Vor über 5 Jahren habe ich auf dieser Webseite begonnen meine Abenteuer mit dem Intendanten des HR sowie der amtshilfeausführenden Kreiskasse LDK zu dokumentieren: wie ich nicht ein Gedanken-KZ finanzieren werde. Was mit der grundsätzlichen Entscheidung begann nicht gegen den HR durch alle Verwaltungsgerichtsinstanzen zu klagen da dort Dummdreistigkeit der Öffentlich-Rechtlichen fast immer gewinnt, blieb eigentlich nur übrig den Staat für mich arbeiten zu lassen: Artikel 1 GG eben.
Zugegeben - der hat meine Rechte erschreckend schlecht gegen “aller staatlicher Gewalt” geschützt.
Ich habe den “Offener Brief zur WDR Rundfunkratssitzung am 29.6.2021” einfach mal am 28.6.2021 sowohl “meiner” Kreiskasse LDK als auch dessen Dienstherrn dem Landrat des LDK zugemailt. Damit es nicht ganz so verwirrend ist mit dem Betreff: “An Kreiskasse LDK: …“.
Das Sekretariat des Landrates hat den Eingang relativ schnell bestätigt, genauso wie ich es erwartet habe.
Somit ist von folgendem auszugehen: Aufgrund des Betreffs der von der Kreiskasse spricht, dem Inhalt der von Befreiung bei Gewissensnot von dem Rundfunkbeitrag handelt sowie dem Absender aus dem eigenen Kreis - da sollte der Verdacht naheliegen das es da einen Zusammenhang gibt. Ein Besuch meiner Webseite oder ein Anruf bei der Kreiskasse sollte schnell geklärt haben das seit Jahren eine Kontopfändung seitens des HR vorliegt weil dieser meine Gewissensnot weder prüfen noch anerkennen will.
Nun kommt das Tragische im Rechtswesen zu tragen: eine widerrechtlich willkürlich durchgeführte Maßnahme kann man nicht genauso widerrechtlich willkürlich “heilen”, d.h. ungeschehen machen. Das muß ordentlich begründet werden…
Besonders problematisch: da die Maßnahme nach dem Verwaltungsverfahrensrecht ja verhältnismäßig sein muss, wurde diese darauf ja vorher geprüft. Wenn also durch die Maßnahme dann genau das eingetreten ist von dem man ausgehen musste, kann keine neue Unverhältnismäßigkeit vorliegen.
Auf gut Deutsch: wenn nicht den Beamten der Kreiskasse so müsste doch dem Landrat klar sein das die Kontopfändung nie hätte stattfinden dürfen und so schnell wie möglich aufgehoben werden muss. Nur wie begründen?
meine Fähigkeiten meinen Beruf auszuüben sind genauso eingeschränkt worden wie zu erwarten war. Somit auch die Geldeinnahmen, Gesundheit etc. - sehr sehr unschön - aber keine neue Unverhältnismäßigkeit.
die Kosten der Kontopfändung trage seit Jahren ich mit dem Pfändungsschutzkontogebühren. Nichts neues.
das Ansehen des LDK: nach über fünf Jahren auf dieser Webseite liest evtl. nun Gott und die Welt mit. Aber einen noch größeren Imageschade für den LDK nach dem 28.6.2021 zu begründen - das bräuchte schon ordentlich Zeit falls es überhaupt möglich ist.
Somit bleibt eigentlich nur noch übrig: kann die Maßnahme überhaupt zum Erfolg führen? Und da sage ich:
Wenn ich nicht will das der HR Geld von mir bekommt, dann gibts auch Keins - zum verrecken nicht. Niemals. Und wenn ich dabei Fehler mache, dann lerne ich aus denen.
Anscheinend hofft man wohl zumindest auf der Seite des HR Intendanten auf einen spontanen Anfall von Gewissensverlust oder unverzeihlich großer Dummheit. Niemals!
Aufgrund der nackten Zahlen würde die Kreiskasse LDK feststellen das ich wohl relativ wenig Fehler gemacht habe: die Kontopfändung kann erwiesenermaßen nicht mehr zum Erfolg führen und ist unverhältnismäßig. Neu wäre also: ich habe nach fünf Jahren nun endlich offiziell Gewissensnot.
Wäre ein ziemlich guter und einfacher Grund die Kontopfändung aufzuheben wenn nicht dann damit genau das seitens der Behörden ermöglicht würde was ich im Offenen Brief angekündigt habe: das eben jeder aus Gewissensnot die Befreiung beantragen und keinem dabei das Konto überhaupt gepfändet werden kann. Ganz im Gegenteil: eine bestehende Pfändung müsste aufgehoben werden…
Vielleicht ist die Kreiskasse LDK schon auf die Idee gekommen den kompletten Verwaltungsakt auf Seiten des HR einsehen zu wollen - d.h. die Korrespondenz zwischen mir und dem HR Intendanten vom eigenen Hausjuristen bewerten zu lassen. Aber auch hier gilt: wenn da Verfahrensfehler waren darf aus diesen wiederum nicht Gewissensnot “entstehen”. Denn genau das würde wohl den Dienstherrn des Landrates nicht so wirklich glücklich machen…
Interessant das bei Artikel 1 GG Ursachen sich die Probleme ähneln - auch hier ist die Frage: wer wird “geopfert”?
Natürlich sind die amtshilfeausführenden Beamten erstmal verantwortlich - aber: da sie ja genauso wenig wie jeder Andere in der Schule das mit Artikel 1 GG verteidigen gelernt haben, wäre da nicht der Dienstherr dafür verantwortlich gewesen? Und welcher dann eigentlich - wenn das in allen Landkreisen Hessens so ist, dann ist es der Landesinnenminister (Vermutung) - wenn es in allen Bundesländern, dann wäre es wohl am Ende der Bundespräsident!
Ups.
Ja - der aktuelle Bundespräsident geht wohl davon aus das Beamte genauso Artikel 1 GG verteidigen wie der Rest der Bürger eben Zivilen Widerstand leisten wird: wie, wo, wenn von Oben angesagt!
Dabei müssten beide “Brandschutzmauern” gegen den Faschismus bereits ab der Schule vermittelt werden und dieses danach durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin geschehen…
Traurig: das mit den Schulen wird sich wohl erst ändern wenn vorher der öffentlich-rechtliche Rundfunk geändert wurde.
Insofern - egal wie diese Reise nun wann ausgeht, es bleibt noch viel zu tun. Mit ein bisschen Glück dann nicht mehr Allein unter Welpen sondern als Käptn Welpe - Welpe unter Welpen…
Gute Unterhaltung? Aber sowas von dähmlich? Gibts mir: Sophie is here!