Wenn Käptn Welpe schon Geld für Einschreiben/Rückschein ausgibt, dann gleich mal “Alles” abfragen was in Bezug auf die Corona-Pandemie geklärt werden muss…
Was wusste die internationale Forschergemeinde, zur der auch das Bundesministerium für Verteidigung gehört, eigentlich wann? Die ist ja “vernetzt” - nicht nur via Internet, sondern auch durch persönliche Kontakte auf Kongressen etc. .
Wenn in einer Pandemie zu Solcher geforscht wird - z.B. von der SCHWEIZER ARMEE - dann hält die das geheim bis alle anderen Armeen es im Monatsabo eines Wissenschaftsmagazin nachlesen können? “Irgendwann mal”?
Wer sowas glaubt, der glaubt auch das Kühle lila sind…
Noch ein “kleines Gedankenkriegsspiel” an der biologischen Waffenfront: was würde eigentlich passieren wenn im Ernstfall an der Front eine “seltsame” neue Krankheit ein paar Soldaten befällt?
Ich hoffe doch - dann geht das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr “ganz gelassen” Punkt für Punkt ein Protokoll durch, was genau für diesen Zweck geschaffen wurde. Eine Lösung zu finden, die schnell, somit kostengünstig alle Soldaten schützt.
Hätte es eine Covid-19 Front gegeben, ich wette dieses Protokoll hätte Nasenspülungen mit 1%iger Jodlösung als Lösung hervorgebracht.
Wenn nicht - DANN haben wir ein ernsthaftes Problem. So wie jetzt. Wo das Protokoll entweder versagt oder nicht befolgt wurde.
Warum jeder zu diesem Schluss aus den Fakten unten kommen muss - auch dazu in einem Anderen Post mehr. Demnächst…
Hier das Einschreiben an das BMVg. Hoffentlich auch von Nutzen für die Verteidigung jener Soldaten die sich dem “Impfsumpf” verweigert haben. Denn die Notwendigkeit für eine Zwangsimpfung - mit den Fakten unten auch nicht mehr gegeben.
via Einschreiben/Rückschein (zugestellt 29.9.2023)
Bundesministerium der Verteidigung
Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin
hiermit stelle ich Antrag auf Beantwortung folgender Fragen (gemeinsame Begründung am Ende), zum
1. | Themenbereich SARSCoV2-Forschung |
Laut Pressemitteilung vom 6. April 2020 (a) war das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München in die Untersuchung von Covid-19 Fällen aus dem Landkreis Starnberg bei München Ende Januar 2020 eingebunden. Erkenntnis war, die die Virusausscheidung im Rachen der Covid-19-Erkranten in der ersten Woche nach Beginn der Symptome sehr hoch war. | |
1.1 | Welche Rolle hatten dem BMVg unterstellte Organisationen bei der Forschung bzgl. Covid-19 in obigen Fall? Nur die Analyse von Proben oder auch die Auswertung dieser? |
1.2 | Hat das BMVg oder eine diesem unterstellte Organisation Einfluss auf die Untersuchung genommen, insbesondere hinsichtlich der Klärung der Fragestellung, wo sich SARSCoV2 zuerst im Körper vermehrt? Wenn ja, wie wann? |
Das Bundesinstitut für Risikoforschung verweist am 9. September 2020 (b) auf eine von CELL am 23. Juli 2020 veröffentliche Studie (c) demnach sich SARSCoV2-Viren insbesondere auch zuerst in den Nasenschleimhäuten vermehrt. | |
1.3 | War dem BMVg, unterstellte Organisation oder Angehörigen diese Studie (c) oder die BfR-Publikation (b) bekannt? Wenn ja, wann wodurch und wie wurde mit diesem Wissen verfahren? |
1.4 | Ist das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, eine andere Organisation im BMVg oder mit diesem zusammenarbeitenden externe Organisation angesichts des Falles von Starnberg und der damit vorhandenen Möglichkeit Kontaktpersonen "ohne Ende" von Infektionsbeginn an virologisch zu untersuchen zu einer ähnlichen Erkenntnis bzgl. der Nasenschleimhäute gelangt? Wenn ja, wann und wie wurde mit diesem Wissen verfahren? |
Für den Fall, dass dies (1.4) nicht der Fall war: | |
