Ladung zur Vermögensauskunft - Die Zweite

Jetzt gehts los! Jetzt gehts los...

Da kann man mit den Jahren schon depressiv werden - der HR-Intendant bescheided nicht über Gewissensnot, Beamte verteidigen nicht die Rechte des Bürgers gegen den Intendanten, Rundfunkräte und deren entsendungsberechtige Organisationen verstecken sich - sogar nachdem absurd grundgesetzwidrige Aussagen veröffentlicht und dann wieder gelöscht werden.

Ein Elend auf allen Ebenen - da ist die Corona-“Pandemie” genauso folgerichtig wie sich irgendwie als Sophie zu fühlen…

Und siehe da - ein Wunder! Die Kreiskasse LDK hat einen Termin für mich, zur Abgabe der Vermögensauskunft (Seite 1,2,3). Wieder mal.

Mehr Aufforderung zum Handeln kann man sich ja wirklich nicht wünschen. Hier meine E-Mail an meinen neuen Sachbearbeiter:

Nachtrag - statt “Landtag NRW” “Landtag WDR” - wie konnte mir das bloss passieren?

via E-Mail am 21.9.2021 an timo.geigl@lahn-dill-kreis.de landrat@lahn-dill-kreis.de

Fragen, An- und Aufforderungen zum Schreiben mit Aktenz.12.1-2020 / 10647 vom 15.9.2021

Hallo Herr Geigl,

bewusst kein „sehr geehrter“ – warum wird gleich ersichtlich.

Zuerst einmal: bitte bestätigen Sie mir den Empfang dieser Mail indem Sie mir den Text komplett zurückschicken und/oder die Fragen beantworten.

Dann – ich hoffe doch „mein“ – nun ehemaliger? – Sachbearbeiter Herr Schulz ist wohlauf. Man hat ihn doch nicht etwa „wegbefördert“ - z.B. zum Beauftragten für die Einhaltung des Grundgesetzes? Das wäre ja wirklich schade…

Nun zu Ihrem – ich nenne es mal neutral – „Schreiben“.

Eigeninitiative der Ihrer Kreiskasse – laut WDR Verwaltungsdirektorin kann sowas ja passieren - oder wieder mal so eine exklusive Rechtsauslegung des HR-Intendanten?

Falls es sich um Amtshilfe handelt – die Letzte war ja auch so extrem grundgesetztreu und erfolgreich – bitte schicken Sie mir deren Anforderung zu (via E-Mail reicht). Die Information ob es Amtshilfe war oder nicht benötige ich umgehend um zeitnah und korrekt den HR-Intendanten, Dienstaufsicht und Rundfunkrat etc. anzuschreiben.

Da erstmal für Sie die Unschuldsvermutung gilt – nehme ich mal an Sie NICHT meine Akte eingesehen haben obwohl Sie doch nach dem Verwaltungsverfahrensrecht prüfen müssten ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Corona-Zeit etc. – verstehe ich schon.

Aber nun nehmen Sie mal meine Akte zur Hand/rufen diese auf und beantworten Sie mir zwei Fragen:

Wie nun leicht zu erraten verweigere ich den Rundfunkbeitrag aus Gewissensnot – ein Recht was mir laut Artikel 1 GG doch wohl zusteht.

Allerdings hat der Gesetzgeber schon im Fall des Wehrdienstes festgestellt das mit einer Herleitung der daraus entstehenden Rechte und Pflichten für Beamte diese und sogar Juristen unter diesen leicht überfordert sein können, weswegen ja dann das Grundgesetz geändert wurde.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nur um „sicher zu gehen“ – das heißt für Sie das Sie als „staatliche Gewalt“ meine Rechte GEGEN den HR-Intendanten verteidigen MÜSSEN.

Unser Aller Grundgesetz gibt ihnen sogar explizit das Recht gesetzeswidrige Anordnungen, Befehle und auch Amtshilfeersuchen zu verweigern – nur deswegen sind Sie als Beamter unkündbar, es darf ihnen auch kein Nachteil daraus entstehen.

Was Sie nun damit machen – z.B. einen anderen Sachbearbeiter „auszugucken“ - bleibt natürlich Ihnen überlassen.

Im Gegensatz zum HR-Intendanten der doch glatt der wahnsinnig exklusiven Rechtsauffassung fröhnt das man Gewissensnot nicht prüfen kann und (evtl. weil – aber das wäre dann sogar Logik) Gewissensnot in Sachen HR-Finanzierung mal so überhaupt nicht existieren kann (das Gegenteil ist auf meiner Webseite dokumentiert) – haften Beamte aber persönlich. Im HR gibt es praktischerweise Keine, wegen Staatsferne aus der man dort dann anscheinend ein Recht auf Grundgesetzferne herleitet.

Apropos HR-Intendant – schicken Sie mir eine Kopie ALLER Kommunikation (inkl. Telefonatnotizen falls vorhanden) zwischen der Kreiskasse LDK und dem HR die meinen Fall betrifft.

