Zeigt man seine Gewissensnot zu finanzieren - z.B. die Kriegspropaganda des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das deutsche Volk und/oder andere Völker - gegenüber “seinem” Intendanten an, was macht dann der “Beitragsservice”?
Der schickt einem lustig weiter Kontoauszüge zu die sachlich falsch sind. Davon ausgehend als ob die Gewissensnot garnicht bestände!
Der Mensch in Gewissensnot wird mit den immer weiter steigenden “Schulden” defakto genötigt.
Mit dem Eingang eines Antrages auf Befreiung aus Gewissensnot werden ALLE Zahlungsverpflichtungen erstmal SOFORT GESTOPPT.
Es obliegt dann dem Intendanten der Rundfunkanstalt zu entscheiden ob er die Gewissensnot prüfen lässt oder sofort befreit.
NEUE Schulden gegenüber der Rundfunkanstalt würden erst dann entstehen, wenn ENTGÜLTIG die GEWISSENSNOT als unbegründet - wohl im Gerichtsverfahren - ABGELEHNT würde. Diese Schulden dann allerdings rückwirkend ab dem Eingang des Antrages…
Desweiteren können evtl. bestehende Schulden vom Beitragsservice nicht als Tatsache ausgewiesen werden - sondern nur und ausschlieslich unter dem Vorbehalt das diese fällig würden wenn eben entgültig die Befreiung abgelehnt wird.
Warum?
Wird der Beitragspflichtige aus Gewissensnot befreit - dann würde eine Begleichung bestehender Schulden eine erneute Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen die mit dem Gewissen NICHT vereinbar ist.
Mit Befreiung MÜSSEN die bestehenden SCHULDEN VERFALLEN - brauchen NICHT mehr beglichen zu werden!
Die Schreiben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Zeit das die mal dem deutschen Recht entsprechen! Zeit für ein Schreiben an den Geschäftsführer.
Der sollte letztendlich für die Drucksachen verantwortlich sein, auch wenn der Beitragsservice sich als “nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” darstellt…
Via Einschreiben, eingegangen am 11.5.2023
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
z.Hd. Geschäftsführer Michael Krüßel
50656 Köln
Greifenstein, den 7.5.2023
Aufforderung Korrektur Kontoauszüge
Hallo Herr Krüßel,
ich unterstelle Ihnen einmal das Ihr Interesse daran, bei den Sie beauftragenden Intendanten anzufragen welche beitragspflichtigen Menschen, denn gegenüber diesen Gewissensnot angezeigt haben, “eher nicht” vorhanden ist.
Denn sonst wäre Ihnen bekannt: ich habe am 10.11.2016 gegenüber dem Intendanten des Hessischen Rundfunks meine Gewissensnot angezeigt.
Hiermit gebe ich Ihnen die ausdrückliche Erlaubnis dieses Schreiben sowie die Antwort des Intendanten vom 22.11.2016 vom HR anzufordern und einzusehen. Für den Fall, dass Sie eine solche überhaupt benötigen, dass Antwortschreiben trägt das Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Mit dem Eingang der Anzeige meiner Gewissensnot beim HR sind alle Zahlungsverpflichtungen gestoppt worden.
Bis zur endgültigen Entscheidung, ob ich aus Gewissensnot befreit werde oder nicht können auf dem Beitragskonto keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen entstehen, die bestehenden nur unter Vorbehalt ausgewiesen werden das eine Zahlungsverpflichtung besteht nur für den Fall, dass ich endgültig nicht befreit werde.
Die mir vom Ihrem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zugestellten Schreiben erfüllen diese Anforderungen nicht.
Jedes weitere Schreiben, das nicht meine Gewissensnot berücksichtigt sehe als Nötigung an und werde diese zur Anzeige bringen.
Davon ausgehend das ab sofort allen Menschen in Gewissensnot bezüglich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Ihnen nur noch korrekte Schreiben zugestellt werden verbleibe ich mit einem aufmunternden
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
Downloads:
- Schreiben an den HR vom 10.11.2016 als markiertes PDF
- Die grundgesetzwidrige Antwort des HR Intendanten vom 22.11.2016 als markiertes PDF
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sowie die “Klassiker”
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Hinweis in eigener Sache: Einschreiben/Rückschein kosten Geld - HR Intendant kann ja Käptn Welpes Gewissensnot nicht prüfen, Kontopfändung somit indirektes Berufsverbot. Spenden Button s.u. hilft. Danke!