1.5 | Wie ist das möglich? Hat bereits angesichts dieser Inkompetenz eine interne Untersuchung stattgefunden, wurde eingeleitet oder ist geplant? Wenn stattgefunden, wann und was sind die Ergebnisse? |
Am 1. Januar 2021 wurde eine bereits am 7. September 2020 eingereichte Studie (d) bzgl. der Wirkung von desinfizierenden Nasenspülungen mit Jod von Bioresearch Commubications veröffentlicht: „Administration of 1% PVP-I as mouthwash/gargle, nasal or eye drop is simple, rapid and cost effective in reduction of mortality and morbidity by COVID-19. In this horrible situation, simple use of 1% PVP-I can change the treatment modality of COVID-19 patient and reduce the hospital as well as financial burden of the globe." | |
1.6 | War dem BMVg, unterstellte Organisation oder Angehörigen diese Studie (d) bekannt? Wenn ja, wann wodurch und wie wurde mit diesem Wissen verfahren, insbesondere in Hinsicht auf die Impfpflicht für BMVg-Angehörige? |
1.7 | Gab es beim BMVg, unterstellter Organisation oder Angehörigen bereits vorher ähnliche Überlegungen, dass SARSCoV2-Viren in den Schleimhäuten durch desinfizierende Mittel bekämpft werden könnten? Wenn ja, wann und was geschah dann? |
Für den Fall, dass es solche Überlegungen (1.7) nicht gab: | |
1.8 | Wie ist das möglich? Hat bereits angesichts dieser Inkompetenz eine interne Untersuchung stattgefunden, wurde eingeleitet oder ist geplant? Wenn stattgefunden, wann und was sind die Ergebnisse? |
Für den Fall, dass die Informationen (b,c,d) (auch teilweise) unbekannt waren: | |
1.9 | Wie ist das möglich? |
2. | Themenbereich Masken & Schutzwirkung |
2.1 | Wurde getestet ob ABC-Masken gegen SARSCoV2 schützen, oder war von einer Schutzwirkung auszugehen? |
2.2 | Gab es Bereiche innerhalb oder außerhalb der Bundeswehr (z.B. NATO) wo Bundeswehrangehörige zumindest zeitweise ABC-Masken als Schutz vor SARSCoV2 tragen mussten? Wenn Nein, warum nicht? |
Die Schweizer Armee zur Schutzwirkung von OP-Masken und Social-Distancing Ende März 2020 eine Studie (e) begonnen. "We treated more than 100 young, previously healthy, adult patients with COVID-19 at our clinic; all were treated symptomatically. No patient died, was admitted to the intensive care unit, or needed mechanical ventilation. One patient was referred to a hospital with interstitial pneumonia requiring oxygen supplementation for 4 days but recovered without obvious sequelae." "Companies 2 and 3 showed high infection rates approaching the proposed level of herd immunity of 70%. In company 1, infection occured after the implementation of SDHMs and the rate of infected individuals remained significantly lower. The epidemic might have ceased not only due to the implementation of SDHMs but also due to herd immunity since both factors effectively lower the reproductive numbers of the virus." | |
2.3 | Waren dem BMVg dieser (e) oder andere Versuche und/oder deren Ergebnisse bekannt? Wenn ja, wann und wie wurde mit dem Wissen um diese sowie deren Erkenntnissen verfahren, insbesondere in Hinsicht auf die Impfpflicht für BMVg-Angehörige? |
2.4 | Hat die Bundeswehr eigene Versuche angestellt? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? |
3. | Themenbereich monoklonale Antikörpermittel |
Am 1. Oktober 2020 wurde US-Präsident Trump mit dem monoklonalen Antiköpermittel REGN-COV2 behandelt und danach auf Anraten der Ärzte in das Walter Reed-Militärhospital verlegt. Am 7. Oktober 2020 kündigte US-Präsident Trump an das er dieses Mittel allen US-Amerikanern verfügbar machen wolle, die bestellten Dosen umsonst abgegeben und vom Militär an die Krankenhäuser geliefert werden (f). | |
3.1 | Wusste das BMVg vom monoklonalen Antikörpermittel REGN-COV2? Wenn ja, wann und wie wurde mit diesem Wissen verfahren? |
