Bis zu 75.690 unnötige Corona-Tote - in Deutschland

Unfähigkeit, unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder Mord?

Laut der an das RKI gemeldeten “Fallzahlen” sind seit dem 1.1.2021 in Deutschland 84.101 Menschen [1] in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 verstorben. Monoklonale Antikörper - deren Verabreichung in der MAKV vom 21.4.2021 rückwirkend geltend zum 1.1.2021 geregelt wurden - können vor der Intesivstation und Tod bewahren mit

  • 70% Wahrscheinlichkeit nach Angaben des Herstellers
  • 90% Wahrscheinlichkeit die Aussage eines verabreichenden Münchner Arztes gegenüber Stern

Laut Stern hatte das BMG 180.000 Dosen Ronapreve zum Scnäppchenpreis von 400 Mio. EUR geordert, von diesen wurden nur 8.000 verabreicht. Der Rest - 172.000 Dosen verfallen!

Theoretisch hätte es also für jeden dieser 84.101 Menschen eine potentiell lebensrettende Anwendung monoklonale Antikörper gegeben, somit hätten 90% evtl. NICHT STERBEN MÜSSEN:

Bis zu 75.690 UNNÖTIGE Corona-TOTE seit 2021 in Deutschland!

Und keiner macht etwas - es interessiert nicht nur “keine Sau” sondern das Ansprechen der unbequemen Wahrheit wird zensiert. 2022 in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft MUSS bis auf das Krankenhaus genau klären WIE VIELE Verstorbene mit monoklonalen Antikörpern hätten behandelt werden können, wenn:

  • das Krankenhaus sich gemäß MAKV dafür registriert hätte
  • monoklonale Antikörper dort vorrätig gewesen wären
  • der Patient rechtzeitig das Krankenhaus aufgesucht hätte, d.h. bevor zusätzlicher Sauerstoff benötigt wurde

Die Verantwortlichen gegen die ermittelt werden MUSS das Kliniken sich nicht oder ggf. zu spät registriert haben: Landräte, Oberbürgermeister, Gesundheits- und Innenminister von Ländern und Bund sowie die Beamten in all deren Behörden.

Laut Stern Plus Artikel war das größte Problem für den Münchner Arzt das Patienten “zu spät” in die Klinik kamen. Pech? Eigene Dummheit? Oder gibts es da Verantwortliche die entsprechend die Bevölkerung hätten informieren müssen anstatt nur Impfen zu propagieren? Ja - oben aufgelistet.

Die Staatsanwaltschaft MUSS ebenfalls klären WARUM so gegen das Leben der Menschen gehandelt wurde.

Unfähigkeit - man kannte die MAKV garnicht?

  • Auf Landkreis- und Stadtebene denkbar, da gibt es dann die “politische Haftung”. Spätestens bei der nächsten Wahl: im Parlament hakt ja keine Krähe der anderen ein Auge aus.

  • Auf Landes oder gar Bundesebene - unmöglich: die MAKV ist vom Bundesministerium für Gesundheit unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Spahn. Und der jetztige, Karl Lauterbach - damals noch TV-Epidemiologe vom Dienst - wenn der von der MAKV nichts wusste, was wusste er dann überhaupt?

Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge - die MAKV war bekannt, hat aber nichts gemacht?

Strafbar. Deswegen sind ja in Behörden Dokumente, Akten, E-Mails aufbewahrungspflichtig. In Krankenhäusern sind auch welche vorhanden.

Wer hat wann was mitgeteilt bekommen, wie an wen wann weitergeleitet oder informiert und überhaupt: gehandelt?

Sichten, Befragen, Verhören, Anklagen erheben - das größte Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Historisch - 20-irgendwann in Deutschland.

Mord - MAKV bekannt, Motiv nicht entsprechend zu handeln?

Strafbar und vor allem: VERJÄHRT NICHT!

