Käptn Welpes Schreiben frei nach dem Motto “Dokumentation schlägt Diskussion” für hoffentlicht nicht “später”…
Via Einschreiben/Rückschein, eingeganen 5.5.2023
Achtung: Datum leider falsch im Anschreiben. Wurde per E-Mail korrigiert.
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Gremiengeschäftsstelle z.Hd. Petra Othmerding
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Greifenstein, den 2.5.2021
Ein Hallo den Mitgliedern des RBB-Rundfunkrates,
ein “glückliches Händchen” in Sachen Intendantenwahl scheinen Sie ja nicht zu haben, nach Patricia Schlesinger - immerhin abberufen (!) - danach Dr. Katrin Vernau?
Jene Vernau hinter der sich Ihre Kollegen des WDR-Rundfunkrates versteckt haben - bei deren absurd grundgesetzwidrigen Statement zur “Sogenannten Erzwingungshaft” von Georg Thiel?
Das Statement ist - evtl. weil “Mail von Käptn Welpe” - von der Webseite des WDR “verschwunden”. Mir ist nicht bekannt das sich Frau Vernau von den Aussagen des WDR-Rundfunkrates distanziert hat - Ihnen?
Damit hätte Frau Vernau ja zugegeben das Ihr eigene Stellungnahme vom 16.3.2021 als Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks und Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio “nicht so ganz” der Wahrheit entsprach.
Denn dort legte Sie der Öffentlichkeit nahe das oft übereifrige Beamte im vorauseilenden Gehorsam einen Haftbefehl beantragen. Das Opfer somit - der arme WDR-Intendant Tom Buhrow der erst davon im Nachgang erfährt.
Frage:
- Stellt die Stellungnahme vom 16.3.2021 von Dr. Katrin Vernau eine Täuschung der Öffentlichkeit dar?
Für den Fall, dass Sie nicht wissen welchen Artikel des Grundgesetzes Ihre Kollegen im WDR-Rundfunkrat nicht so ganz verstanden haben - den Ersten. Ist ja nur die zentrale Lehre aus dem Dritten Reich…
Demnach gehört jeder Intendant zu “aller staatlichen Gewalt” und handelt komplett eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das einen Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zwingen kann Amtshilfeersuchen an andere Behörden zu stellen.
Genauso wenig wie ein Intendant die Beamten dort zur Amtshilfe zwingen kann - damit dies möglich ist, deswegen sind Beamten ja unkündbar… . Lehre aus dem Dritten Reich und so.
In Sachen nicht-finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Gewissensnot - wie muss ein Intendant da bei Antrag auf Befreiung handeln?
Ich verrate es Ihnen gerne: die Gewissensnot wird entweder geprüft - von Beamten einer entsprechenden Behörde, oder es wird sofort direkt befreit.
Dabei gilt: bereits ab Antrag können sich keine neuen Schulden mehr auf dem Beitragskonto ergeben, sonst wäre diese strafbare Nötigung. Bei Befreiung verfallen alle Schulden da eine Begleichung eine neue Finanzierung des Rundfunks darstellen würde die nicht mit dem Gewissen des Befreiten vereinbar ist…
Das dies weder so im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht, dort unter “Härtefall” das mit der Gewissensnot auch nicht vorkommt - warum wohl?
Im Zweifelsfall für den allgemeinen Gesetzgeber: DAS war bestimmt ein bewusster Intelligenz- und vor allem Charaktertest für Intendanten!
Da Sie ja keine Intendanten sind - erkläre ich es Ihnen gerne: lang ist es her, da hat ein Bundesverfassungsgericht in Sachen Wehrdienstverweigerung geurteilt mit der Begründung das Gewissensnot die Persönlichkeit eines Menschen verändern kann, deswegen diese geprüft werden muss, auch wenn es schwerfällt. Gut - damals noch nicht vorhersehbar: die mit einer Prüfung verbundenen “finanziellen Schwierigkeiten”…
Eine Persönlichkeitsveränderung kann zu Arbeitsunfähigkeit führen, diese zum Bezug von Sozialhilfen - und raten Sie mal was muss ein Intendant machen wenn ein so kranker Mensch dann Antrag auf Befreiung stellt?
Ich verrate es Ihnen gerne: ein Intendant MUSS befreien! Ohne Wenn und Aber.
