Leugnet Twitter Inc. den Coronacaust?

Soll rechtsstaatliche Aufklärung von bis zu Mord verhindert werden? Action!

Wird die Staatsanwaltschaft gegen Twitter ermitteln oder gar in Sachen Coronacaust? Und wird Bundesinnenministerin Faesler nach Telegram nun heldinnenhaft auch Twitter in die Knie zwingen?

Eins nach dem Anderen:

Gleich drei Tweets mit #Coronacaust und Verlinkung auf meinen Blogpost wurden unter irrwitziger Zuhilfenahme der “COVID-19 misleading information policyam 31.1.2022 gesperrt.

Meinem Einspruch habe ich gleich die Fragezeichen-entscheidenen Fragen (Headline & Subline) hinzugefügt:

  • leugnet Twitter den #Coronacaust und will ein rechtsstaatliches Verfahren zur Aufklärung verhindern?
  • wie konnte es zur Sperrung der Tweets überhaupt kommen?

Zur ersten Frage: ein Coronacaust-Leugner ist derjenige der von vornherein ausschliest das es einen gegeben haben kann. Insbesondere wenn er eine unabghängige staatsanwaltliche Untersuchung verhindern will um eben am Ende des Verfahrens seine eigene Einstellung bestätigt zu bekommen. Dazu gehört logischerweise auch wie im Falle von Twitter Inc. mir die Möglichkeit zu nehmen meine Mitbürger zur Einleitung eines solchen rechtsstaatlichen Verfahrens aufzurufen.

Ja - Coronacaust ist ein geradezu genialer Begriff. Denn er soll ein moralisches Dilemma bei denjenigen erzeugen deren staatsbürgerliches Selbstverständis “ein bisschen” vom Grundgesetz abweicht.

Zur zweiten Frage: wenn es eine automatisierte Sperrung war, welches Textverständnis hat dann eigentlich die “künstliche Intelligenz”? Die eines Grundschülers? Und das ist eigentlich schon eine Beleidigung für Grundschüler - also Entschuldigung - war nicht so gemeint.

Denkt man einen Schritt weiter - also zu den Auswirkungen hin - ist die KI “biased” (voreingenommen) - weil gar mit faschistischen, totalitären oder diktatorischen Inhalt trainiert?

Wenn es Menschen waren die da gesichtet und entschieden haben (z.B. weil jemand einen oder mehrere Tweets gemeldet hat) - da stellt sich dann die obige Frage nach dem staatsbürgerlichen Selbstverständnis. Selbst wenn man “nur” Regeln befolgt - so sollte sich dann die Frage stellen für wessen geistes Kind man da arbeitet und ob man dies noch weiter verantworten kann. Es sei denn Twitter Inc. hat da nach Nord-Korea o.ä. outgesourced.

Jetzt aber erstmal die Tweets:

#Coronacuast Tweet 1

#Coronacuast Tweet 2

#Coronacuast Tweet 3

Stand 6.2.2022 - vier Tage nach meinem ersten Einspruch - mein Twitter-Account @welpe_mk ist immer noch gesperrt.

Also ist Action angesagt:

Strafanzeige Twitter Inc. über Online-Polizeiwache (Mittelhessen)

  • Üble Nachrede: diejenigen die meine Tweets bereits gesehen haben und nun merken das die “weg” sind, die könnten denken das Käptn Welpe gegen Twitter Regeln oder gar Zivil- bzw. Strafrecht verstossen hat.
  • Nötigung: Twitter fordert mich jedesmal bei Besuch - trotz erfolgtem Einspruch - auf die Tweets zu löschen oder Einspruch einzulegen. Auch eine Bestätgigung des Einspruchs via E-Mail gibt es nicht.
  • Strafvereitelung: durch die Nicht-Verbreitung des Tweets sinken die Erfolgsaussichten das die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft den Coronacaust aufklärt, ggf. Verantwortliche vor Gericht gebracht und verurteilt werden.

Den Text meiner Strafanzeige vom 6.2.2022: hier.

Für die recherchierende Online-Polizeiwache - das Beweismittel Twitters “Your Twitter account has been locked” E-Mail: hier.

Ach ja - warum ist für die E-Mail “Twitter, Inc” in den USA verantwortlich und nicht deren irische Tochter “Twitter International Company” die das EU-Angebot betreibt?

Beschwerde bei Medienanstalt Hessen

  • Verstoss gegen Impressumspflicht nach §5 TMG, §18 MStV: ist der Twitter-Account gesperrt erscheint bei Aufruf von Twitter eine Seite auf der kein Link zum Impressum vorhanden ist.
  • Verstoss gegen Transparenzpflicht nach §93 MStV: die Seite auf die Twitters “Imprint” verweist erklärt nicht welche Kriterien den Verbleib von Inhalt regeln. Nun gut - nennt sich ja auch “Über deine Startseiten-Timeline auf Twitter” und ist im “Hilfe-Center”.
  • Irreführende Angaben im Impressum: die wirklichen - nicht an EU-Recht gebundenen - Verantwortlichen werden ja in der E-Mail benannt.

Den Text meiner Beschwerde vom 6.2.2022: hier.

“Bonus”-Aufgaben in Strafanzeige und Beschwerde

  • Inkenntnissetzung von Dienstherrn und Justizministerium über Coronacaust: wenn man bis zu 75.960 fache Körperverletzung mit Todesfolge oder Mord erwähnt - sollte das eigentlich nicht sowieso geschehen? Aber das einfordern kann nicht schaden.
  • Inkenntnissetzung von Bundesinnenministerin Faesler über Twitters Coronacaust-Zensur-Verhalten: denn die Medienanstalt hat keine rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Schon garnicht wenn der wirkliche Verantwortliche in den USA sitzt. Aber Faesler! Wenn Telegram kein rechtsfreier Raum sein darf, dann Twitter wohl erstrecht nicht…

Noch mehr Action?

Was werden wohl “unsere” twitternden Bundestagsabgeordneten zur Zensur und Verhinderung von rechtsstaatlicher Aufklärung und Strafverfolgung durch Twitter sagen?

Und was zu Coronacaust?

“Stay Tuned!”

PS: Twitters Formulierung “Wenn du den Inhalt lieber einfach löschen möchtest,…” - soll da etwa “Brav sein” empfohlen werden? Wenn man den Einspruch zurückzieht und sich selbst zensiert liebt einen Twitter wieder sofort? Das lässt tief Blicken wie Twitter sein Verhältnis zu seinen Benutzern einschätzt: human Kapital - ja das sind wir: wer generiert sonst dort Mehrwert und Gewinn - das ab und zu “lästig” wird.