Wie dumm ist Käptn Welpe? 2/2

Mal nachfragen bei - Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege !?!

Wenn Käptn Welpe schon dabei ist Geld für Einschreiben/Rückschein zu investieren, warum dann nicht mal auch beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ein paar Anträge (Behörde…) auf Beantwortung stellen?

Letztlich verantwortlich die Bevölkerung darauf hinzuweisen sich rechtzeitig in Behandlung mit monoklonalen Antikörpermitteln zu begeben sind ja die Gesundheitsämter vor Ort. Über diesen steht das Landesamt.

Das die Bevölkerung nicht nformiert wurde - dies und mehr auf https://coronacaust.de .

Was wusste das HLfGP eigentlich - sprich, ein Fragebogen an dieses analog zu den Anträgen an das BMG vom 5.3.2022 wo der interessante Teil, die Fragen was dort intern abging ja noch nicht einmal beschieden wurde. Warum die Fragen an das BMG so gestellt wurden wird hier erklärt.

Es sind ja auch dieses Jahr Landtagswahlen in Hessen - wäre schon “schön” wenn die Bevölkerung da wissen würde wen sie da wählt - nicht nur in Bezug auf die Executive sondern auch Legislative der Käptn Welpe dann auch das Schreiben an das HLfGP zukommen lassen wird..


Käptn Welpes Schreiben vom 4.4.2023 an das HLfGP gibts hier, eingegangen dort am 11.4.2023, im Post hier ein paar Hinweise WARUM WAS WIE gefragt wurde.

  • der 1. Antrag auf Beantwortung setzt das HLfGP in Kenntnis darüber das das RKI mindestens vier Listen der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft veröffentlicht hat, welche Kliniken die Bevölkerung mit lebensrettenden monoklonalen Antikörpermitteln behandelten
  • die ersten beiden Listen monatelang für ganz Hessen NUR die Lahn-Dill-Klinik in Wetzlar aufführt
  • die beiden späteren Listen enthalten zusätzlich die Unikliniken in Frankfurt und Gießen
  • eine wesentlich öltere Liste der Krankenhausapotheken enthielt aber VIEL mehr Kliniken
  • womit sich die Frage stellt was denn das HLfGP davon wusste und dazu so sagt...
  • unter 2. wird das HLfGP in Kenntnis gesetzt über die BMG Verordnungen und Bekanntmachungen zu den monoklalen Antikörpermitteln die notwendig waren damit GESETZLICH Versicherte die AUCH GESCHENKT bekommen.
  • Richtgig gelesen - das BMG hatte die ja mit Steuermitteln zentral beschafft und es musste geregelt werden was die Krankenhäuser denn dann eigentlich abrechnen können (nicht viel im Vergleich zu einem Tag Intensivstationsbett). Das dann "eher wenig" verabreicht wurden - nachlesbar hier .
  • der Antrag auf Beantwortung unter 3 fragt nach ob durch die BMG Verordnungen die Versorgungssituation der PRIVAT Versicherten verschlechterte - DIE wurden ja VORHER schon behandelt... . Und wenn dies der Fall ist - woher das HLfGP das weiss.
  • 4. es stellt sich generell die Frage inwieweit das HLfGP denn wusste wieviele Krankenhäuser in Hessen mit monoklonalen Antikörpermitteln wann wie oft behandelten. Denn: das BMG hat ja anscheinend "zugeschaut" und Nichts gemacht, selbst als die Mittel zu verfallen drohten! Ganz im Gegenteil wurde die Situation durch den Sprecher des BMG nicht gerade wahrheitsgemäß "umschrieben".
  • Hat das HLfGP etwa AUCH "zugeschaut"? DAS wäre der Fall wenn die DATEN von BMG und PEI diesem bekannt gewesen wären...
  • die evtl. möglichen Anträge 5 und 6 enthalten einen "Trick": Behörden sind NICHT zu einer Rechtsauskunft verpflichtet. Aber: Behörden MÜSSEN Anträge bescheiden.
  • wie dem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft entnehmbar ist mir nicht bekannt ob rechtlich eine "Bringschuld" der Behörden oder "Holschuld" der Krankenhäuser besteht. Käptn Welpe geht mal davon aus das der DKGeV "eher nicht" antwortet.
  • durch die Art der Beantragung "Für den Fall das" ist das HLfGP gezwungen selbst die rechtliche Lage zu prüfen und wenn dem so ist, wurde ein Antrag gestellt. Wie nun die rechtliche Lage ist, ergibt sich somit aus deren Antwort auf die Frage am Ende des Schreibens welche Anträge denn nun gestellt wurden...
  • Antrag 6 würde im Falle einer "Holschuld" klären ob das HLfGP denn von sich aus die Krankenhäuser mal darauf hingewiesen hat Leben zu retten... . Könnte ja in dessen Aufgabenbereich fallen.
  • 7. setzt das HLfGP erstmal in Kenntnis darüber das sich Patienten NICHT rechtzeitig in Behandlung begeben haben, hat ja der Gesetzgeber - inkl. Dr. Karl Lauterbach - so festgestellt.
  • "Gemein" ist die Frage ob das HLfGP das auch so sieht und wenn ja, aufgrund welcher Datengrundlage.
  • da das HLfGP ja "über" den Gesundheitsämtern steht, wusste das HLfGP das diese NICHT dazu aufgerufen haben das sich Patienten rechtzeitig in Behandlung begeben? Wäre ja "nicht so gut"...
  • überhaupt stellt sich die Frage WER entschieden hat WAS die Gesundheitsämter denn so veröffentlichen. Wurde das zentral koordiniert? Das BMG hat ja keine Lust das zu beantworten, evtl. das HLfGP?
  • und zum Schluss noch DIE "Frage Aller Fragen": WAS das HLfGP gemacht hat DAMIT sich Patienten RECHTZEITIG in Behandlung mit monoklonalen Antikörpermitteln begeben...

