon mal über einen freiwilligen Rücktritt nachgedacht? Und sei es nur um dem deutschen Volk weitere Schande zu ersparen?

Apropos “Gewissennot” und “Schande”: via Grundgesetzänderung in Sachen Kriegsdienstverweigerung vom Gesetzgeber bescheinigt zu bekommen zu dumm zu sein dieses Recht selbst herleiten zu können - wie fühlt sich das als Mitglied der Richterkaste denn so an?

Sie haben Recht - auch dem deutschen Volk wurde damit bescheinigt zu blöde dafür zu sein. Aber ich gehe wohl richtig in der Annahme das Sie das Gefühl durch Exekutive und Legislative von Oben herab als Kleinkind behandelt zu werden schon lange nicht mehr erleben mussten…

Zum Glück wird dem deutschen Volk diesmal die Schande einer Grundgesetzänderung erspart bleiben - der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wird dann so geändert das Ihre Richterkaste nicht am herleiten scheitert! Das dies bis jetzt der Fall war - sonst wäre ja wohl die Klage von Olaf Kretschmann beim BVerfG gar nicht möglich gewesen.

Übrigens - das Wort “Verdorben” ist weder Zufall noch mir fällt ein Besseres ein. Geradezu juristische Poesie - zumindest der Wortwahl nach - in der Tradition derjenigen die das edelste und wertvollste der Bundesrepublik Deutschland geschaffen haben: unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Wenn Sie zu der Generation von Juristen die diese geschaffen haben aufblicken: geht das noch so oder darf ich ihnen ein Fernrohr empfehlen?

Eine größere Beleidung, üble Nachrede etc. (bin ja kein Jurist, denken Sie sich was aus) als dem BVerfG Verdorbenheit zu bescheinigen, gibt es das? Wenn ja, bitte teilen Sie mir dies und meinen mitlesenden Mitbürgern mit. Angesichts meiner Tatsachenbehauptung die wie dieser Text auf meiner Webseite veröffentlicht ist [1] steht es Ihnen frei Anzeige zu stellen.

Meine Verteidigung und Beweisführung dann? Dieser Text und ihr Verhalten.

BTW: was meint das BVerfG - darf ich mich DANN “wie Sophie fühlen”? Sie wissen ja - deutsches Volk und amtlich

Auf meiner Webseite finden Sie auch einen Blogpost zu dem was man nur als Coronacaust bezeichnen kann: “Bis zu 75.690 unnötige Corona-Tote - in Deutschland. Unfähigkeit, unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord?”. Verdorbenheit fordert ganz offensichtlich ihren Tribut. Da gilt leider auch: deutsche Staatsanwaltschaft? Weisungsgebunden…

So schließe ich denn mit meinem Lieblingsmotto zu dem Thema um das es die ganze Zeit geht - Artikel 1 GG - von dem ich überzeugt bin das Sie es auch so gut finden das es das BVerfG übernehmen wird - ein Versuch kann ja nicht schaden:

Erst wenn der letzte Beamte das Grundgesetz lebt, lebt das Grundgesetz.

Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland

web: https://allein-unter-welpen.de

PS: wenn das BVerfG mich anzeigt - könnte ein Verfahren dann bis zum BVerfG gehen? So nach dem Motto: (Neben-) Kläger und Richter gleichzeitig, wenns jemand kann dann das BVerfG! Oder sehen Sie da ein “kleines Problem”, somit gehören “unnette” Kontaktaufnahmen zur “Jobbeschreibung” und Ihre Webseite müsste geändert werden weil sie halt grundsätzlich standesgemäß antworten werden?

PPS: falls das BVerfG den Bürgern überraschenderweise mitteilen wollte das nun gemäß dem eigenen KPD-Verbotsurteil Ziviler Widerstand angesagt ist - dann wäre es wenig überraschend wenn die “Qualitätsmedien” dies in ihrer Berichterstattung über Ihr Rundfunkbeitragserhöhungsurteil “vergessen” haben zu erwähnen… Für diesen Fall: Entschuldigung und bestätigen Sie mir bitte bitte diesen genialen Masterplan zur Rettung der deutschen Demokratie. Ich veröffentliche einen solchen “Knaller” sofort…

[1] https://allein-unter-welpen.de/post/2022-02-17-903000000eur-vs-gewissensnot/ sowie https://allein-unter-welpen.de/post/2022-02-18-gewissensnot-beim-bverfg/


Via E-Mail bverfg@bundesverfassungsgericht.de am 19.2.2022 17:26

An alle Richter und Richterinnen des BVerfG (2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine kleine aber nicht unwesentlich Korrektur zu meiner vorhergehenden Mail:

wo vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag die Rede ist müsste es korrekt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heißen.

Ich hoffe das wird dem Verständnis des Inhalt nicht im Wege stehen. In der Briefform werde ich das korrigieren.

Danke für Ihr Verständnis und Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe

Voglersheck 15
35753 Greifenstein
Bundesrepublik Deutschland

web: https://allein-unter-welpen.de