Besonders interessiert mich die Argumentation des HR Intendanten gegenüber Ihrer Behörde das die angeforderte Amtshilfe zur Kontopfändung trotz meiner Gewissensnot rechtmäßig ist, wie mir von der Kreiskasse LDK via E-Mail mitgeteilt wurde. Weil Sie ja nicht von sich aus diese Angaben prüfen müssen habe ich daraufhin mitgeteilt das man Gebühren-„Junkies“ nicht blind vertrauen sollte ( https://allein-unter-welpen.de/post/2015-10-20-email-ldk/ ) weil diese Ihnen irgendwas bescheinigen werden um an Ihren Stoff zu kommen.

An den Landrat: falls eine Kommunikation zwischen Landrat und HR stattgefunden hat, Aufforderung gilt auch für Sie.

Falls diese Aufforderungen nicht „so“ per E-Mail möglich sind, teilen Sie und ggf. der Landrat bitte mit ob ich diese nach einem Einschreiben erfüllt werden oder ich sogar einen Gerichtsbeschluss benötige.

Teilen Sie mir möglichst schnell mit ob Sie von sich aus die Maßnahmen beenden oder ich Widerspruch (inkl. Aufforderung die Kontopfändung aufzuheben) hierzu einlegen muss.

Bis dahin noch etwas zum Nachdenken – ist es mit Artikel 1 GG vereinbar das

  • der HR Intendant weder sofort bei Gewissensnot befreit noch diese via Amtshilfe prüfen lässt
  • ein Mensch durch Gewissensnot einer Persönlichkeitsveränderung unterliegen kann
  • eine solche Persönlichkeitsveränderung zur Arbeitsunfähigkeit führen kann
  • Arbeitsunfähigkeit zum Bezug von Sozialhilfe etc. führen werden kann
  • bei Bezug von Sozialhilfen der HR-Intendant auf Antrag laut Gesetz vom Rundfunkbeitrag befreien MUSS

Falls Sie sich oder Ihr Hausjurist diese Frage nicht beantworten können – trösten Sie sich, Sie sind in „bester Gesellschaft“ mit dem WDR Intendanten, den WDR Rundfunkratsmitgliedern sowie deren entsendungsbeauftragten Organisationen (inkl. Landtag WDR und dessen Fraktionen), ZDF Intendanten sowie ZDF Fernsehratsvorsitzende. Ich vermute mal die haben Alle zu viel öffentlich-rechtliches Programm genossen…

Für diese recht rechtsstutzigen Damen und Herren wird wohl der Gesetzgeber nach der Verhandlung der Klage von Olaf Kretschmann durch das Bundesverfassungsgericht dann Gewissensnot explizit im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angeben. „Herleiten“ und so, aber zumindest bliebe dem deutschen Volk eine weitere Schande des von „Volksvertretern“ vermuteten „zu-dumm-zum-Herleiten-Seins“ durch eine weitere Grundgesetzänderung erspart.

Überhaupt rätseln wahrscheinlich bis heute die ÖR-Intendanten warum diese Klage - die das Potential hat die Höhe des Rundfunkbeitrages zu beeinflussen - noch nicht abgewiesen wurde weil doch Ihre Jahre später eingereichte Klage wg. Rundfunkbeitragserhöhung sofort verhandelt wurde. Aber evtl. ist auch das einfach nur zu viel an Logik für Bundesverfassungsrichter wenn diese zu viel öffentlich-rechtliches Programm genossen haben…

Auf jeden Fall kann es nicht sein das den Bundesverfassungsrichtern das Leiden der Menschen bis zu Ihrem Urteil egal ist, somit ist anzunehmen das Diese sich wohl auf die Beamten wie Sie verlassen bis dahin das Richtige zu tun.

Wie dem auch sei – meine Gedanken wie die Kreiskasse LDK und der Landrat nach meiner Mail vom 28.6.2021 hätten handeln sollen finden Sie unter „Der Lahn-Dill-Kreis schliesst sich“ ( https://allein-unter-welpen.de/post/2021-06-29-der-ldk-schliest-sich/ ). Was genau geschehen ist wird dann wohl ggf. der Kreistag herausfinden, hoffentlich auch unter Beteiligung der DIE LINKE die auf Facebook meinen Kommentar zu meinem Fall gelöscht hat ( https://allein-unter-welpen.de/post/2021-07-07-dielinke-ldk-fb-kommentar-weg/ )…

Die Recherche sollte eigentlich unter Arbeitszeit fallen – ist aber auch privat hoffentlich unterhaltsam und lehrreich. Meine Empfehlungen:

Ich wünsche viel Vergnügen und verbleibe in Erwartung Ihrer Antwort mit einem aufmunterndem

Wau

Michael Keller
aka Käptn Welpe (demnächst hoffentlich „offiziell“ via Künstlername)

Voglersheck 15
35753 Greifenstein

PS: falls Ihnen bekannt war das ich aus Gewissensnot den Rundfunkbeitrag verweigere, dann wäre wohl Ihre „Zahlungsaufforderung mit Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft“ schlichtweg eine bewusste Nötigung Ihrerseits. Dem hoffentlich aufmerksam mitlesenden Dienstherrn in Form des Landrates sollte das zu denken geben – insbesondere da dieser verpflichtet ist seine Beamten zu schützen. Erstrecht vor dem HR-Intendanten.

PPS: der Landrat möge doch auch bitte den Eingang dieser Mail bestätigen.