3.2 | Wusste das BMVg das das US-Militär die Distribution der monoklonalen Antikörpermittel übernehmen sollte? Hatte der Sanitätsdienst-Verbindungsoffizier im Pentagon sogar Erkenntnisse aus "erster Hand"? Wenn ja, wann? |
3.3 | Gab es Überlegungen im BMVg ähnlich dem US-Militär die Distribution von monoklonalen Antikörpermitteln zu übernehmen? Wenn ja, wann und wurde das nicht gemacht? |
Am 25. Juni 2021 schreibt die Wirtschaftswoche (g): „Es gibt erhebliche logistische Probleme, die Antikörperpräparate im ambulanten Bereich einzusetzen“, sagte Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie „stationären Therapie von Patienten mit COVID-19“, Vorstandsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf | |
3.4 | Waren dem BMVg diese Problematik bekannt? Wurde dann in Erwägung gezogen eine Amtshilfe dem BMG etc. für die Distribution der Mittel anzubieten? Wenn bekannt und nicht in Erwägung gezogen, warum nicht? |
3.5 | Wer von den deutschen Politikern und staatlichen Amtsträgern außerhalb des BMVg hat Anspruch oder würde "bei Bedarf/Anfrage" von der Bundeswehr medizinisch versorgt? |
3.6 | Hätte für diesen Personenkreis (3.5) die Möglichkeit bestanden mit monoklonalen Antikörpermitteln behandelt werden zu können: |
3.6.1 | die nicht vom BMG beschafft wurden? |
3.6.2 | zu einem Zeitpunkt als noch keine vom BMG beschafft waren? |
Wenn ja (3.6.1 und/oder 3.6.2) | |
3.7 | Welche Personen dieses Personenkreises (3.5) waren darüber (3.6) wann informiert? |
3.8 | Hat die Bundeswehr Amtshilfe geleistet für medizinische Institutionen in denen monoklonale Antikörpermittel eingesetzt wurden? Wenn ja, haben Angehörige der Bundeswehr die Anwendung dieser mitbekommen und wie wurde mit diesem Wissen verfahren? |
Von den Bundeswehrkrankenhäusern (laut Wikipedia) in Berlin, Koblenz, Hamburg, Ulm, Westerstede wird vom RKI als mit monoklonalen Antikörpermitteln behandelnd nur das Bundeswehrkrankenhaus in Berlin aufgeführt (h). | |
3.9 | Seit wann wurde im Bundeswehrkrankenhaus in Berlin mit monoklonalen Antikörpermitteln behandelt? |
3.10 | Haben außer dem Bundeswehrkrankenhaus in Berlin noch weitere Bundeswehrkrankenhäuser mit monoklonalen Antikörpermitteln behandelt? Wenn ja, welche seit wann? Wenn nicht, warum nicht? |
3.11 | Hat des Bundeswehrkrankenhaus in Berlin oder weitere behandelnde Bundeswehrkrankenhäuser die Bevölkerung aufgerufen sich rechtzeitig in Behandlung mit diesen zu begeben, insbesondere Ältere und Vorerkrankte? Wenn ja, wann wie? Wenn nicht, warum nicht? |
3.12 | Haben die behandelnden Bundeswehrkrankenhäuser oder andere im BMVg ausschließlich mit den vom BMG beschafften monoklonalen Antikörpermitteln behandelt? Wenn nein, woher stammen diese dann? |
3.13 | Gab es Absprachen mit dem BMG bzgl. der Versorgung der Bundeswehr mit monoklonalen Antikörpermitteln? Wurden Kontigente "reserviert"? Wenn ja, wann welche? Wenn nein, warum nicht? |
3.15 | Wurden alle Personen im BMVg bezüglich einer möglichen Versorgung mit monoklonalen Antikörpermitteln gleichbehandelt? Insbesondere gleich informiert, d.h. in Kenntnis gesetzt, dass es diese Behandlungsmöglichkeit gibt? |
3.16 | Gab es Dienstanweisungen etc. für die Ärzte im Dienst der Bundeswehr bezüglich monoklonaler Antikörpermittel? Wenn ja, welche wann? |
3.17 | Wie wurde wann die Existenz von monoklonalen Antikörpermitteln bzgl. dem Impfen von Soldaten in Erwägung gezogen? |
4. | Themenbereich Impfen |
4.1 | Wurden Angehörige des BMVg durch das BMVg geimpft? Wenn ja, war die Impfung durch das BMVg verpflichtend oder hätte auch durch Dritte geimpft werden können? |
Für den Fall, dass durch Dritte als auch BMVg hätte geimpft werden können: | |
4.2 | Gab es eine Empfehlung an die Angehörigen des BMVg sich durch dieses impfen zu lassen? Wenn ja, welche Begründung wurde verwendet? |
