“Mein” Sachbearbeiter in der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises hat mir via e-Mail heute kurz und knapp mitgeteilt:
hiermit heben wir den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft am Donnerstag, den 08.12.2016 auf und betrachten Ihren Widerspruch vom 04.12.2016 damit als gegenstandslos.
Natürlich hat der Hessische Rundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) da entsprechende Weisung gegeben.
Fragt sich nur: Warum?
Wurde mein Widerspruch vom 4.12.2016 an den HR weitergeleitet? Auf jeden Fall hat dies zur Folge, dass der Fachdienst Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde des LDK nun die Ordentlichkeit des Verwaltungsverfahrens im HR gar nicht mehr anzweifeln muss.
Liegt es an meinem Anträgen an den HR zur Befreiung aus Gewissensnot? Aber denen wurde ja nicht stattgegeben.
Hat der HR “erahnt” das ich an dem Termin “nicht teilgenommen” hätte und somit dann “Haft zur Erzwingung der Abgabe” nach § 27 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) Absatz 7 der nächste Schritt des HR hätte darstellen müssen?
Das der HR einen zweiten Fall Sieglinde Baumert vermeiden will – bestimmt. Zumal in meinem Fall es eine Gewissensbrechungshaft gewesen wäre: der HR wusste ja warum ich diesen nicht mitfinanzieren kann.
Vielleicht ist schlichtweg beim HR angekommen das eine “Erzwingungshaft” nicht wirklich § 70 HessVwVG – Verhältnismässigkeit entspricht:
1 Die Auswahl und die Anwendung der Zwangsmittel müssen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen. 2 Das Zwangsmittel ist so zu bestimmen, dass der Pflichtige und die Allgemeinheit nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Das ich “beeinträchtigt” werde – ja sicher. Aber auch die Allgemeinheit: die Öffentlichkeit fragt sich – trotz der ganzen Pro-Haushaltsabgaben-Propaganda – ob eine Haft da überhaupt angebracht ist. Wenn nicht auch, ob die Haushaltsabgabe in dieser Form überhaupt angebracht ist.
So sehr mich auch Aufhebung des Termins beruhigt, es ärgert mich auch.
Der HR nimmt mir die Möglichkeit mit wenig Aufwand viel Öffentlichkeit für die Gewissensnot-Problematik bezüglich der ÖR-Finanzierung zu schaffen: sachbezogene Diskussionen verlaufen ganz anders wenn man solche an einer Person “festmachen” kann.
Ich weiss das und der HR weiss das auch.