Frage:
- Darf ein Intendant einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt das Risiko einer Persönlichkeitsveränderung eines beitragspflichten Menschen in Gewissensnot eingehen?
Intendanten die ihre Pflicht zur Prüfung der Gewissensnot oder direkten Befreiung nicht aus Artikel 1 GG als Behördenleiter so herleiten können sind schlichtweg charakterlich NICHT geeignet einen staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu leiten. Insbesondere dort wo diese “freie Hand” haben - beim Programm. Das würde dann nicht nur staatsfern, sondern GRUNDGESETZFERN.
Wer wacht über den Charakter seines Intendanten?
Ich verrate es Ihnen gerne: SIE als Rundfunkratsmitglieder. Wenn der von IHNEN berufene Intendant schlichtweg unfähig und charakterlich nicht geeignet ist dem Grundgesetz zu folgen oder dem Auftrag nach dem Landesrundfunkgesetz - da besteht ein Zusammenhang - DANN MÜSSEN SIE IHN SOFORT ABBERUFEN. Ohne Wenn und Aber.
Fragen:
Ist Ihnen bekannt ob Beitragspflichte eine Befreiung aus Gewissensnot beantragt haben? Wenn ja - wie viele seit wann bekannt?
Wie ist Frau Vernau als RBB-Intendantin mit evtl. bestehenden und neuen Anträgen auf Befreiung aus Gewissensnot verfahren?
Ihrer Stellenanzeige zur Intendantensuche konnte ich eines nicht entnehmen: die Kriterien zur Charaktertauglichkeit. Grundgesetz wird gar nicht erwähnt. Vergessen?
Frage:
- Anhand welcher Kriterien wird der Charakter eines Bewerbers auf Grundgesetztreue von Ihnen geprüft?
Die freiheitlich demokratische Grundordnung - die fängt mit Artikel 1 an. Und endet, wenn diese sprichwörtlich “am Ende ist” mit dem Recht auf Zivilen Widerstand.
Das der Staat diesen noch nie jemanden in der Schule als Gruppe vermittelt hat - denn nur so kann er effektiv ausgeübt werden um die Wiederholung von Geschichte zu verhindern - das darf und muss einen staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk “nicht stören”. Ganz im Gegenteil - sein Programm wäre es auch dafür zu sorgen das dies in den Lehrplänen für Schulen steht.
Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist sowohl die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben innerhalb unserer Gesellschaft als auch für ein friedliches Zusammenleben der Bevölkerung Deutschland mit denen der anderen Staaten. Landesrundfunkgesetz wurde ja schon erwähnt.
Frage:
- Werden Sie als Rundfunkrat darauf besonderen Wert legen das der RBB damit anfängt die freiheitlich demokratische Grundordnung zu vermitteln? Insbesondere Artikel 1 GG - Beamte schützen die Rechte des Bürgers GEGEN den Staat. Wenn ja - anhand welcher Kriterien werden Sie dies vor und nach der Berufung prüfen?
“Unangenehm” ?? Gut so - jetzt gehts auf “gut Deutsch” unmissverständlich weiter:
Sie sind als Rundfunkrat so unfähig, dass sie mitverantwortlich dafür sind das die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten derzeit PEREKTE FASCHISTISCHE KONSTRUKTE sind:
- Behörden laut Bundesrecht
- Firmen laut Selbstdarstellung und im Handeln
- zwangsfinanziert mit Geld an dem Seelenblut klebt
- weil Intendanten das Grundgesetz missachten, um die Firma zu finanzieren
- um Kriegspropaganda zu verbreiten - gegen das deutsche Volk sowie andere Völker
- berufen von Rundfunkräten, die dabei wegschauen
- deren entsendungsbeauftragten Organisationen sich wegducken
- gedeckt von den allermeisten Verwaltungsgerichten
- geschützt von einem verdorbenen Bundesverfassungsgericht
JEDER VON IHNEN HAT NUN GENAU DREI MÖGLICHKEITEN:
- “weiter so wie bisher”
- vom Rundfunkrat zurücktreten
- endlich dafür sorgen, dass ein charakterlich befähigter Intendant dem RBB das Grundgesetz beibringt
GESCHIEHT LETZTERES NICHT - dann ist NICHT mehr die Frage OB SONDERN nur noch WANN Folgendes geschehen wird:
für den Fall, dass sich das deutsche Volk zur Abwechslung mal selbst befreit, werden ihren entsendungsbeauftragten Organisationen sämtliche Privilegien entzogen (z.B. Gemeinnützigkeit).
für den Fall, dass das deutsche Volk wieder befreit wird, werden ihre entsendungsbeauftragten Organisationen enteignet und aufgelöst.