4.3 | Unterlagen die Impfstoffe, die an Angehörige des BMVg durch das BMVg verabreicht wurden, der bedingten Marktzulassung der EU? Wenn nein, welcher Zulassung dann? |
Die bedingte Marktzulassung der Impfstoffe seitens der EU hat zur Bedingung das die Pharmaunternehmen einen Mechanismus implementieren, wie die Beipackzettel dem Impfenden zur Verfügbar gemacht werden müssen (i). | |
4.4 | Wie wurde den zu Impfenden und/oder Geimpften der Beipackzettel der Impfstoffe verfügbar gemacht? Welchen Anteil daran hatten die Pharmaunternehmen, welchen das BMVg? |
Laut bedingter Marktzulassung die den "leeren" Beipackzettel ermöglichte sollte der Arzt auf Nachfrage des Patienten hinweisen, wo dieser einen solchen einsehen kann (i). | |
4.5 | Da Soldaten in einem besonderen Verhältnis zum "Impfenden" BMVg stehen, hat der Dienstherr gegenüber seinen Schutzbefohlenen dafür gesorgt, dass diese nicht nachfragen mussten, sondern vollumfänglich, somit auch über den Inhalt des Beipackzettels informiert wurden bzw. wo dieser wie von den Pharmaunternehmen oder BMVg bereitgestellt einsehbar ist? Wann ja, wie? Wenn nicht, warum nicht? |
4.6 | War das BMVg wie alle anderen impfenden Institutionen/Ärzte verpflichtet Impfnebenwirkungen an das PEI zu melden? Wenn nicht, warum nicht? |
4.7 | Gab es gesonderte Dienstanweisungen an impfendes medizinisches Personal im BMVg bezüglich der Meldung von Impfnebenwirkungen an das PEI? Wenn ja, wann welche? |
4.8 | Hat das BMVg Meldungen von Impfnebenwirkungen an das PEI seitens des Sanitätsdienstes gesammelt und ausgewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? |
4.9 | Wann lagen dem BMVg welche Erkenntnisse über Impfnebenwirkungen, auch seitens Dritter, vor? Und wie wurde mit diesen verfahren? |
Begründung:
„Wir sollten aufpassen, dass 2021 nicht das Jahr der Schuldzuweisung wird. Über Fehler und Versäumnisse reden ist wichtig. Aber ohne dass es unerbittlich wird. Ohne dass es nur noch darum geht, Schuld auf andere abzuladen“ BMG Minister Jens Spahn, zititert von der ÄrzteZeitung am 24.1.2021 (j) Was dem BMG recht ist, kann dem BMVg nur billig sein - insbesondere da dieses ja auch für den Teil der Bevölkerung zuständig ist, der im Falle eines Falles "fit" sein muss: den Soldaten. Wird nicht aufgearbeitet und gegebenfalls Strukturelle Maßnahmen getroffen sollte sich wohl die deutsche Bevölkerung besser selbst verteidigen - denn auf die Bundeswehr ist dann kein Verlaß. Ob diese sich aber weiterhin einem Parlament dienen will dessen Rolle insbesondere bzgl. monoklonaler Antikörermittel und Information der Menschen in Deutschland noch zu klären ist - muss jeder Beamte für sich entscheiden. |
Hiermit beantrage ich
das alle Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie dessen Verteidigungsausschuss über die Fragen 1 bis 4.9 UMGEHEND informiert werden, somit UNABÄNGIG von der Bescheidung der Beantwortung der Fragen. |
Begründung:
Der Behörde BMVg ist wohl genauso viel in Sachen Bescheidung und Beantwortung zu trauen wie der Behörde BMG - überhaupt nicht. Aber einem Mitglied des Bundestages werden sie antworten müssen. Diese müssen dazu nur von "ihrem Frageglück" wissen: eine "nette" Nachricht vom BMVg wird ja hoffentlich nicht übersehen... |
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
PS: | vergessen Sie nicht das Sie verbeamtet sind. Artikel 1 GG und so. Oder wie Käptn Welpe ihn “übersetzt”: Beamte schützen die Rechte des Bürgers gegen den Staat. Nur deshalb sind sie unkündbar. |
Quellen:
Hinweis in eigener Sache: Einschreiben/Rückschein kosten Geld - HR Intendant kann ja Käptn Welpes Gewissensnot nicht prüfen, Kontopfändung somit indirektes Berufsverbot. Spenden Button s.u. hilft. Danke!