Update: die Antwort des Bundestages vom 21.2.2023 - KEINE EINSICHT in die geheimen Protokolle Seite 1 / 2, Seite 2 / 2
Käptn Welpe hatte ja am 5.3.2022 drei Anträge beim BMG gestellt: zwei mit “unangenehmen” Fragen bzgl. der Versorgung der Bevölkerung mit lebensrettenden, vor der Intensivstation bewahrenden monoklonalen Antikörpern (90% Erfolgsrate) - der dritte Antrag das die Mitglieder des Bundestages informiert werden.
Jene die im Gesetzesentwurf SARSCovImpfG festhielten das sich Patienten zu spät in Behandlung mit monoklonalen Antikörpern begeben - aber leider nicht WARUM …
Dieser dritte Antrag wurde NICHT vom BMG beschieden - d.h. hat das BMG als Exekutive die sie KONTROLLIERENDE Legislative in Form des Bundestages INFORMIERT - oder NICHT?
Desweiteren hat das parlamentarische Begleitgremium Covid-19-Pandemie des 19. Bundestages (also der vor der letzten Wahl) zwei wichtige Dokumente der Öffentlichkeit vorenthalten - sogar bis NACH der NÄCHSTEN Bundestagswahl!! Gleich mal Antrag auf Einsicht gestellt, sowie die Forderung gegenüber dem Bundestag das dieser ALLE geheimgehaltenen Dokumente des Begleitgremium von sich aus veröffentlicht.
Das Dokument der Bundesregierung zur Datenerhebung in der Codid-19 Pandemie das ebenfalls vorenthalten wurde - was da wohl drinsteht? - dazu den Bundeskanzler aufgefordert das nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuzustellen und ebenfalls von sich aus zu veröffentlichen.
Bundestag und Bundeskanzleramt wurden aufgefordert zu klären ob das BMG ALLE Mitglieder des Bundestages über meine Anträge informierte. Denn: ALLE Mitglieder haben die Kontrollfunktion und stimmten ja über Gesetze ab deren Begründung im Falle des SARSCovImpfG schlichtweg fehlerhaft war.
Das die Öffentlichkeit dann über das Ergebnis - hat das BMG informiert oder nicht - informiert wird versteht sich ja von selbst, aber besser nochmals explizit fordern, könnte ja sonst “vergessen” werden…
NOCH BESSER: das Bundeskanzleramt wurde aufgefordert den Bundestag zu informieren falls das BMG nicht ALLE Bundestagsabgeordneten informierte - und der Bundestag wiederum DARÜBER informiert. Es gibt nun keine AUSREDEN mehr von wegen “nichts gewusst”…
Via Einschreiben/Rückschein am 7.12.2022 abgeschickt, Eingang Bundeskanzleramt 14.12.2022, Bundestag 12.12.2022:
Wir nun “spannend” was passiert - denn die Anträge an das BMG vom 5.3.2022 sind jeweils als Anhang dabei - somit nun aktenkundig. Dem Bundeskanzleramt, der Bundestagspräsidentin die das Schreiben mit Anhang ALLEN Bundestagsabgeordneten weiterleiten muss…
Die werden sich bestimmt Alle freuen.
PS: eine Forderung an den Bundestag doch die Kontakaufnahme über das Webformular einfacher und rechtssicher zu gestalten gabs auch noch. Ich musste für die “bt1”-Aktion mehrere Tage (!!) aufwenden und das war schon “schnell” weil ich ja mir ein entsprechendes Programm dafür geschrieben habe…
Wenn die Mitglieder des Bundestages dann mit Informationen vom Volk “überflutet” werden - DIE können sich ja einfach ein bisschen mehr Geld für mehr Personal beschaffen. Wenn das nicht vermittelbar ist - was dann??
Alle Infos und offene Fragen bzgl. monoklonaler Antikörpermittel Versorgung: coronacaust.de