Sowas von berechtigt!
Die Aufgabe, die Sie mit der Entsendung seitens Ihrer Organisationen wahrnehmen steht weit über dem, was ihre Organisation sonst so macht. Denn während dieses wirken lokal begrenzt ist, betrifft IHR WACHEN ÜBER DEN CHARAKTER DES INTENDANTEN alle Menschen in Deutschland und darüber hinaus.
Da keiner von Ihnen die Kompetenz hat von sich aus für ein “weiter so wie bisher” über Ihre entsendenden Organisationen hinweg zu beschließen
FORDERE ICH HIERMIT JEDES RUNDFUNKRATSMITGLIED AUF DIESES SCHREIBEN ALLEN ORGANISATIONEN VORZULEGEN DAS SIE ENTSANDT HAT.
Keine Sorge für den Fall, dass Sie befürchten damit Ihre Organisation(en) in Sachen Grundgesetz zu überfordern - letztendlich wird diese schon alleine aufgrund einer Risikoabschätzung zum richtigen Schluss kommen.
Und sei es nur sich vom Gesetzgeber von der unlösbaren Aufgabe befreien zu lassen ein Rundfunkratsmitglied zu entsenden das befähigt ist einen charakterlich tauglichen Intendanten zu berufen sowie über dessen Charakter zu wachen…
Ob Sie dieses Schreiben vorgelegt haben werde ich bei allen entsendungsbeauftragen Organisationen genauso erfragen, wie ob diese diesem Schreiben zustimmen.
Zum Schluss verrate ich Ihnen noch etwas: warum dieses Schreiben ein Einschreiben/Rückschein ist.
Damit es bei Bedarf dann vor Gericht oder Tribunal gegen Ihre entsendungsbeauftragten Organisationen verwendet werden kann. Es wird nicht “verschwinden” - dafür garantiert Käptn Welpe mit seinem
Wau
Michael Keller
aka Käptn Welpe
PS: für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie alle Fragen “einfach so” beantworten können und Konzepte nur noch “eintüten” müssen - die Antwort des RBB-Rundfunkrates quasi “sofort” da ist, dann werde ich mich mit “Sehr geehrte” entschuldigen. Aber nur dann.
Weiterführende Links:
- Wurde seitens des WDR ein Amtshilfeersuchen für die Erzwingungshaft gestellt? Auflösung siehe Junge Freiheit Artikel vom 25.8.2021 “Ein Exempel statuiert. Fall Thiel: Stadt Borken will Haft beenden – doch der WDR verhindert es”
- das grundgesetzwidrigen Statement des WDR Rundfunkates - “verschwunden” beim WDR, auffindbar im US Archive.org
- die Stellungnahme vom 16.3.2021 von Dr. Kartin Vernau im US Archive.org
Käptns Welpes Schreiben und Aktionen:
- Der RBB hat was gefunden… eine Intendantin zum Abberufen! Keine Leben gerettet? “Democracy dies in Darkness” - Demmerung beim RBB…
- Die Verdorbenheit des BVerfG - bald amtlich. Oder - kann vorbildlich gelebtes Staatsbürgertum das BVerfG ‘beleidigen’?
- Offener Brief zur WDR Rundfunkratssitzung am 29.6.2021. Die Rundfunkbeitragspflicht ist gefallen! Rette sich wer kann?
- Organisationen am Rande des Nervenzusammenbruchs? Evtl. sogar Entsendungsbeauftragte - unkommentiert
sowie die “Klassiker”
- Jan Böhmermanns Angst vor kickenden Straßenmädchen
- Sophie is here!! Diktatur ohne Ende: Ego-Illusion Demokratie
Hinweis in eigener Sache: Einschreiben/Rückschein kosten Geld - HR Intendant kann ja Käptn Welpes Gewissensnot nicht prüfen, Kontopfändung somit indirektes Berufsverbot. Spenden Button s.u. hilft. Danke!