Wären die Anti-Corona-Maßnahmen so durchsetzbar gewesen wäre die Behandlung mit monoklonalen Antikörpern und deren “Wunderwirkung” bekannt? Und von Masken-Deals bis hin zu TV-Auftritten mit Beförderungswirkung ganz zu schweigen.

Sowas nennt man niedere Beweggründe. Eben ein Motiv das die unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge zu Mord macht.

Einige Beteiligte haben netterweise da ja kräftig ihre Motivation in Presse und Social Media verbreitet. Und wenn Landtage oder der Bundestag da Immunitäten aufheben muss - dann ist es eben so.

Noch mehr Arbeit für die Staatsanwaltschaft:

  • inwieweit trifft obiges auf die Kliniken und deren Verantwortliche zu? An einer Behandlung mit monoklonalen Antikörpern verdient man so gut wie nichts…
  • WIEVIELE ÜBERLEBENDE hätten VOR der INTENSIVSTATION bewahrt werden können? Das ist dann “nur” Körperverletzung. Evtl. “schwere” bei Motiv.

Welche BEREITS VORHANDENEN DATEN benötigt die Staatsanwaltschaft?

Vor allem: WANN waren WIE VIELE Dosen RONAPREVE beim BMG VORHANDEN! Denn es ist zur Zeit noch unbekannt ob Roche die 180.000 Dosen auf einmal oder aufgeteilt geliefert hat. Kennt man diese Daten kann man eben auf das Krankenhaus, somit Landkreis/Stadt genau die maximale Anzahl unnötiger Toten ausrechnen.

Wird Zeit für Mails an das BMG diesbezüglich und das PEI um die Anzahl der Verabreichten Dosen pro Krankenhaus/Monat abzufragen. Das die beantwortet werden - unwahrscheinlich.

Bevor ich es vergesse: wer sich zwischendurch gesagt hat - aber die sind doch nicht alle ursächlich an SARS-CoV-2 verstorben! Stimmt.

Aber da gilt: zum einem sind da die offiziellen Stellen wie das regierungsgesteuerte RKI auch nicht “kleinlich” und der nun anstehende gesellschaftliche #Coronacaust-Prozess um überhaupt Ermittlungen der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften zu erreichen ist eben auch ein politischer.

Zum Anderen: auch das ist im EINZELFALL zu ermitteln - genau dafür sind in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaften da.

Von den 84.101 Corona-TOTEN könnte JEDER eben DER EINE Fall sein der zur Anklage und somit zur möglichen Verurteilung und “Verantwortung ziehen” führt.

Selbst wenn es dann am Ende nur ein einziger Fall vor Gericht ohne Verurteilung wäre - auch dafür MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln: Rechtsstaat.


Wie geht es hier auf allein-unter-welpen weiter?

  • ich werde Strafanzeige stellen. Alles andere wäre ja total heuchlerisch. Gibts dann als Text zum mitmachen.
  • alle Bundestagsabgeordneten werden angeschrieben und auf obiges hingewiesen
  • coronacaust.de ist registriert. Mal schauen wie schnell der Content dorthin “umzieht”…

“Stay Tuned!”

Nachtrag: glatt vegessen - hat das BMG neues Ronapreve bestellt? Wenn ja - wieviel. Wenn nein - warum nicht? Wird dann wohl auch nicht beantwortet - die E-Mail ist dann für die Ermittler…

[1] Stand 30.1.2022 laut wikipedia:

  • Tote insgesamt bis zuletzt veröffentlichter Stand 2022: 117.725 Menschen
  • Tote bis Ende 2020: 33.624 Menschen
  • Differenz, Verstorben ab 2021: 84.101 Menschen

Die - je nach Bundesland erschreckend kurze, es sind aber teilweise wesentlich mehr geworden - Liste der für die Verabreichung von monoklonalen Antikörpern beim BMG registrierten Krankenhäuser - hier.


Was erlauben BMG? Genaue Zahlen zu monoklonalen Antikörpern werden nachgereicht - “FALLS das ERFORDERLICH ist” ?!?


Korrektur 27.2.2022: 400 Mio. statt 40. Mio