Wird das Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege antworten? Bzgl. WELCHE Anträge gestellt wurden wohl ja.

Werden die Anträge auf Beantwortung beschieden und dann bei positiven Bescheid gar geantwortet?

DIE MÜSSTEN JA VERRÜCKT SEIN! Natürlich wird man das dort NICHT machen.

Dahingestellt ist ob das dem Vorgesetzten vorgesetzt wird und irgendwann jemand den obersten Dienstherrn fragt oder der Meinung ist, eine solche Frage sei evtl. nicht karriereförderlich oder er kenne schon dessen Antwort…

Wie im Fall der Anträge an das BMG müsste nun einigen Beamten im HLfGP schwahnen das dieses Schreiben ein “Krug” ist von dem man bislang aufgrund der nicht stattgefundenen medialen Berichterstattung davon ausgehen durfte, das dieser “an einem vorrübergeht”.

Siehe u.a. “Pressespiegel” des Städtischen Klinikum Dessau - dort noch aufrufbar, aber hier der Link auf die Version im US archiv.org Stand 22.3.2023. BTW: Bis einschl. des dort gesicherten Stand 15.3.2023 hatte das Städtische Klinikum Dessau ÜBERALL LINKS OBEN ein VORBILDLICHEN “Antikörpertherapie”-Link auf die Unterseite. “Es ging also”…

Für den nun wahrscheinlicher gewordenen Fall das eine Staatsanwaltschaft ermitteln wird oder der hesssische Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzt - könnte es da sinnvoll sein die eigene Verbeamtung bis hin zu Pensionsansprüche über die “Kronzeugenregelung” “abzusichern”?

Das ein Verfahren der Staatsanwaltschaft eine Verweigerungsmöglichkeit einer Aussage gegenüber einem Untersuchungsausschuss beinhaltet - das ist gut so, weil Rechtsstaat.

Das Schreiben an das BMG hatte aber nicht nur obige Funktion, sondern insbesondere im 3. Antrag wurde das BMG aufgefordert die Abgeordneten zu informieren die schlichtweg im SARSCoVImpfG den wesentlichen Teil “vergessen” haben - WER DAFÜR VERWANTWORTLICH WAR DAS NICHT DIE BEVÖLKERUNG INFORMIERT WURDE. Die politische Aktion dazu nachlesbar hier..

Genauso wird dem Schreiben an das HLfGP entsprechende politische Aktionen folgen - für die Landtagswahl Hessen - wenn es rechtskräftig zugestellt wurde - deswegen ja der Rückschein… Mehr dazu dann in einem neuen Blogpost.


Zum Schluss noch die zwei PS aus dem ersten Teil:

PS: brauche 50 Unterstützerunterschriften für LTW Hessen als Direktkandidat - wer im LDK wahlberechtigt ist und Käptn Welpe (wird wohl eher nicht gehen, selbst wenn ich einen Künstlernamen beantrage) in “bürgerlich” als Michael Keller auf dem Wahlzettel sehen will - einfach eine Mail an michael.keller@allein-unter-welpen.de .

PPS: Einschreiben/Rückschein kostet Geld - “Spendenbutton